La Rose Blanche schrieb am 08.11.2011 um 10:48:47:Jedoch ich werde nicht ein Jahr lang für Job Suche bekommen, sondern nur bis 10.2012, weil ich bis diese Datum 10 Jahren in Deutschland gelebt habe.
Nein.
Ein Jahr für die Jobsuche gibt es NACH dem Studium, das ist keine
AE als Studentin mehr.
Nur die
AE §16 fürs Studium gibt es für max. 10 Jahre. Das eine Jahre nach dem Abschluss kann dazu kommen.
La Rose Blanche schrieb am 08.11.2011 um 10:48:47:war ein Jahr lang wegen eines Praktikums in mein Heimatland, also von 01.07.2007 bis 31.08.2008. Während dieser Zeit hatte ich auch Deutsche Visa auf meinem Pass.
du warst noch in einer deutschen Uni immatrikuliert? War das ein Pflichtpraktikum? Hast du dann mit deiner alten
AE einreisen können oder hast du ein neues Visum gebraucht?
La Rose Blanche schrieb am 08.11.2011 um 10:48:47:Ist das nun ein Problem falls ich eine Trainee Stelle finde, die Beispielsweise im 04.2012 beginnt??
Wird die Trainee Stelle so bezahlt, wie bei Hochschulabsolventen üblich und fällt das in dein Studienfach? Dann wäre das ein Angestelltenverhältniss -- wenn deine Firma dazu "Trainee" sagt, ist das ihre Sache, wie Grisu schon gesagt hat, ist ein Trainee Programm nur ein Einstieg, um dann weiter bei der Firma in einer höheren Position zu arbeiten.
Wenn du als Hoschschulabsolventin innerhalb eines Jahres nach dem Studienende eingestellt wirst, bekommst du auch eine entsprechende
AE mit Arbeitserlaubnis. (natürlich muss du nach dem Studeinende erstmal eine
AE zur Arbeitssuche bekommen oder gleich den Arbeitsvertrag zeigen)
das hier
La Rose Blanche schrieb am 08.11.2011 um 10:48:47:ein Jahr lang Beschäftigung in einer Trainee Stelle
zeigt aber, dass es wohl keine klassische "Trainee" Stelle ist. Nach einer Trainee Programm kommt üblicherweise die Weiterbeschäftigung in einer höheren Position.
Tut mir leid,
hört sich nach einem "verkappten" Praktikum an, mit dem Unternehmen Personalkosten sparen wollen.