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Mehrehe? Einfluss auf eigenen Personenstand/Scheidung? (Gelesen: 7.008 mal)
einfachich
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mehrehe? Einfluss auf eigenen Personenstand/Scheidung?
14.11.2011 um 12:58:32
 
hallo und guten Tag,

ich bin ganz neu hier (danke an dich Fons) und hab schon ein Riesengepäck an Problemen dabei und hoffe, daß ich hier den einen oder anderen Ratschlag bekommen kann.

Kurzgfasst:

Mein Ehemann (er ist Türke) ist vor etwas über 5 Wochen Knall auf Fall und ohne ein Wort für mich aus unserer Wohnung ausgezogen, nachdem es zum wiederholten Mal eine Situation gegeben hatte, die in unserer ganzen Ehezeit (über 13 Jahre) immer wieder zu Stress geführt hatte.

Ich war für ein paar Tage zu einer Freundin gefahren, um über unsere Ehe nachzudenken (das hatte ich ihm auch so mitgeteilt). Als ich nach 2 Tagen wieder zurückkehrte, waren alle seine persönlichen Klamotten und Papiere weg.

Seitdem geht es zwischen uns hin und her wegen der Scheidung. Anfangs habe ich mich gegen eine Scheidung ausgesprochen, weil ich da noch dachte, dass das alles nur auf einem Mißverständnis beruht (mein Mann spricht und versteht die deutsche Sprache immer noch nicht richtig, obwohl er schon solange hier lebt).

Unterhalt und Versorgungsausgleich sind auch ein Thema, da er alle Jahre immer nur äußerst wenig verdient hat (hierzu möchte ich nichts weiter erklären, da das ein Thema ist, über das ich mit ihm auch ständig im Gespräch war, er aber seinen eigenen Kopf hatte).

Das waren bis gestern die wichtigsten Dinge. Das änderte sich gestern Abend schlagartig, als ich beim Suchen nach einem bestimmten Bild auf dem PC plötzlich ein Bild zu fassen hatte, das mir den Boden unter den Füßen wegzog.

Ich fand ein Hochzeitsbild von meinem Mann und einer anderen (türkischen) Frau. Dieses Bild muß nach meiner Einschätzung etwa 2003/2004 entstanden sein.

Das verändert meine Situation nun vollkommen. Jetzt weiß ich aber nicht, was ich machen kann und sollte. Wenn er tatsächlich mit einer weiteren Frau verheiratet sein sollte, dann ist das rechtswidrig - hier in Deutschland sicher, aber wie ist es in der Türkei? Und welche Konsequenzen hat das auf meinen Ehestatus, auf die Scheidung und die Folgen?

Hat jemand da Erfahrungen, Ideen etc.?

Herzlichen Gruß

EinfachICH
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maki
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Antwort #1 - 14.11.2011 um 13:24:30
 
Auch in der Türkei sind keine gültigen Mehrehen möglich, "religiöse Eheschliessungen" sind in der Türkei nicht anerkannt.

Vielleicht mag das Einfluss auf die Scheidung habe.

Alles in allem geht es hier imho nicht um ausländerrechtliche Fragen.
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schweitzer
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Antwort #2 - 14.11.2011 um 13:46:12
 
maki schrieb am 14.11.2011 um 13:24:30:
Alles in allem geht es hier imho nicht um ausländerrechtliche Fragen. 


Richtig, im wesentlichen wohl um personenstandsrechtliche, weshalb ich das Thema nun in das entsprechende Forum verschoben habe.

Inwieweit der Teil, der offenbar türkisches Personenstandsrecht betrifft, hier beantwortet werden kann, bleibt abzuwarten ...

Schließlich habe ich dem thread auch einen neuen, aussagekräftigeren Betreff verpasst. - Ich vebinde das mal wieder mit der Bitte an alle user, aussagekräftige, das konkrete Problem kurz charakterisierende Betreffe zu verwenden.


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muffin1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.11.2011 um 15:01:39
 
wie schon erwähnt, ist die religiöse eheschliessung in der türkei (eigentlich) rechtlich gesehen nicht gültig. aaaaber: in ländlichen gebieten mit umfangreichen verwandschaftlichen verflechtungen ist es durchaus auch heute noch möglich die sogenannte imam-niquab nachträglich (gegen entsprechendes honorar versteht sich) "legalisieren" zu lassen.

ob das dann ggflls. ausreicht um später die türkische ehefrau nachziehen zu lassen, halte ich allerdings für zweifelhaft. denn spätestens bei antragstellung müssen ja die entsprechenden dokumente vorgelegt werden, aus denen ja dann das datum der eheschliessung hervorgeht.

ob das für deine scheidung relevant ist, kann dir dein anwalt erklären. möglicherweise lässt sich sowohl der versorgungsausgleich als auch der unterhalt (wieso eigentlich: muss dein nochmann minderjährige kinder versorgen?) über den fakt einer weiteren "ehe" kippen.

dies ist aber eine aufgabenstellung für einen rechtsanwalt mit schwerpunkt familenrecht/scheidung!!!
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einfachich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.11.2011 um 16:20:33
 
hallo und vielen Dank schon mal für die Antworten.

