Hallo
Ich möchte eine
AE zum Zweck Erwerbstätigkeit beantragen. Ich komme aus Weißrussland und habe dort das Studium abgeschlossen. Ich habe hier in Deutschland das konkrete Arbeitsplatzangebot. Der Arbeitsvertrag ist schon unterschrieben (erstmal für 2 Jahre). Ich werde bei der Firma als Qualitätsingenieur eingestellt.
Laut der
ABH, soll ich folgende Unterlagen mitbringen, damit der Antrag bearbeitet werder kann. Ich schreibe wörtlich, genau wie mir gesagt wurde:
1. Stellenbeschreibung(Formular)
2. Bestätigung, warum Wahl auf Sie gefallen ist (spezielle Qualifikation, erfolglose Stellenausschreibung) sowie ausführliche Stellenbeschreibung (inhaltliche Aufgaben) in Beziehung zum Studienfach(Stichwort: dem Studienabschluss adäquate Beschäftigung)
3. Arbeitsvertrag bzw –entwurf
4. Nachweis der Gleichwertigkeit des ausländischen Diploms mit hiesigem Studienabschluss
Die ersten drei Punkten sind mir klar, da habe ich keine Fragen.
Aber der Punkt 4. Dieser Punkt ist eine echte Überraschung für mich. zu 4. Ist das eigentlich nicht eine interne Sache zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer? Der Arbeitgeber akzeptiert mein Diplom und ist in meiner Qualifikation überzeugt. Ausser meinem Diplom bringe ich 3 Jahre Berufserfahrung in der Branche mit, sowie andere Weiterbildungszertifizierungen(diese Prüfungen habe ich in Deutschland gemacht)
z.B. auf der Website der deutschen Botschaft in meinem Land gibt es eine Liste von Unterlagen, die notwendig sind, damit der Antrag fürs Visum zum Zweck Erwerbstätigkeit bearbeitet werden kann. Dort ist dieser Punkt mit einem schwammigen Begriff „Qualifikationsnachweise“ formuliert. Aber das kann alles Mögliche sein!
Dazu habe ich einige Fragen:
Ist die Anforderung in Punkt 4 überhaupt angemessen?
In welchem Gesetz/Paragraf ausdrücklich steht, dass das Diplom unbedingt "gleichwertig" sein muss, damit
AE erteilt werden kann?
Das Diplom ist mit Apostille versehen und wurde von einem ermächtigten Übersetzer hier in Deutschland übersetzt.
Aber da das Diplom aus einem nicht-EU Land kommt, wird es bestimmt schwierig seine Gleichwertigkeit nachzuweisen. Oder sogar unmöglich?
Und falls ich das nicht nachweisen kann, könnte das ein triftiger Grund für die Absage sein?