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Ehe melden (Gelesen: 6.036 mal)
Themen Beschreibung: Muss ich eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland melden?
Rabababaer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.10.2011 um 18:25:14
 
Guten Abend,
Zunächst einmal wollte ich euch schreiben, dass ich es eine ausgesprochen gute Idee finde ein solches Forum auf die Beine zu stellen und finde es klasse, dass es Leute gibt, die sich die Mühe machen ehrenamtlich bei Fragen zum Ausländerrecht zu helfen. Vielen Dank hierfür! Smiley

Ich selbst habe eine kleine Frage und konnte (zumindest auf die Schnelle) in der FAQ nichts dazu finden:

Ich habe in diesem Jahr im Nicht-EU Ausland eine Ehe geschlossen. Ich selbst bin gebürtiger Deutscher und meine ehemalige Freundin (jetzt Frau) Nicht-EU Ausländerin.
Laut deutscher Botschaft des Landes, in dem sie geboren wurde, muss sie nun um eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu bekommen zunächst erstmal einen Sprachkurs machen und dann das Sprach-Zertifikat und das Ehezeugnis vorlegen.
Meine Frage lautet nun: Muss ich diesbezüglich von meine Seite aus jetzt in irgend einer Art und Weise in Deutschland aktiv werden, damit zum Zeitpunkt der Antragstellung im Ausland die deutsche Botschaft weiß, dass wir verheiratet sind? Oder anders ausgedrückt: Muss ich mich nun auf irgend einem deutschen Amt (ich nehme mal an, dass es in diesem Fall das Standesamt wäre) als verheiratet melden?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten!
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.10.2011 um 18:37:55
 
Ihr habt ja eure Eheurkunde. Wenn es ein Land mit unsicherem Dokumentenwesen ist, hast du die Option die Ehe in Deutschland zu registrieren oder nachzubeurkunden. Im letzten Fall kostet es so ca. 70 Euro bei deutschen Behörden und du bekommst eine deutsche Heiratsurkunde, die du bei Verlust auch immer wieder einfach bekommst.

Sollte eine Urkundenprüfung notwendig werden, dann wird dies bereits jetzt angeleiert, was dann wiederum beim Antrag Zeit sparen kann.

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Rabababaer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.10.2011 um 18:45:25
 
Hallo franky_23,
Schon mal vielen Dank für die flotte Antwort!

Du hast geschrieben, dass ich die Option habe die Ehe in Deutschland zu registrieren bzw. nachzubeurkunden. "Option" liest sich für mich aber nicht allzu sehr nach Zwang.
Kann ich deine Antwort also so verstehen, dass ich die Ehe NICHT unbedingt registrieren lassen MUSS, damit meine Frau eine Aufenthaltsgenehmigung erhält?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.10.2011 um 20:47:54
 
Zitat:
unsicherem Dokumentenwesen 

Zitat:
Im letzten Fall kostet es so ca. 70 Euro bei deutschen Behörden 

@Franky
dann solltest du auch erwähnen, dass wenn die Urkunde aus einem Land mit unsicherem Urknundenwesen stammt, ein Vertrauensanwalt eingeschaltet wird, um diese zu überprüfen .. . und die Kosten für den Anwalt sind erheblich höher.

Rabababaer schrieb am 25.10.2011 um 18:45:25:
"Option" liest sich für mich aber nicht allzu sehr nach Zwang. 

Es gibt keinen Zwang, eine im Ausland geschlossene Ehe in D nachzubeurkunden oder zu registrieren.
Man liest immer wieder, dass der eine oder andere SB das fordert - wohl um selber keine Arbeite damit zu haben -, aber das entbehrt einer Gesetzesgrundlage.

Grundsätzlich hat aber Franky Recht, eine Ehe aus einem Land mit unsicherm Urkundenwesen würde ich hier in jedem Fall registrieren bzw. die Eheurkunde nachbeurkunden.
(Nachtrag: wobei dann in diesem Fall die AV von selbst die Überprüfung der Eheurkunde anstossen wird, du wirst den Vertraunsanwalt bezahlen müssen, und dann in jedem Fall die Ehe hier in D registrieren ... denn ansosnten könnte jede Behörde, der Ihr die ausländische Urkunde vorlegt, wieder eine Überpfüng veranlassen)

Rabababaer schrieb am 25.10.2011 um 18:45:25:
dass ich die Ehe NICHT unbedingt registrieren lassen MUSS, damit meine Frau eine Aufenthaltsgenehmigung erhält? 

richtig,
eine Apostille auf der Eheurkunde bzw. die Legalisierung muss genügen.

Sobald deine Frau den Antrag gestellt hat, wird dieser von der Botschaft an Deine ABH zur Zustimmung geschickt, und diese wird dich dann einbinden.
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Antwort #4 - 25.10.2011 um 21:48:29
 
Zitat:
[...] Land mit unsicherem Urknundenwesen [...]

