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aktueller Stand: Antrag auf Daueraufenthalt EG oder NE für Drittländer (Gelesen: 2.434 mal)
frischeluft
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag aktueller Stand: Antrag auf Daueraufenthalt EG oder NE für Drittländer
12.11.2011 um 12:15:57
 
Hallo zusammen,

sorry, ich habe wieder altes Thema ausgegraben weil ich keine aktuelle Beiträge gefunden habe.

Meine Konstellation ist folgendes:
Ich (Chinese) bin seit 10 Jahren in D. Erstmal 4-5 Jahre Studium Maschinenbau, dann als Ingenieur 2 Jahre gearbeitet und anschließend wieder Vollzeit Masterstuidum Wirtschaftsingenieur/BWL für 2 Jahre 8 Monate. Habe dann einen Job mit unbefristeten Vertrag bekommen und einen Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt. Warte zur Zeit noch auf diese Erlaubnis.

Jetzt kommen Fragen:
1. Ich habe nicht den DA-EG bzw. NE beantragt, weil mir gesagt wurde dass man mit einem aktuellen Studiumaufenthaltstitel diese nicht beantragen darf. Stimmt das wirklich?

2. Habe vor Kurzem den Renteversicherungsverlauf erhalten, wenn man auch die Pflichtbeitragszeit aus der Studienzeit(durch Nebenjob, Werkstudenttätigkeit etc.) mitzählt komme ich auf 54 Monate. Darf ich diese Beitragszeit aus Studium mitzählen? Ist das rechtlich gültig zum Antrag eines evtl. daueraufenthalts?

wenn die Aussage aus Frage 1 nicht stimmt,
3. wie soll ich am gescheitesten vorgehen wenn ich einen Antrag auf die DA-EG bzw. NE jetzt vorhabe?
Ich muss wahrscheinlich erst mal die Arbeitserlaubnis abwarten? Hat bis heute schon fast 2 Monate gedauert... meine Firma steht hinter mir und hat die fehlenden Unterlagen vor Kurzem nachgeschickt.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 12.11.2011 um 15:09:24
 
frischeluft schrieb am 12.11.2011 um 12:15:57:
1. Ich habe nicht den DA-EG bzw. NE beantragt, weil mir gesagt wurde dass man mit einem aktuellen Studiumaufenthaltstitel diese nicht beantragen darf. Stimmt das wirklich?

Schau mal ins AufenthG. Eine Voraussetzung ist es, dass dein Lebensunterhalt durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist. Du brauchst also einen Job (fuer diesen brauchst du die passende AE, eine AE zum studieren reicht hier nicht) und dann koennte es noch sein, dass die ABH abwarten will bis deine Probezeit rum ist.

frischeluft schrieb am 12.11.2011 um 12:15:57:
Darf ich diese Beitragszeit aus Studium mitzählen? Ist das rechtlich gültig zum Antrag eines evtl. daueraufenthalts?

Solange du waehrend des Studiums Beitraege gezahlt hast (entweder freiwillig bei 400 EUR Job oder weil du mehr als 400 EUR verdient hast), so zaehlen diese Monate auch mit.

frischeluft schrieb am 12.11.2011 um 12:15:57:
3. wie soll ich am gescheitesten vorgehen wenn ich einen Antrag auf die DA-EG bzw. NE jetzt vorhabe? 

Abwarten bis du deine AE zum arbeiten hast, dann den DA-EG beantragen sobald du die Anfangszeit in deinem neuen Job rum hast und der ABH dann z.B. auch eine Lohnabrechnung vorlegen kannst.
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grisu1000
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Antwort #2 - 12.11.2011 um 15:17:22
 
frischeluft schrieb am 12.11.2011 um 12:15:57:
1. Ich habe nicht den DA-EG bzw. NE beantragt, weil mir gesagt wurde dass man mit einem aktuellen Studiumaufenthaltstitel diese nicht beantragen darf. Stimmt das wirklich?


