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Immatrikulation im Ausland um in Deutschland Zeit zu sparen (Gelesen: 1.722 mal)
Rabababaer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Immatrikulation im Ausland um in Deutschland Zeit zu sparen
12.11.2011 um 22:44:09
 
Guten Abend liebes Forum,
Dieses Jahr habe ich meine Freundin (aus einem Nicht-EU Land) geheiratet und sie wird hoffentlich demnächst (sobald sie ihren Sprachkurs absolviert hat) nach Deutschland kommen können. Dort würde sie gerne ein Studium beginnen. Ich habe gehört, dass es hierzu von Vorteil sein kann, wenn sie bereits in ihrem Ursprungsland immatrikuliert war und dass dann der uni-assert Prozess dadurch insofern beschleunigt werden kann, dass sie sofort anfangen kann zu studieren statt erst den Beginn des nächsten Semesters abzuwarten. Was meint ihr dazu? Wird das heute immer noch so gehandhabt?

Schon einmal vielen herzlichen Dank für eure Antworten. Smiley
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.11.2011 um 23:30:29
 
Rabababaer schrieb am 12.11.2011 um 22:44:09:
Ich habe gehört, dass es hierzu von Vorteil sein kann, wenn sie bereits in ihrem Ursprungsland immatrikuliert war und dass dann der uni-assert Prozess dadurch insofern beschleunigt werden kann, dass sie sofort anfangen kann zu studieren statt erst den Beginn des nächsten Semesters abzuwarten


Ich weiss nicht, was du gehört hast, aber man kann grundsätzlich nur für das nächste Semester, nicht das laufende, eingeschrieben also immatrikuliert werden.



nebenbei:
Rabababaer schrieb am 12.11.2011 um 22:44:09:
(sobald sie ihren Sprachkurs absolviert hat)

also wenn Sie erst noch einen Sprachkurs für A1 absolvieren muss, werden ihre Deutschkenntnisse sicher nicht so gut sein, dass sie gleich ein Studium aufnehmen kann und nicht auf das nächste Semester warten kann.
(kofpschüttel)
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Rabababaer
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 12.11.2011 um 23:46:39
 
Schon mal vielen Dank für deine Antwort erne.
Vielleicht sollte ich erst mal noch etwas klären: Natürlich wird meine Frau erst einmal einen Sprachkurs machen müssen. Dieser wird an meiner Uni jedoch für ausländische Studenten kostenlos angeboten.

Meine Frau kann aber erst als immatrikulierte Studentin an einem solchen Kurs teilnehmen. Die Frage ist nun, ob sie, sofern sie sich bereits in ihrem Ursprungsland an einer Uni einschreibt, sofort an einem solchen Kurs teilnehmen kann oder doch erst bis zum nächsten Semester warten muss.

Die Termine für diese Kurse liegen übrigens zeitversetzt zu den Terminen des Semesterbeginns; tut mir Leid, wenn ich mich da etwas missverständlich ausgedrückt habe.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.11.2011 um 07:35:06
 
Rabababaer schrieb am 12.11.2011 um 23:46:39:
Meine Frau kann aber erst als immatrikulierte Studentin an einem solchen Kurs teilnehmen. 

Davon höre ich zum ersten Mal.

Für eine Immatrikulation müssen alle Voraussetzungen zum Studium erfüllt sein. Dazu gehören auch die Sprachkenntnisse.
Mithin ist eine Immatrikulation zur Fachrichtung erst nach Abschluß des Sprachkurses möglich.

Vielleicht verwechselst Du das mit einer bedingten Zulassung.
Solche gibt es mit der Bedingung, daß vor Studienbeginn die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß eine formale Immatrikulation im Ausland Einfluß auf die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland haben kann.
Ggf. hat das tatsächliche Absolvieren einiger Semester im Ausland Einfluß ...
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Rabababaer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 13.11.2011 um 22:51:18
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich werde jetzt mal lieber zunächst meine Quellen überprüfen. Zwinkernd

Auf jeden Fall habt ihr mir hier schon recht viel weitergeholfen.
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