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Trainee Stellen und AE (Gelesen: 5.125 mal)
Themen Beschreibung: Trainee Stellen_Aufenthaltserlaubnis
La Rose Blanche
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07.11.2011 um 21:06:32
 
Guten Abend

Ich wollte gerne nach die folgende Situation fragen.
Ein Hochschulabsolvent, der nach dem Studium ein Jahr AE für Job Suche bekommt.
Welche AE bekommt dieser Absolvent wenn er eine Trainee Stelle, die ein Jahr oder mehr dauert, übernimmt??
Zählt diese Trainee Stelle als Erfolgreiche Suche nach einem Job und somit erhält der Absolvent ein AE????
danke
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Antwort #1 - 07.11.2011 um 22:47:41
 
La Rose Blanche schrieb am 07.11.2011 um 21:06:32:
eine Trainee Stelle, die ein Jahr oder mehr dauert, übernimmt?

Eine der Voraussetzungen ist das Gehalt.
Das Gehalt muss eine gewisse Mindesthoehe aufweisen.
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Antwort #2 - 07.11.2011 um 23:12:02
 
La Rose Blanche schrieb am 07.11.2011 um 21:06:32:
Zählt diese Trainee Stelle als Erfolgreiche Suche nach einem Job und somit erhält der Absolvent ein AE????


bekomme ich auch AE wenn die Trainee Stelle nur 6 Monaten dauert??bezalht ist sie auch.
Sollte der Zeit der 6 Monaten vorbei, muss ich denn nach mein Land verreisen oder darf ich doch bleiben?
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Antwort #3 - 07.11.2011 um 23:40:25
 
La Rose Blanche schrieb am 07.11.2011 um 23:12:02:
bezalht ist sie auch.

Ist eine richtiges Traineeprogramm (Im Sinne von Ausbildung von zukünftigen Führungskräften für Unternehmen) so beträgt das Gehalt je nach Fachrichtung und Abschluss im Studium zwischen 25.000 und 40.000  Euro.

Alles andere ist ein verkapptes Praktikum und wird sicherlich nicht als angemessene Beschäftigung als Hochschuleabsolvent angesehen um damit eine längerfristige AE zu bekommen.
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La Rose Blanche
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Antwort #4 - 07.11.2011 um 23:52:16
 
La Rose Blanche schrieb am 07.11.2011 um 23:12:02:
bekomme ich auch AE wenn die Trainee Stelle nur 6 Monaten dauert??bezalht ist sie auch.
Sollte der Zeit der 6 Monaten vorbei, muss ich denn nach mein Land verreisen oder darf ich doch bleiben

hallo
1_Grisu1000: Meinst du dass das Monatliche Gehalt bei circa 2.000,00 Euro liegen soll??

2_Bitte kann jemand meine Frage vollstaendig beanwtorten: bekomme ich auch AE wenn die Trainee Stelle nur 6 Monaten dauert?Sollte der Zeit der 6 Monaten vorbei, muss ich denn nach mein Land verreisen oder darf ich doch bleiben
3_ Was sind die anderen Vorraussetzungen an einer Trainee Stelle, so dass man die AE bekommen kann??
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Antwort #5 - 08.11.2011 um 00:07:15
 
La Rose Blanche schrieb am 07.11.2011 um 23:52:16:
1_Grisu1000: Meinst du dass das Monatliche Gehalt bei circa 2.000,00 Euro liegen soll??


Bei Hochschulabsolventen eher höher.

