ich habe auch einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis gestellt, da ich vor 3 Wochen persönlich da nachgefragt hatte und ein Sachbearbeiter meinte zu mir, dass der Antrag auf Daueraufenthaltskarte wahrscheinlich nicht genehmigt wird, ich sollte auf einen offizielen Bescheid warten, aber ich kann schon parallel dazu einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen, was auch von mir gemacht wurde.
Überraschend wurde mir auch telefonisch mitgeteilt, dass der Antrag auf Niederlassungserlaubnis auch nicht genehmigt werden kann, weil ich ab dem Zeitpunkt der Scheidung noch nicht 5 Jahre in Deutschland gelebt hatte.
wenn ich es nicht falsch verstanden habe, wollen sie damit meinen, dass die Feststellung des Freizügigkeitsverlust rückwirkend ist oder?
Der offiziele Brief sollte die Tage kommen, ich bin mal gespannt was alles drin steht.
soll ich direkt einen Anwalt einschalten oder macht es Sinn mit dem
ABH nochmal versuchen zu reden?