scheitert schrieb am 15.11.2011 um 15:03:02:Ein Rechtsanwalt mit schwierpunkt Ausländerrecht, kennt sich mit Arbeitsverträgen nicht aus.
Na, dann bleibt doch nur noch der Anwalt für Arbeitsrecht. Der macht hier in der Tat mehr Sinn. Wichtig ist, ob er Dir bestätigen kann, dass Du mit Deinem Arbeitsvertrag weiterhin als angestellt giltst. Das ist ja ausländerrechtlich wohl von Bedeutung.
Andrererseits: Wenn Du fortgesetzt, ob nun wegen Projektflaute oder aus sonst einem Grund, kein Einkommen erzielst, wird es für Dich ggf. in absehbarer Zeit ein anderes Problem geben, nämlich das der
LU - Sicherung ...
Was ist denn die Anstellung, die Du hast für eine? Entspricht sie bereits Deiner durch das Studium erworbenen Qualifiktion?
Und was für eine
AE hast Du genau (und mit welchen Nebenbestimmungen)? Ist es noch die nach § 16 (4)
AufenthG oder schon eine nach §18
AufenthG? Gilt sie nur für die Tätigkeit beim jetzigen Arbeitgeber? Wenn es eine
AE nach § 18
AufenthG ist, wie lange hast Du die schon?
=schweitzer=