Es handelt sich in diesem Fall um Tansania. Ich gehe mal davon aus, dass Tansania als "Land mit unsicherem Urkundenwesen gelten kann.
Gibt es eine ungefähre Einschätzung für die Kosten, die ein solcher Anwalt mit sich bringen würde?

Zitat:
Sobald deine Frau den Antrag gestellt hat, wird dieser von der Botschaft an Deine ABH zur Zustimmung geschickt, und diese wird dich dann einbinden.

Danke für die Info!
Wenn ich euch richtig verstanden habe, komme ich also um die Verifikation per Anwalt so oder so nicht herum.
Ist es eurer Meinung nach ratsam einfach auf die Aktion der Botschaft zu warten und erst einmal nichts zu tun oder ist das Ganze zeitaufwändiger als gedacht und ich kann mir viel Zeit sparen wenn ich das Sache jetzt schon in Angriff nehme?
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Stefan-TR
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Antwort #5 - 25.10.2011 um 22:29:52
 
Du findest eine Liste der Problemstaaten (<-- klick) hier auf der Seite.
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Antwort #6 - 25.10.2011 um 22:42:37
 
Tansania wird dort nicht aufgeführt.
Sehe ich es richtig, dass ich also zunächst mal gut beraten bin gar nichts zu unternehmen und es besser ist, einfach auf die Anfrage der Botschaft zu warten? (Da ich dann ja auch keinen Vertrauensanwalt bräuchte)
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Stefan-TR
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Antwort #7 - 26.10.2011 um 00:57:31
 
Rabababaer schrieb am 25.10.2011 um 22:42:37:
Sehe ich es richtig, dass ich also zunächst mal gut beraten bin gar nichts zu unternehmen und es besser ist, einfach auf die Anfrage der Botschaft zu warten?

Soweit ich sehe ist Tansania kein Teilnehmer des Haager Übereinkommens. Ihr muesst die Heiratsurkunde also auf der Deutschen Botschaft dort legalisieren lassen.

Ueber dieses Unterfangen koennt ihr euch jetzt schon mal informieren, bzw. gleich damit anfangen; je nachdem was dort verlangt wird muss man vorher noch ein paar (Ueber)Beglaubigungen einholen.

Ich persoenlich wuerde die Nachregistrierung beim Standesamt auf jeden Fall machen. Aber das koennt ihr auch zusammen erledigen, sobald deine Frau in Deutschland ist. Dann spart ihr euch das hin- und hergeschicke der Urkunde per Post. Frag aber doch am besten schon mal bei deinem Standesamt nach, welche Unterlagen sie zur Nachregistrierung brauchen. Solange deine Frau noch im Ausland ist kann sie eventuell manches leichter beschaffen.
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Antwort #8 - 26.10.2011 um 01:12:27
 
Rabababaer schrieb am 25.10.2011 um 21:48:29:
Wenn ich euch richtig verstanden habe, komme ich also um die Verifikation per Anwalt so oder so nicht herum. 

Doch.  Smiley
Tansania gehört nicht zu den "Problemstaaten", eine ggf. zeitaufwändige und teure Urkundenprüfung ist nicht notwendig.

Laut Webseite der Deutschen Botschaft Daressalam http://www.daressalam.diplo.de/Vertretung/daressalam/de/01/Visabestimmungen/hinw... muss die Heiratsurkunde vom tansanischen Außenministerium beglaubigt werden. Wie und wo das gemacht wird, müsstet ihr in Tansania in Erfahrung bringen. Je nachdem wie lange das dauert, solltet ihr das rechtzeitig erledigen, bevor deine Frau das Visum beantragt.

Außerdem wird die ABH eine Übersetzung sehen wollen. Die kann entweder in Tansania gemacht werden (in einer von der Botschaft akzeptierten Form) und wird dann von der Botschaft legalisiert. Oder ihr lasst die Heiratsurkunde ohne Übersetzung legalisieren und dann in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen.

Es mag aus praktischen Gründen sinnvoll sein, die Ehe in Deutschland im Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Das könnt ihr aber "irgendwann mal" machen. Für das Visum bzw. den Aufenthaltstitel ist das jedenfalls nicht erforderlich.
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Antwort #9 - 26.10.2011 um 01:31:32
 
Hallo,
ich habe damals folgendes gemacht :
Schritt 1 : musste ich die Heiratsurkunde im Außenministerium beglaubigen lassen
Schritt  2:  wurde die Heiratsurkunde in der Deutschen Botschaft legalisiert
Schritt 3: ging es zum Standesamt  zwecks Registrierung der Ehe  ...habe 80 Euro Gebühren bezahlt und nach 14 Tagen hatte ich eine Deutsche Eheurkunde in der Hand Smiley ...

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erne
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Antwort #10 - 26.10.2011 um 10:31:35
 
juanito schrieb am 26.10.2011 um 01:12:27:
Übersetzung sehen wollen. Die kann entweder in Tansania gemacht werden (in einer von der Botschaft akzeptierten Form) und wird dann von der Botschaft legalisiert. 

