Luce
Themenstarter
Junior Member
Offline
I love i4a
Beiträge: 13
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
|
Hallo, ich wurde heute wieder mal wie vom Schlag getroffen. Hier mein Anliegen: Mein Mann (Mexikaner) und ich (Deutsche) haben wor drei Jahren in Dänemark geheiratet. Mit der Heiratsurkunde hat mein Mann damals die Aufenthaltserlaubnis erhalten, diese wurde nun zum zweiten Mal verlängert und wie peilen die Staatsangehörigkeit an.
Ich hatte meinen Mädchennamen behalten, da es aus beruflichen Gründen besser für mich war. Nun erwarten wir unser erstes Kind und ich fände es schön, wenn wir nun alle den gleichen Nachnamen hätten. Als ich heute jedoch beim Standesamt anrief, um mich zu erkundigen, was ich einreichen muss, sagte man mir: eine Bescheinigung der mexikanischen Behörde, die aussagt, dass es für meinen Mann die erste Ehe ist!!! Wo sollen wir die denn herkriegen, man fliegt ja nicht mal eben nach Mexiko dafür. So, dann dachte ich mir: na gut, wenn das so ist, dann bleibe ich eben länger mit meinem Mädchennamen bis wir wieder nach Mexiko fliegen und dieses Schreiben besorgen können.
Nun mache ich mir aber echt große Sorgen wegen der Ausstellung der Geburtsurkunde unseres Babys. Kann das Standesamt eine Nachbeurkundung der dänischen Heiratsurkunde (Trauschein steht da drauf) verlangen? Wenn ja, dann soll man ja alle Unterlagen einreichen wie für eine Eheschließung in Deutschland. Und das bedeutet wiederum, dass eine Ledigkeitsbescheinigung aus Mexiko benötigt wird, richtig? Die werden wir aber auf die Schnelle nicht bekommen. Wird dann keine Geburtsurkunde ausgestellt??? Gibt das Standesamt die Geburtsbescheinigungen ohne Geburtsurkunde aus, damit diese bei den anderen Behörden vorgelegt werden können zwecks Elterngeld, Kindergeld, Krankenversicherung usw.??
Kennt sich jemand aus?
Grüße, Luce
|