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Erneutes Besuchsvisum (Gelesen: 1.584 mal)
Jummi
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erneutes Besuchsvisum
11.11.2011 um 21:04:45
 
Hallo Ihr Lieben,

Habe eine Frage und hoffe das jemand von Euch mir weiterhelfen kann.

Meine Freundin/Nigerianerin war zu Besuch hier in Deutschland bei ihrem Vater/Nigerianer  bereits eingebürgert. Da sie hier studieren wollte hatte man ihr gesagt sie müsse sich beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Sie tat das und flog nach Ablauf ihres Besuchsvisums zurück nach Nigeria.In Nigeria hat sie aktuell ein Studentenvisum beantragt,welches jedoch noch in Bearbeitung ist.Nun würde sie gerne zu Weihnachten nach Deutschland kommen,mit einem erneuten Besuchsvisum.

Ihr Vater ging zur Ausländerbehörde und die Beamten teilten ihm mit das sich seine Tochter erst beim Einwohnermeldeamt abmelden müsse um ein neues Besuchsvisum zu bekommen. Da sie jetzt wieder in Nigeria ist wüsste ich gerne wie sie das bewerkstelligen könnte.
Desweiteren wüsste ich gerne ob es überhaupt möglich für sie ist auf die schnelle ein Besuchsvisum zu bekommen.

Ich bin dankbar für jegliche Antworten die mir weiterhelfen könnten!!

LG Jummi Smiley
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.11.2011 um 22:15:58
 
Jummi schrieb am 11.11.2011 um 21:04:45:
Da sie hier studieren wollte hatte man ihr gesagt sie müsse sich beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen


Ja wenn Sie das Visum zum Studieren bereits hat, eine Schengen Visa reicht nicht.
Jummi schrieb am 11.11.2011 um 21:04:45:
hr Vater ging zur Ausländerbehörde und die Beamten teilten ihm mit das sich seine Tochter erst beim Einwohnermeldeamt abmelden müsse um ein neues Besuchsvisum zu bekommen. Da sie jetzt wieder in Nigeria ist wüsste ich gerne wie sie das bewerkstelligen könnte.


Per Post. Sie soll sich ein Abmeldeformular per Internet herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und per Post an das Einwohnermeldeamt senden. Vorab kann sie das auch per FAX machen.

Jummi schrieb am 11.11.2011 um 21:04:45:
Desweiteren wüsste ich gerne ob es überhaupt möglich für sie ist auf die schnelle ein Besuchsvisum zu bekommen.


Wenn sie schnell ist. Sie muss nur die Rückkehrwilligkeit nachweisen. Da Sie bereits einmal in Deutschland war und rechtzeitig wieder ausgereist ist, ist das ein Vorteil. Da Sie gleichzeitig ein Visum zum Studium beantragt hat, kann das ggf. gegen die Rückkehrwilligkeit sprechen.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.11.2011 um 22:22:25
 
Mal bissl ergänzend eher allgemein:

Wer mit einem Besuchervisum hier ist unterliegt je nach
Länderregelung schon für einen Aufenthalt ab 2 Monaten
der Meldepflicht (rein melderechtlich, hat nix mit Auslän-
derrecht zu tun).

Natürlich sollte man/Frau sich dann am Ende vor Ausreise
abmelden, auch wenn später ein längerer Aufenthalt für's
Studium oder was auch immer geplant ist. Das erspart dann
(siehe hier) Unannehmlichkeiten.
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Jummi
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.11.2011 um 22:34:21
 
Vielen Dank für die schnelle Hilfe Grisu1000 !! Smiley

...

Danke für die Info, Fons !!! Smiley

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« Zuletzt geändert: 11.11.2011 um 22:44:31 von N/V »  
 
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.11.2011 um 13:08:25
 
Wenn der Vater in D ist, und die Tochter bei ihm gemeldet war, kann auch er sie abmelden.

Was hat jetzt ein Visum mit Melderecht zu tun?
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