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Sicherheitsüberprüfung (Gelesen: 2.825 mal)
La Rose
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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26.10.2011 um 01:22:47
 
Hallo ihr lieben,

wieder einmal habe ich eine Frage es geht diesmal um die Sicherheitsüberprüfung.
Mein Mann hat ein Visum zwecks FZF bekommen . Mitte Oktober hat er ein Aufenthaltstitel beantragt er musste aber ein Formular ausfüllen das sich Sicherheitsüberprüfung nennt .Meine Frage ist wurde diese Sicherheitsüberprüfung nicht schon mal durchgeführt wo er ein Antrag auf  FZF gestellt hat  hä?   ???
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La Rose
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 27.10.2011 um 12:46:52
 
Hallo,
nach Recherchen habe ich folgendes gefunde was die Sicherheitsprüfung angeht :

Unter Sicherheitsüberprüfung versteht man eine Anfrage der Ausländerbehörden beim zuständigen Landeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz. Gefragt wird dabei nach dem Vorliegen sicherheitsrelevanter Erkenntnisse, die einer Aufenthaltsverlängerung entgegenstehen könnten (z.B. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, gewalttätige Verfolgung politischer Ziele, Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung). Die Abfrage, die viele Studierende immer wieder irritiert, erfolgt nicht aus Verdacht gegen die einzelne Person, sondern muss von den Ausländerbehörden grundsätzlich bei allen Staatsbürgern  bestimmter Länder durchgeführt werden.

Während der Laufzeit der Sicherheitsüberprüfung (derzeit 3-4Wochen, in Einzelfällen auch länger) erhalten Sie anstelle einer Aufenthaltserlaubnis eine Fiktionsbescheinigung. Dies  ist eine amtliche Bescheinigung, die das Fortbestehen Ihres Aufenthaltsrechts zu den bisherigen Bedingungen ) für meist 3 Monate bestätigt. Im Zusammenhang mit dem Pass können sie sich damit überall ausweisen . Ergibt die Sicherheitsüberprüfung keine negativen Erkenntnisse, wird die Fiktion wieder eingezogen und die Aufenthaltserlaubnis durch Eintrag in den Pass verlängert.


trotzdem konnte ich nichts finden warum die Prüfung  doppelt gemacht wird einmal bevor der Erteilung des FZF Visums und danach bei einen Antrag eines Aufenthaltstitel ? kann mir jemand erklären warum das so ist ? vielen Dank im voraus  Smiley
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reinhard
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Antwort #2 - 27.10.2011 um 13:05:34
 
Nein, bei FZF-Visum und AE gibt es eine Überprüfung für beides. Dann stimmt die Ausländerbehörde zu, und fertig.

Ich denke, das Blatt wurde nur auf die Theke gelegt und die Unterschrift gefordert, weil man einmal zu wenig in die Akte geguckt hat.

Da die AE sowieso vier bis sechs Wochen dauert, ist das aber egal.
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