Nach §27 nicht - aber ich beantrage ja auch keinen Zuschuss zum Lebensunterhalt, da dieser bereits vom Bafögamt übernommen wird .. Ich habe eine einmalige Leistung beantragt zu welcher mir das Bafögamt geraten hat. Diesen muss man im Jobcenter stellen. Und laut §23Abs.3SGBII - habe ich diesen Anspruch.
Den Antrag auf Lebensunterhalt musste ich zu diesem Zeitpunkt formell stellen - so wurde mir das erklärt - da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind.
Alles andere muss ich noch mal lesen.... aber erst mal vielen DAnk für die Hinweise. Werde am Montag als erstes zum Amt fahren - Widerspruch einlegen und dann schauen wie wir klagen können...
habe den link jetzt auch gelesen - und ja man kann das versuchen (ich werde das auf jeden Fall tun) - aber so richtig gesichert sieht mir das nicht aus. Ich weiß auch momentan nicht ob es Sinn macht am Montag erst mal hinzufahren und nachzufragen ob der Antrag denn wenigstens an das Sozialamt weitergeleitet wurde oder nicht? Würde das Amt darüber Auskunft geben? Wäre dieser dann vielleicht im Sozialamt noch in Bearbeitung? Oder gilt der Bescheid dann für beide Behörden?
So dass insgesamt Widerspruch eingelegt werden müsste? Oder gleich das Gericht?
Ich bin etwas verwirrt.
anjali251 schrieb am Heute um 13:24:39:
Problem hierbei ist - dass die
ABH uns einen Termin gegeben hat am 13.12.2011 (genau einen Tag bevor sein VISA abläuft), da eher nichts frei war.
da verstehe ich das Problem nicht. Selbst wenn der Termin 4 Wochen später wäre gibt es doch kein Problem - der Antrag wurde ja offensichtlich bereits gestellt und nur darauf kommt es an.
bezogen darauf: Es ist nicht unser Verschulden, dass die Erteilung des dauerhaften Aufenthaltes so lange dauert. Einreise am 19.September und Termin am 13.Dezember - das bei der Jobsuche zu erklären ist bereits nicht einfach. Wenigstens ist seinem Visum : Erwerbstätigkeit gestattet notiert worden.
Dass, wenn dem Antrag entspochen wird rückwirkend gezahlt werden muss - weiß ich - was ich meine ist: dass er erst danach "Arbeitnehmer...freizügigkeitsberechtigt..." ist - wurde von der Behörde als Ablehnungsgrund angegeben. Solange er seinen
AT nicht hat - nichts. So hört sich das für mich an.
Also werde ich nächste Woche eine Behördenwoche einlegen müssen. Jobcenter (wenn das Sinn macht), Sozialgericht etc....
3 Wochen vor Geburt - gibt es die Möglichkeit einen Eilantrag zu stellen?