Zum Unterhalt - nein er hat (naja - sicher kann ich mir nach diesem Ding nicht mehr sein) keine Kinder. Ich möchte hier aber dennoch nicht ins Detail gehen, was seine Arbeiterei angeht. Das ist ebenfalls ein etwas heikles Thema.

Morgen früh habe ich einen Termin bei der Rechtsberatung und hoffe, daß ich dort vernünftige Ansätze bekomme. Einen eigenen Anwalt kann ich mir mit meinem derzeitigen Einkommen absolut nicht leisten, und bei meinem "Glück" wird evtl. auch Prozeßkostenhilfe nichts. Ich kriege ja weder Zuschuß zum Leben noch Wohngeld wegen "zu hoher Rente".
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Reni
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Antwort #5 - 14.11.2011 um 16:50:21
 
Weiter oben kamen schon die richtigen Stichpunkte: wenn das Bild nach eurer Eheschließung entstanden ist, dann ist nur seine Ehe mit dir rechtsgültig - sowohl hier als auch in der Türkei.
Es ist in manchen Gegenden durchaus noch möglich, dass er eine andere Frau religiös geheiratet hat und sie auch eine Hochzeitsfeier mit den Familien hatten, mit Brautkleid und allem drum und dran. Rechtlich bedeutet das aber weder in der Türkei noch hier etwas.

Das bedeutet für dich: Trennungsjahr abwarten, Scheidung einreichen - ganz normal. Die Einkommensfreibeträge bei PKH sind i.Ü. höher als bei Sozialleistungen - das wäre das erste, was du morgen früh erfragen solltest, damit du möglichst bald zu einem Anwalt kannst.
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Alana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.11.2011 um 00:52:31
 
Einen Einfluss auf die Scheidung kann die erneute Hochzeit doch haben. Diese "Zweit-Ehe" kann eine unzumutbare Härte nach § 1565 (2) BGB darstellen. In diesem Fall muss man nicht mindestens ein Trennungsjahr abwarten, um sich scheiden zu lassen:

Zitat:
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.


"Normale" Untreue stellt keine unzumutbare Härte dar, doch wenn der Ehepartner eine außereheliche Beziehung durch ein Eheversprechen (sei es auch bei einer rein religiösen Zeremonie) quasi verfestigt hat, kann man mit guten Argumenten auf eine vorzeitige Scheidung dringen (allerdings ist die Frage, ob ein "Hochzeitsfoto" als Beleg ausreicht).

Eine vorzeitige Scheidung kann auch Vorteile bei der Unterhaltsverpflichtung mit sich bringen. In der Trennungsphase sind die Ehepartner einander zum Unterhalt verpflichtet. Wenn sein Einkommen nicht ausreichen sollte, musst du ihn in dieser Zeit auf jeden Fall unterstützen, wenn deine Rente ausreichend hoch ist. Je länger die Trennungsphase dauert, desto länger währt die Verpflichtung zum ehelichen Unterhalt.

Nach der Scheidung gibt es keine generelle Verpflichtung zum nachehelichen Unterhalt. Zwar könnte er auch nach § 1573 BGB ein Anrecht auf "Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt" haben, doch hier wird ihm abverlangt, eine angemessene Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder sich ansonsten "ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen" (§ 1574 BGB). Mit dem Hinweis z.B. auf fehlende Deutschkenntnisse kann er keinen dauerhaften Unterhalt einfordern. Als arbeitsfähiger geschiedener Mann ist er verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um seinen Unterhalt aus eigener Kraft sicherzustellen. Zudem stellt sich die Frage, ob ein Unterhaltsanspruch nicht "wegen grober Unbilligkeit" (§ 1579 BGB) versagt werden kann, wenn man nachweisen kann, dass er hinter dem Rücken seiner Ehefrau eine zweite Ehe eingegangen ist.
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einfachich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.11.2011 um 01:24:31
 
hallo und nochmals vielen Dank für eure Gedanken und Ratschläge.

Das wäre ja schon gut, wenn es eine zumutbare Härte wäre. Dann wäre ich diesen Typen wenigstens schneller los als ich gehofft habe.

Ich denke schon, daß nur das Bild alleine keine Grundlage ist für eine schnelle Scheidung. Ist jetzt nur die Frage, wie man an stichhaltige Infos rankommt, die diese Ehe irgendwie "belegen". Auch bei einer Imam-Hochzeit müssten doch eigentlich irgendwelche Unterlagen existieren oder?

Tja Unterhalt ist eine schwierige Geschichte. Von meiner Rente brauche ich ihm Gott sei Dank nichts "abgeben" - das wurde mir in der Rechtsberatung schon gesagt. Anders herum kriege ich von ihm unter den jetzigen Umständen auch nichts - allerdings wurde mir gesagt, kann dann geprüft werden, warum er die ganzen Jahre immer nur so wenig verdient hat, ohne arbeitslos oder krank gewesen zu sein. Hier hoffe ich, daß ich auch heute etwas genaueres erfahren werde.

