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Srilankisches Namensrecht (Gelesen: 4.607 mal)
dina87
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Beiträge: 1

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Srilankisches Namensrecht
24.10.2011 um 20:15:38
 
Hallo zusammen

Nach srilankischem (tamilischem) Namensrecht bzw. Tradition führt eine Frau vor der Ehe den Vornamen ihres Vaters als Nachnamen und nach der Ehe den Vornamen ihres Mannes als Nachnamen.

Aber wenn sowohl der Mann als auch die Frau in Sri Lanka geboren sind, aber nun die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:

Können sie immernoch das Heimatsrecht anwenden?

Kann die Frau den Vornamen ihres Mannes als Nachnamen bekommen? Sonst müsste sie den Vornamen des Schwiegervaters als Nachnamen tragen.   Griesgrämig

Gibt es ein Gesetz, was man in diesem Fall anwenden könnte?

Ich danke euch schonmal für eine Antwort.

Grüsse
dina87
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 24.10.2011 um 20:57:14
 
dina87 schrieb am 24.10.2011 um 20:15:38:
Nach srilankischem (tamilischem) Namensrecht bzw. Tradition führt eine Frau vor der Ehe den Vornamen ihres Vaters als Nachnamen und nach der Ehe den Vornamen ihres Mannes als Nachnamen.

Das kann man so generell nicht sagen. Manche behalten ihre eigenen Namen auch nach der Eheschließung, andere nehmen den Namen des Mannes an und wiederum andere haben eigene Namen oder sie hängen den Namen des Ehemannes noch an die bereits vorhandenen Namen noch dran.

In unserem Haus wohnte eine tamilische Familie (Vater, Mutter, vier Kinder), da hatte jeder seine eigenen Namen (jeder mindestens zwei oder drei und keine Name unter 12 Buchstaben) und es gab keinen Familiennamen.

Dann wollten sie, daß alle Namen auch an der Klingel und am Briefkasten angebracht werden, was natürlich nicht machbar war.

War schon lustig.

Meine Frau hat alle vorhandenen Namen abgelegt, nur ihren Vornamen behalten und meinen Familiennamen hinzugefügt.

Im Pass steht nicht einmal mehr ihr Mädchenname.

So geht das auch.

Andere Verwandte (in Sri Lanka) führen bis zu sieben Namen, einfach wird die Sache dadurch nicht, aber es gilt wohl als besonders vornehm und edel, jedenfalls dort.

Hinzu kommt noch, daß es keine verbindlichen und einheitlichen Schreibweisen gibt, daß macht dann das Ganze noch verwirrender.
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« Zuletzt geändert: 24.10.2011 um 21:10:36 von Saxonicus »  

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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 24.10.2011 um 21:09:46
 
Hallo,

das Innenministerium schreibt zum sri-lankischem Namensrecht:
Sri Lanka

Zitat:
Sri Lanka
Einheitliche Vorschriften über den Familiennamen der Ehegatten bestehen nicht. Die Namensführung richtet sich bei den einzelnen Bevölkerungsgruppen nach Stammesbräuchen und Gewohnheitsrecht.


Insoweit ist es schon schwierig, da ein ausländisches Recht zu wählen, wenn es gar keins gibt...

dina87 schrieb am 24.10.2011 um 20:15:38:
Können sie immernoch das Heimatsrecht anwenden?

Nein. Nach Art. 10 Abs. 1 EGBGB kann man
a) das Recht des Staates wählen, dem einer der Ehegatten angehört oder
b) das deutsche Recht, wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Da ihr beide nur deutsche Staatsangehörige seid, ist nach Art. 5 Abs. 1 EGBGB nur deutsches Recht anzuwenden. Nach deutschem Recht muss kein Ehenamen oder es kann dein Name zum Ehename bestimmt werden.

Führt ihr beide denn überhaupt Namen, die dem deutschen Recht entsprechen?

Wenn der Familienname (nach deutschem Recht) deines Zukünftigen aus dem Vornamen seines Vaters gebildet wurde, kann er trotzdem zum Ehenamen bestimmt werden. Der Schwiegervater freut sich bestimmt.
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Aus "Loriots Kommentare":
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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 24.10.2011 um 21:17:33
 
Blaise schrieb am 24.10.2011 um 21:09:46:
Zitat:Sri LankaEinheitliche Vorschriften über den Familiennamen der Ehegatten bestehen nicht. Die Namensführung richtet sich bei den einzelnen Bevölkerungsgruppen nach Stammesbräuchen und Gewohnheitsrecht. 

Kurz gesagt, das hält dort jeder so, wie er will. Man kann dort auch nach Belieben seinen Namen ändern.

So habe ich schon oft erfahren, daß man an meinen (kurzen) Familiennamen einfach noch ein paar Silben dranhängt, wohl weil ein kurzer Name nicht so vornehm ist. Man glaubte wohl damit, mir einen Gefallen zu tun und mich dadurch etwas "aufzupeppen".

Außerdem sind Gesetze in Sri Lanka mehr oder weniger ohnehin nur theoretisch zu betrachten, im Allgemeinen macht es jeder so wie er es für richtig oder notwendig erachtet.
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