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Daueraufenthalt-EG (Gelesen: 6.534 mal)
pipoo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 07.11.2011 um 08:27:35
 
ich habe in internet recherchiert. Es gibt ja Fragenkatalog vom Orientierungskurstest mit 250 Fragen. Muss man alle Fragen kennen, um den test zu bestehen

thx
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #16 - 07.11.2011 um 08:33:10
 
Aus diesem Fragenkatalog werden jeweils 25 Fragen zur Prüfung ausgewählt. Davon musst Du mindestens 13 richtig beantworten.

Zum Ablauf des Tests und zur Vorbereiitung auf die Prüfung klicke bitte
hier
.

Und: Keine Angst - das schaffst Du locker!


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
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Gislain
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 12.11.2011 um 12:36:30
 
Du brauchst keine Orientierungsprüfung abzulegen! siehe hier meine vorherige Post.
Der Orientierungskurs ist teil des Integrationskurs: wer keinen Anspruch auf den Integrationskurs hat, hat demzufolge auch keinen Anspruch auf den Orientierungskurs.  Du hast keinen Integrationsbedarf.
Ich habe den "Daueraufenthalt EG" und brauchte keine Orientierungsprüfung abzulegen.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 12.11.2011 um 14:49:49
 
Gislain schrieb am 12.11.2011 um 12:36:30:
Du brauchst keine Orientierungsprüfung abzulegen! siehe hier meine vorherige Post.
Der Orientierungskurs ist teil des Integrationskurs: wer keinen Anspruch auf den Integrationskurs hat, hat demzufolge auch keinen Anspruch auf den Orientierungskurs.Du hast keinen Integrationsbedarf.
Ich habe den "Daueraufenthalt EG" und brauchte keine Orientierungsprüfung abzulegen.


Den Kurs muss er nicht machen, die Prüfung schon. Die VwV zum AufenthG sind hier eindeutig.
Zitat:
9a.2.1.4 Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnungund der Lebensverhältnisse
§ 9a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 entspricht hinsichtlich seines Wortlautes und seiner inhaltlichen Anforderung § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer8 (vgl. Nummer 9.2.1.8).......


und da steht

Zitat:
9.2.1.8 Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung umfassen die grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats. Eine Orientierung über die Inhalte geben die Lehrpläne des Orientierungskurses, der Bestandteil des Integrationskurses ist. Das Vorliegen der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung ist von der Ausländerbehörde festzustellen.
I. d. R. werden diese Kenntnisse durch den bundeseinheitlichen Test zum Orientierungskurs nach § 17 Absatz 1 Nummer 2 IntV nachgewiesen. Der Nachweis der Kenntnisse ist auch erbracht, wenn der Ausländer einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemein bildenden Schule nachweisen kann. Bei Ausländern, die vor dem 1. Januar 2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren, findet § 9 Absatz 2 Nummer 8 keine Anwendung (§ 104 Absatz 2).

Ausnahme als nur bei abgeschlossener allgemeinbildene Schule.
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pipoo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 29.11.2011 um 20:18:21
 
Hallo,

heute habe ich eine Rechnung des Antrags auf Daueraufenthalt-EG von Ausländerbehörde bekommt.

Heißt es, dass ich Daueraufenthalt-EG bekomme.

Thx

Pipoo
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