Ich war letzte Woche bei einer Anwältin, die mir allen Ernstes geraten hat, mich wieder zu versöhnen, denn so sieht meine Lage mehr als schlecht aus. Da wußte ich aber auch noch nichts von dieser zweiten Ehe. Das habe ich ja erst jetzt "erfahren" bzw. gefunden.

Ich kann mich heute nur ärgern, dass ich ihm so viel Unterstützung gegeben habe, damit er seine Sachen machen kann. Aber wie heißt es ja immer "Liebe macht irgendwie blind". Man was hab ich da für ein Geld reingebuttert  unentschlossen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 15.11.2011 um 02:35:40
 
In diesem Zusammenhang wäre noch interessant, ob man irgendwie nachweisen könnte, wieviel Kohle er im Laufe der Jahre in die Türkei gezahlt/überwiesen hat. Aber das wird wohl nicht möglich sein, das irgendwie nachzuweisen.
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Saxonicus
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Antwort #9 - 15.11.2011 um 08:24:03
 
http://www.juraforum.de/urteile/ovg-rheinland-pfalz/ovg-rheinland-pfalz-urteil-v...

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Aktenzeichen: 10 A 11717/03.OVG

Urteil vom 12.03.2004

Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.


Aber das trifft wohl im hier genannten Fall nicht zu, weil es sich nicht um einen Asylberechtigten handelt.
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Reni
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Antwort #10 - 15.11.2011 um 08:59:41
 
Nein, Saxonicus, das trifft hier nicht zu, weil die 2. Ehe schon nach türk. Recht ungültig ist. Steht oben - musste das jetzt sein?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 15.11.2011 um 11:44:53
 
langsam krieg ich nen Fön hier.

Heute Morgen war ich zur Öffentlichen Rechtsberatung, um über alle Thmen zu sprechen.

Beim Thema 2. Ehefrau sagte man mir, ich solle mich an das türkische Konsulat wenden und dort alles vorlegen, was ich hier habe. Von dort würde dann alles weitere in die Wege geleitet.

Für den Fall, daß das tatsächlich alles zutrifft (auch, wenn es keine standesamtliche Trauung gab, sondern nur diese Imam-Zeremonie) besteht die Möglichkeit, in meinem Fall eine Härtefallscheidung durchzuziehen.

Jetzt hab ich grad mit einer Bekannten telefoniert, die ebenfalls Anwältin ist (in Leipzig). Sie sagte mir, daß das dort absolut keine Rolle spielt, die türkischen Behörden in solchen Fällen so gut wie nichts unternehmen, weil sie ihre türkischen Mitbürger schützen wollen und letztlich gar nichts bei raus kommt.

Ist das wirklich so unterschiedlich in den Städten?
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maki
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Antwort #12 - 15.11.2011 um 12:40:43
 
Ich weiss nicht was du dir erhoffst, welcher Staat soll da wen schützen oder irgendetwas unternehmen??

Eine sog. "religiöse Eheschliesung" ist wie gesagt weder hier noch in der Türkei anerkannt, aber auch nicht strafbar.
Genauso wäre es wenn man einem Schauspieler eine Priesterkutte überwirft und er anfängt "Ehen zu schliessen", ist einfach nicht relevant.
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Antwort #13 - 15.11.2011 um 12:58:34
 
maki schrieb am 15.11.2011 um 12:40:43:
Eine sog. "religiöse Eheschliesung" ist wie gesagt weder hier noch in der Türkei anerkannt, aber auch nicht strafbar.

Doch, doch, in der Tuerkei darf eine solche Imam Ehe nicht ohne vorherige Standesamtliche Trauung durchgefuehrt werden, siehe auch auf Wikipedia.
(Soweit die Theorie, die Praxis kann in laendlichen Gebieten wohl auch anderst aussehen.)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 17.11.2011 um 12:02:57
 
hallo

ich war heute los zum türkischen Konsulat, um mir eine bestimmte Bescheinigung zu besorgen. Hier war für mich auch noch wichtig, daß in der deutschen Heiratsurkunde von uns sein Vorname mit einem Buchstaben falsch geschrieben war - anstatt Kemal steht da Kamal.

Ich war dann beim Standesamt und habe mir dort noch Kopien seines türkischen Ausweises besorgt und nachgefragt, wieso das mit dem Vornamen passiert ist. Sie sagte mir, daß in seiner deutschen Geburtsurkunde der Vorname so eingetragen wurde, aber alle türkischen Formulare mit Kemal versehen sind.

Beim türkischen Konsulat bin ich komplett abgeschmettert worden. Diese Bescheinigung dürfe nur meinem Ehemann persönlich ausgehändigt werden oder wenn ich eine Vollmacht UND seinen Pass dabei habe. An beides komme ich nicht heran.
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