Eine Übersetzung wird nicht legalisiert (ist ja nicht die Originalurkunde, legalisiert wird nur die Originalurkunde).
Die Übersetzung muss nicht nur einer bestimmten Form genüngen, sondern muss dann von einem Übersetzer angefertigt werden, denn die deutsche Botschaft akzeptiert.

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Antwort #11 - 26.10.2011 um 12:08:05
 
@juanito: Hatte ich vergessen zu erwähnen aber eine Beglaubigung vom tansanischen Außenministerium haben wir schon. Smiley

@Vicky: Du hast also gar keine Übersetzung gebraucht? War das betreffende Land in deinem Fall auch Tansania?

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Antwort #12 - 26.10.2011 um 12:32:08
 
Hallo,

nur als Hinweis: Fremdsprachige Urkunden sind beim Standesamt grundsätzlich mit einer Übersetzung vorzulegen (Ausnahme: Mehrsprachige (sog. internationale) Urkunden nach dem entsprechenden Abkommen). Die Übersetzung soll von einem anerkannten oder zugelassenen Übersetzer sein. Das sind in der Regel Übersetzer aus Deutschland...
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #13 - 26.10.2011 um 12:49:50
 
Hallo leider nicht da mein Eheurkunde in Französisch war und in der Deutschen Botschaft in Paris war das kein Problem ....

bei dir ist es so das du die Eheurkunde beglaubigt werden muss im Außenministerium dann zu Botschaft mit der Original Eheurkunde und einer Übersetzung in Deutsch

die Original Eheurkunde wird dann beglaubigt . mit  der Original Eheurkunde und der Übersetzung musst du dann aufs Standesamt .

das waren meine Schritte was dir vielleicht auch weiter helfen wird es gibt für jede Deutsche Botschaft im Ausland eine Website und da stehen die Bedingungen was man machen muss um eine Legalisierung einer Eheurkunde zu bekommen

so nach einigen Recherchen habe ich folgendes gefunden :

Die Eheschließung in Tansania entfaltet Rechtskraft auch für den deutschen Rechtsbereich. Ein spezielles Anerkennungsverfahren ist hierfür nicht erforderlich.

Weitergehende Informationen über
Internationale Eheschließungen finden Sie auf der website des Auswärtigen Amtes:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Eheschliessung.ht....

Die Legalisation der Original-Heiratsurkunde durch die Deutsche Botschaft in Daressalam ist nicht
zwingend erforderlich. Sollten Sie die Legalisation wünschen, reichen Sie Ihre Heiratsurkunde
vorzugsweise noch während Ihres Aufenthalts in Tansania in der Visa-Abteilung der Botschaft ein.
Die Botschaft kann nur Heiratsurkunden legalisieren, die von „RITA - Registration, Insolvency
and Trusteeship Agency“ ausgestellt worden sind. Dieses staatliche Ausführungsorgan der Kammer
des Generalstaatsanwaltes des tansanischen Justizministeriums übt u.a. die Funktion eines
Zentralstandesamtes aus und ist ausschließlich für das Festland zuständig.
Zur Ausstellung der Heiratsurkunde verlangt „RITA“ grundsätzlich:
1. Kopie der Heiratsurkunde bzw. Heiratsbescheinigung des Standesamtes/der religiösen
Einrichtung, welche/s die Eheschließung vollzogen hat
2. Nummer des Eheregisters
3. Gebührenzahlungsnachweis
(siehe auch: http://www.rita.go.tz/reg_marriage.php)
Weitergehende verbindliche Auskunft erteilt „RITA“:
Kipalapala Street/Upanga, Plot No. 516
P.O.Box 9183

PS: Ich würde trotzdem mich noch einmal informieren bei der Deutschen Botschaft in Darsalam  .....sicher ist sicher
hier die Website http://www.daressalam.diplo.de/Vertretung/daressalam/de/02/Botschaft.html   für Tansania ist die Botschaft in Daressalam zuständig
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juanito
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Antwort #14 - 26.10.2011 um 15:40:50
 
erne schrieb am 26.10.2011 um 10:31:35:
Die Übersetzung muss nicht nur einer bestimmten Form genüngen, sondern muss dann von einem Übersetzer angefertigt werden, denn die deutsche Botschaft akzeptiert. 
Das meinte ich ja. Ich wollte es aber in der Formulierung allgemein halten, da es da in verschiedenen Ländern unterschiedliche Gepflogenheiten gibt.

erne schrieb am 26.10.2011 um 10:31:35:
Eine Übersetzung wird nicht legalisiert (ist ja nicht die Originalurkunde, legalisiert wird nur die Originalurkunde).

Hmm, ich komme da gerade nicht ganz mit. Heißt das, ich kann im Ausland eine Übersetzung nach dortigem Recht machen lassen, muss diese nicht der AV vorlegen und die Behörden in Deutschland (ABH, Standesamt u.a.) wissen trotzdem, ob die Übersetzung zulässig ist oder nicht?

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Übersetzungen für deutsche Behörden nur dann gültig sind, wenn ein Beglaubigungsvermerk entweder eines vereidigten Übersetzers (Inland) oder einer deutschen AV (Ausland) drauf ist.
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