Wie gesagt, wir haben im April 2010 geheiratet, da war es eben noch anders.
Seit 01.07.2010 gilt dies:
Stand: Juni 2010
Merkblatt zur Möglichkeit der Prüfung von Urkunden der Republik Kosovo
im Wege der Rechts- bzw. Amtshilfe
Da in der Republik Kosovo die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden gemäß § 13 Abs. 2 und 4 Konsulargesetz bis auf weiteres nicht gegeben sind (ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist inhaltlich unrichtig), kann die Deutsche Botschaft keine Legalisation durchführen.
Die Innen- und Justizbehörden der Bundesländer wurden entsprechend unterrichtet.
Den innerdeutschen Behörden steht es grundsätzlich frei, Urkunden der Republik Kosovo im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 I ZPO) ohne weitere Überprüfung für die beantragte Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen.
Die Botschaft kann jedoch in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachtlich prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft, und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben.
Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, bei dem die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll.
Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden.
Die Inlandsbehörde, die zur Klärung eines Sachverhalts eine Überprüfung einer Urkunde benötigt, richtet hierzu ein Ersuchen an die Botschaft.
Dazu muss sie
- die unten aufgeführten Unterlagen beifügen,
- konkrete Einzelfragen stellen oder um Globalüberprüfung ersuchen und
- im Verhältnis zur Botschaft die Übernahme der entstehenden Auslagen
zusagen.
Die Behörde kann ihrerseits diese Auslagen dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgeben und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten. Die Auslagen entstehen dadurch, dass die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht mit eigenem Personal durchführen kann, sondern einen Anwalt mit der Durchführung von Ermittlungen beauftraft.
Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Botschaft. Die Urkunde und die Stellungnahme der Botschaft werden anschließend unmittelbar an die ersuchende Behörde übersandt.
Um die spätere Verwendung der Urkunde zu erleichtern und unnötige weitere Prüfungen zu vermeiden, wird ihr ein entsprechender Hinweis beigefügt.
Zur Bearbeitung der Überprüfungsersuchen benötigt die Botschaft folgende Unterlagen und ergänzende Angaben:
- die zu überprüfende/n Urkunde/n mit je zwei gut lesbaren Kopien (keine
Übersetzung)
- zwei Lichtbilder des Urkundeninhabers (auf der Rückseite mit Vor- und
Nachnamen versehen)
- ein Lichtbild der Referenzpersonen (auf der Rückseite mit Vor- und Nachnamen versehen)
- Geburtsurkunde des Urkundeninhabers
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen (Anlage 1)
- ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung des Urkundeninhabers (Anlage 2)
Bei Überprüfungen zu einer Eheschließung müssen zusätzlich folgende Angaben
gemacht werden:
- Fotos der Hochzeitsfeier (falls vorhanden)
- vollständiger Name, Adresse und (wenn möglich) Telefonnummer der
Trauzeugen.
Bei Überprüfungen zu Geburten wird zusätzlich die Information benötigt, ob es sich um eine Haus- oder Krankenhausgeburt handelte. In letzterem Fall ist der vollständige Name sowie eine Adresse des Krankenhauses anzugeben.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen oder Angaben notwendig sein, um den fraglichen Sachverhalt aufzuklären. Die Botschaft wird dann fallbezogen weitere Dokumente/Informationen anfordern (z.B. zu anderen im Verfahren relevanten Personen). Die Botschaft bittet darum, die oben genannten Unterlagen und Informationen dem Amtshilfeersuchen (nach grober Überprüfung auf Lesbarkeit und Vollständigkeit) gleich beizufügen.
Für die Überprüfungen wurde eine Fallpauschale von 200,- Euro angesetzt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein
Tätigkeitshonorar - und nicht um ein Erfolgshonorar - für den beauftragten Anwalt handelt. Die anfallenden Kosten sind demnach auch zu begleichen, wenn der Inhalt der Urkunde oder die mitgeteilten Zusatzangaben sich als unrichtig herausgestellt haben oder die Überprüfung aufgrund unzureichender Zusatzangaben ergebnislos verlief.
Die Bearbeitungsdauer beträgt voraussichtlich etwa vier bis zwölf Wochen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen; im Ausnahmefall kann die Erledigung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Das Verfahren kann sich u.a. durch das Einreichen von verfälschten oder gefälschten Urkunden sowie ungenauen Angaben über Kontaktpersonen verzögern. Zur genannten Bearbeitungszeit fallen Post- und Kurierlaufzeiten von etwa zwei Wochen pro Strecke an.
Die Botschaft wird den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und – für den Fall, dass sich im Einzelfall ein erhöhter Zeitbedarf abzeichnet – die ersuchende Behörde über Verzögerungen informieren. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich zwischen der Botschaft und der ersuchenden Behörde geführt wird.
Die Postanschrift der Deutschen Botschaft in Pristina lautet:
Deutsche Botschaft Pristina
Rr. Azem Jashanica Nr. 17
10000 Pristina
Kosovo
Tel. : +381 38 2545 00 (telefonische Sprechzeiten von 8.00 bis 17.00 Uhr)
Fax: +381 38 2545 36
Hinweis: Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer
Amtshilfeersuchen an die Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen. Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.
Die Botschaft ist bemüht, alle Ersuchen so zügig wie möglich zu bearbeiten und bittet wegen des hohen Geschäftsanfalls von zusätzlichen Sachstandsanfragen abzusehen.
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/Downloads/05/Merkbla...Wegen der Übersetzung, weiß ich nur, dass diese in Deutschland, wie oben beschrieben gemacht werden muss.
Soweit hört sich die Reihenfolge, wie du sie angeführt hast, logisch an. Wir hatten eben diesen schritt der Überbeglaubigung der Botschaft nicht.
Die Papiere, die beglaubigt werden mussten, hat mein Mann damals direkt an die zuständigen Stellen in Prishtina weiterleiten lassen vom zuständigen Amt, wo er die Papiere bekommen hat. Wie es heute und ob es anders läuft, kann ich dir leider nicht sagen.
Ich habe aber auch das Gefühl, dass du sehr gut weißt, was zu tun ist.
Ich wünsche Euch viel Glück, dass es möglichst schnell klappt......................