La Rose Blanche schrieb am 07.11.2011 um 23:52:16:
Bitte kann jemand meine Frage vollstaendig beanwtorten: bekomme ich auch AE wenn die Trainee Stelle nur 6 Monaten dauert?Sollte der Zeit der 6 Monaten vorbei, muss ich denn nach mein Land verreisen oder darf ich doch bleiben


Man kann nach dem Studium eine Verlängerung der AE um ein Jahr bekommen um sich eine angemessene Beschäftigung zu suchen. (§16 Abs 4 AufenthG). Findet man diese in diesem Jahr so gibst eine AE nach § 18 AufenthG, ansonsten muss man Deutschland verlassen.
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Antwort #6 - 08.11.2011 um 00:18:04
 
grisu1000 schrieb am 08.11.2011 um 00:07:15:
Man kann nach dem Studium eine Verlängerung der AE um ein Jahr bekommen um sich eine angemessene Beschäftigung zu suchen. (§16 Abs 4 AufenthG). Findet man diese in diesem Jahr so gibst eine AE nach § 18 AufenthG, ansonsten muss man Deutschland verlassen.

irgendwie ist meine Frage nicht beantwortet. Ich stelle das anders:
Für wie lange muss ich in einer Trainee Stelle tätig sein, um eine AE zu bekommen??
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Antwort #7 - 08.11.2011 um 00:37:33
 
La Rose Blanche schrieb am 08.11.2011 um 00:18:04:
Für wie lange muss ich in einer Trainee Stelle tätig sein, um eine AE zu bekommen?? 


Mit Beginn der Tätigkeit kannst du nach § 18 AufenthG eine AE erhalten. Sie ist aber auf diese Tätigkeit beschränkt und ein Arbeitswechsel müsste ggf nach § 39 AufenthG genehmigt werden.

Nach zwei Jahren Beschäftigung, oder nach drei Jahren Aufenthalt (Studienzeiten zur Hälfte max 2 Jahre) gibt es eine allgemeine Arbeitserlaubnis zur AE. Bei deiner Vorstudienzeit also nach einem Jahr Beschäftigung.



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Antwort #8 - 08.11.2011 um 10:48:47
 
grisu1000 schrieb am 08.11.2011 um 00:37:33:
Nach zwei Jahren Beschäftigung, oder nach drei Jahren Aufenthalt (Studienzeiten zur Hälfte max 2 Jahre) gibt es eine allgemeine Arbeitserlaubnis zur AE. Bei deiner Vorstudienzeit also nach einem Jahr Beschäftigung.

Hallo Grisu1000
Vielen Dank erst mal für deine Unterstützung.
1/
Also du meinst: ein Jahr lang Beschäftigung in einer Trainee Stelle wurde in meinem Fall reichen um eine allgemeine Arbeitserlaubnis zur AE zu erhalten? Richtig??
2/
Du meinst auch dass die Studienzeit zur Hälfte gerechnet wird. Ich muss übrigens sagen dass ich zwar seit 9 Jahren in Deutschland bin, aber ich war ein Jahr lang wegen eines Praktikums in mein Heimatland, also von 01.07.2007 bis 31.08.2008. Während dieser Zeit hatte ich auch Deutsche Visa auf meinem Pass. Das heißt nach meiner Rückreise in Deutschland, bin ich hier erst seit 3 Jahren, und bis August 2012 sind das 4 Jahre. Also erst in 08/2012 habe ich 2 Jahren (Hälfte der Aufenthaltszeit), plus ein Jahr Beschäftigung.  Habe ich hier auch richtig verstanden??
3/
Mir fällt gerade ein Problem ein, und zwar bis 03.2012 werde ich mein Master Zeugnis erhalten. Jedoch ich werde nicht ein Jahr lang für Job Suche bekommen, sondern nur bis 10.2012, weil ich bis diese Datum 10 Jahren in Deutschland gelebt habe. Ist das nun ein Problem falls ich eine Trainee Stelle finde, die Beispielsweise im 04.2012 beginnt?? Denn somit sind das nur 7 Monaten Beschäftigung (bis 10/2012) und kann daher nicht das mindeste Zeit Beschäftigung erreichen um Allgemeine AE zu erhalten!!!!!!! Ist das tatsächlich so??und was kann ich hier machen  ???
PS: Ich bin noch nur bis 02/2012 als Studentin immatrikuliert.
Danke
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« Zuletzt geändert: 08.11.2011 um 11:00:50 von La Rose Blanche »  
 
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Antwort #9 - 08.11.2011 um 16:09:09
 
La Rose Blanche schrieb am 08.11.2011 um 10:48:47:
Jedoch ich werde nicht ein Jahr lang für Job Suche bekommen, sondern nur bis 10.2012, weil ich bis diese Datum 10 Jahren in Deutschland gelebt habe.

