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Aufenthalt nach Studium für Ehepaar, nur einer mit Arbeit? (Gelesen: 2.332 mal)
Meggy-Lu
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11.11.2011 um 10:28:11
 
Hallo,
ich habe vor paar Monaten mein Studium abgeschlossen und habe auch die Frist von 1 Jahr für die Arbeitsuche bekommen. Nun ist die Hälfte der Frist schon vorbei aber leider noch nichts positives. Mein Mann hat sein Studium auch gerade beendet, hat aber sofort als wis. Mitarbeiter an der Uni angefangen und promoviert nebenbei. Allerdings ist sein Vertrag als wis. Mitarbeiter erst nur für 6 Monate.

Meine Frage ist, wenn meine Frist um ist und ich noch keine Arbeit gefunden habe, mein Mann aber einen verlängerten Vertrag bekommt, kann ich noch in Deutschland bleiben oder muss ich trotzdem zurück in die Heimat? Gilt der Aufenthalt für Familienangehörige in diesem Fall auch für mich? Wir sind erst seit einem Jahr verheiratet und haben den gleichen Aufenthaltstitel. Danke schon mal für eure Antwort!
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schweitzer
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Antwort #1 - 11.11.2011 um 10:38:08
 
Meggy-Lu schrieb am 11.11.2011 um 10:28:11:
Meine Frage ist, wenn meine Frist um ist und ich noch keine Arbeit gefunden habe, mein Mann aber einen verlängerten Vertrag bekommt, kann ich noch in Deutschland bleiben oder muss ich trotzdem zurück in die Heimat?


Wenn durch das Erwerbseinkommen Deines Ehepartners dann der Lebensunterhalt für Euch beide hinreichend gesichert ist, könntest Du eine AE gemäß § 30 AufenthG bekommen.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Meggy-Lu
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Antwort #2 - 11.11.2011 um 10:55:08
 
Danke Schweitzer für die schnelle Antwort.

schweitzer schrieb am 11.11.2011 um 10:38:08:
Wenn durch das Erwerbseinkommen Deines Ehepartners dann der Lebensunterhalt für Euch beide hinreichend gesichert ist
=schweitzer=

Wie wird das denn geregelt? Ich habe gehört dass, wenn z.B. Miete, Krankenversicherung, RV etc.. abgezogen wurden und noch genug von seinem Gehalt übrig bleibt, dann ist die Bedingung erfüllt. Aber wie viel ist genug? ganz konkret für NRW, wo wir leben? Er bekommt einen normalen Tarifvertrag für wis.Mit..
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schweitzer
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Antwort #3 - 11.11.2011 um 12:16:16
 
Der Lebensunterhalt gilt dann als hinreichend gesichert, wenn kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht und die Lebenunterhaltssicherung mit einer gewissen Prognose für die Zukunft angenommen werden kann.

Wann konkret kein Anspruch nach SGB II (mehr) besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nur einzelfallbezogen korrekt beurteilt werden. - Unter anderem spielen die konkreten Unterkunftskosten (Miete, Heizung) eine Rolle; auch die Einberechnung von Erwerbstätigenfreibeträgen ist zu berücksichtigen.

Eine näherungsweise Orientierung kannst Du erhalten, wenn Du die für Euch konkreten Daten in einen
ALG-II-Rechner
eingibst (blaues bitte anklicken!). Bei voraussichtliche monatliche Leistung darf im Ergebnis kein Betrag erscheinen, dann sollten die Chancen ganz intakt sein, dass gesicherter LU angenommen werden kann.

Eine ganz konkrete Zahl können letztlich aber nur die zuständigen Stellen ermitteln - insoweit können Dir meine Hinweise hier nur als Orientierung dienen.


=schweitzer=
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Antwort #4 - 12.11.2011 um 08:33:01
 
Vielen Dank Schweitzer, du bist super!
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Meggy-Lu
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Antwort #5 - 12.11.2011 um 14:22:13
 
Ich habe noch eine Frage, und zwar für meinen Mann. Vielleicht könnt ihr uns weiter helfen.

Also mein Mann hat demnächst dienstlich ein Seminar für 4 Tage in der Schweiz. Er weiss aber nicht ob er ein Visum beantragen muss. In die anderen EU-Länder dürfen wir mit unserem Visum hinfahren, da Schweiz nicht zur EU gehört wissen wir nicht wie dort gehandhabt wird. Aber vielleicht wegen dem EU-Abkommen kann mein Mann doch kurz in die Schweiz fahren, oder nicht?

Vielen dank für eure Hilfe!
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Antwort #6 - 12.11.2011 um 14:33:17
 
Meggy-Lu schrieb am 12.11.2011 um 14:22:13:
Also mein Mann hat demnächst dienstlich ein Seminar für 4 Tage in der Schweiz. 


Schweiz gehört zum Schengen-Abkommen. Ich nehem mal an dein Mann hat eine deutsche AE. Diese ist schengenfähig, heißt er kann in die Schweiz für 90 Tage reisen.
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Meggy-Lu
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Antwort #7 - 13.11.2011 um 15:31:40
 
Vielen Dank grisu1000 !

wenn das so ist dann braucht mein Mann kein Visum für die Schweiz. Nochmals Danke!
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