Das stimmt, mit einer AE zum Studium nach § 16 AufethG ist weder eine NE noch eine DA-EG möglich. §9a Abs 3 Nr. 4 AufenthG und § 16 Abs 2 AufenthG
Studeinzeiten werden auch nur zur Hälfte angerechnet.
frischeluft schrieb am 12.11.2011 um 12:15:57:
Darf ich diese Beitragszeit aus Studium mitzählen? Ist das rechtlich gültig zum Antrag eines evtl. daueraufenthalts?


ja 54 Monate sind 54 Monate.

frischeluft schrieb am 12.11.2011 um 12:15:57:
3. wie soll ich am gescheitesten vorgehen wenn ich einen Antrag auf die DA-EG bzw. NE jetzt vorhabe?
Ich muss wahrscheinlich erst mal die Arbeitserlaubnis abwarten? Hat bis heute schon fast 2 Monate gedauert... meine Firma steht hinter mir und hat die fehlenden Unterlagen vor Kurzem nachgeschickt.


Du wartest die Erteilung der AE nach § 18 AufenthG ab und ggf. eine Probezeit der Firma, damit deine LU auch als gesichert gilt. Anschließend stellst du Antrag auf DA-EG. Du mußt noch die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Das ist der Test des Orientierungsteiles des Integrationkurses, den man auch als Externer machen kann.
Das kannst du jetzt bereits angehen.
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frischeluft
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.11.2011 um 22:21:54
 
danke euch beiden! Wie lange dauert aktuell die Prüfung bei so einem Zulassungsverfahren? Ist das richtig dass seit der neuen Strukturiereung der Arbeitsagentur alles sehr langsam geht?

Von 54 Monate bis 60 Monate ist auch kein langer Weg mehr. Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen DA-EG und NE? Würdet Ihr lieber DA-EG empfehlen und warum?

Nochmal vielen lieben Dank!
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grisu1000
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Antwort #4 - 12.11.2011 um 22:42:58
 
frischeluft schrieb am 12.11.2011 um 22:21:54:
Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen DA-EG und NE? Würdet Ihr lieber DA-EG empfehlen und warum?


NE ist der nationale unbefristete AT in Deutschland. DA-EG ist die Umsetzung der Richtlinie 2003/109/EG der EU. In 90% aller Fälle sind die Rechte aus beiden AT gleich. Kann man jedoch wählen, wie bei dir, so würde ich immer die DA-EG wählen, da sie weitergehende Recht hat, was den Verlust angeht. Bei der NE sind es grundsätzlich bei einem Aufenthalt von 6 Monaten im Ausland, bei DA-EG 12 Monate im Ausland bei Nicht EU Staaten, 6 Jahre im innerhalb der EU
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frischeluft
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.11.2011 um 12:35:21
 
danke für die Erklärung!
Noch ne Frage zu dem Orientierungskurstest. Ist das der einzige Weg worüber man über die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen kann? Im Studium hat man ja auch Wahlfächer über deutsches Recht, Kultur und Geschichte etc. gemacht. Die Berufserfahrungen in großen deutschen Unternehmen bringt einem auch viel mehr als ein Test.
Was kostet denn so ein Test und wo man sich als Externer (ohne Bescheinigung von Ausländerbehörde) dafür anmelden?
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« Zuletzt geändert: 13.11.2011 um 12:50:35 von frischeluft »  
 
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grisu1000
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Antwort #6 - 13.11.2011 um 17:27:05
 
frischeluft schrieb am 13.11.2011 um 12:35:21:
Im Studium hat man ja auch Wahlfächer über deutsches Recht, Kultur und Geschichte etc. gemacht

Hast du darüber einen Nachweis so würde ich die ABH fragen, die muss es ja akzeptieren, dass ist IMHO möglich.

frischeluft schrieb am 13.11.2011 um 12:35:21:
Was kostet denn so ein Test und wo man sich als Externer (ohne Bescheinigung von Ausländerbehörde) dafür anmelden?


Bei Kursträgern in deinem Ort/Stadt z.B. VHS. Die können auch was über die Kosten sagen.
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