Nein.
Ein Jahr für die Jobsuche gibt es NACH dem Studium, das ist keine AE als Studentin mehr.
Nur die AE §16 fürs Studium gibt es für max. 10 Jahre. Das eine Jahre nach dem Abschluss kann dazu kommen.

La Rose Blanche schrieb am 08.11.2011 um 10:48:47:
war ein Jahr lang wegen eines Praktikums in mein Heimatland, also von 01.07.2007 bis 31.08.2008. Während dieser Zeit hatte ich auch Deutsche Visa auf meinem Pass.

du warst noch in einer deutschen Uni immatrikuliert? War das ein Pflichtpraktikum? Hast du dann mit deiner alten AE einreisen können oder hast du ein neues Visum gebraucht?

La Rose Blanche schrieb am 08.11.2011 um 10:48:47:
Ist das nun ein Problem falls ich eine Trainee Stelle finde, die Beispielsweise im 04.2012 beginnt?? 

Wird die Trainee Stelle so bezahlt, wie bei Hochschulabsolventen üblich und fällt das in dein Studienfach? Dann wäre das ein Angestelltenverhältniss -- wenn deine Firma dazu "Trainee" sagt, ist das ihre Sache, wie Grisu schon gesagt hat, ist ein Trainee Programm nur ein Einstieg, um dann weiter bei der Firma in einer höheren Position zu arbeiten.
Wenn du als Hoschschulabsolventin  innerhalb eines Jahres nach dem Studienende eingestellt wirst, bekommst du auch eine entsprechende AE mit Arbeitserlaubnis. (natürlich muss du nach dem Studeinende erstmal eine AE zur Arbeitssuche bekommen oder gleich den Arbeitsvertrag zeigen)

das hier
La Rose Blanche schrieb am 08.11.2011 um 10:48:47:
ein Jahr lang Beschäftigung in einer Trainee Stelle 

zeigt aber, dass es wohl keine klassische "Trainee" Stelle ist. Nach einer Trainee Programm kommt üblicherweise die Weiterbeschäftigung in einer höheren Position.

Tut mir leid, hört sich nach einem "verkappten" Praktikum an, mit dem Unternehmen Personalkosten sparen wollen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 08.11.2011 um 20:36:36
 
Meine Erfahrung zum Thema - weiß nicht, ob es dir weiter hilft. Also direkt nach meinem Studium (Bsc.) habe ich ein Angebot als Trainee beim Unternehmen bekommen. Im Vertrag stand 600 Euro(Brutto) für die erste 3 Monate und 800 Euro (Brutto) ab dem 4. Monat.
Ich habe den Vertrag unterschrieben und beim ABH vorgelegt - meinen Antrag wurde an den Arbeitsamt weitergeleitet und innerhalb einer Woche habe ich Bescheid vom ABH erhalten dass ich mein Visum abholen kommen soll, erteilt wurde § 16 Abs.4 AufenthG. Diese wurde nur an das Unternehmen für 6 Monate gebunden.

Inzwischen bin ich beim gleichen Unternehmen festangestellt (nach 6 Monate), mein Gehalt wurde 4-Facher meines letzten Lohnes erhöht und mein Visum wurde auf  § 18 Abs.4 s.1 AufenthG geändert.

In einem Jahr habe ich 3 unterschiedlichen Visas erhalten -denn  vor Kürzen wieder - wegen einem Familiennachzug erhielt ich einen anderen § etc.

Das ist meine Erfahrung zum Thema Trainee, dies könnte unterschiedlich sein  (Bundesländer).

Grüße

Yoppie

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Antwort #11 - 08.11.2011 um 21:43:10
 
yoppie schrieb am 08.11.2011 um 20:36:36:
Meine Erfahrung zum Thema - weiß nicht, ob es dir weiter hilft. Also direkt nach meinem Studium (Bsc.) habe ich ein Angebot als Trainee beim Unternehmen bekommen. Im Vertrag stand 600 Euro(Brutto) für die erste 3 Monate und 800 Euro (Brutto) ab dem 4. Monat.
Ich habe den Vertrag unterschrieben und beim ABH vorgelegt - meinen Antrag wurde an den Arbeitsamt weitergeleitet und innerhalb einer Woche habe ich Bescheid vom ABH erhalten dass ich mein Visum abholen kommen soll, erteilt wurde § 16 Abs.4 AufenthG. Diese wurde nur an das Unternehmen für 6 Monate gebunden.

Inzwischen bin ich beim gleichen Unternehmen festangestellt (nach 6 Monate), mein Gehalt wurde 4-Facher meines letzten Lohnes erhöht und mein Visum wurde auf  § 18 Abs.4 s.1 AufenthG geändert.

In einem Jahr habe ich 3 unterschiedlichen Visas erhalten -denn  vor Kürzen wieder - wegen einem Familiennachzug erhielt ich einen anderen § etc.

Das ist meine Erfahrung zum Thema Trainee, dies könnte unterschiedlich sein  (Bundesländer).

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Antwort #12 - 08.11.2011 um 22:12:26
 
yoppie schrieb am 08.11.2011 um 20:36:36:
Im Vertrag stand 600 Euro(Brutto) für die erste 3 Monate und 800 Euro (Brutto) ab dem 4. Monat.

Danke yoppie
Aber du meinst du hast mit 600 EURO Lohn angefangen??? wobei grisu meinte ich soll mehr als 2.000,00 EURO im Monat verdienen, damit ich eine AE erhalten kann!!!!!! verstehe echt nicht!!!! kann jemand mir sagen wie viel minimal soll man in Trainee Stelle verdienen damit er ein AE erhalten kann??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 08.11.2011 um 22:17:32
 
erne schrieb am 08.11.2011 um 16:09:09:
Nein.
Ein Jahr für die Jobsuche gibt es NACH dem Studium, das ist keine AE als Studentin mehr.
Nur die AE §16 fürs Studium gibt es für max. 10 Jahre. Das eine Jahre nach dem Abschluss kann dazu kommen.

Also heisst das wenn ich im 03.2012 Mein Master Zeugnis erhalte, denn bekomme ich ein AE fuer Job Suche, der bis 03.2013 geht??
Trotz dass  bis 10.2012 schon die 10 Jahren um sind!!!!


erne schrieb am 08.11.2011 um 16:09:09:
La Rose Blanche schrieb am Heute um 10:48:47:
war ein Jahr lang wegen eines Praktikums in mein Heimatland, also von 01.07.2007 bis 31.08.2008. Während dieser Zeit hatte ich auch Deutsche Visa auf meinem Pass.

du warst noch in einer deutschen Uni immatrikuliert? War das ein Pflichtpraktikum? Hast du dann mit deiner alten AE einreisen können oder hast du ein neues Visum gebraucht?


ja,ich war an der Uni Immatrikuliert.
Ja das war ein Pflicht Praktikum.
Nein ich habe keine neue Visum,sondern mit meine alten AE.

erne schrieb am 08.11.2011 um 16:09:09:
das hier
La Rose Blanche schrieb am Heute um 10:48:47:
ein Jahr lang Beschäftigung in einer Trainee Stelle 

zeigt aber, dass es wohl keine klassische "Trainee" Stelle ist. Nach einer Trainee Programm kommt üblicherweise die Weiterbeschäftigung in einer höheren Position.

Tut mir leid, hört sich nach einem "verkappten" Praktikum an, mit dem Unternehmen Personalkosten sparen wollen


Wie kann ich bloss wissen ob es um ein "verkappten" praktikum oder eine richtige Trainee Stelle handelt?? ist das Gehalt hier das entscheidend??

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Antwort #14 - 09.11.2011 um 16:50:51
 
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