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Amerikanerin mit deutschem Vater seit 1 3/4 Jahr ohne Visum in Dland (Gelesen: 3.499 mal)
hurt85
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Amerikanerin mit deutschem Vater seit 1 3/4 Jahr ohne Visum in Dland
24.10.2011 um 17:39:44
 
Hallo,
hoffe ich bin hier richtig, ich weiß nämlich nicht wo ich sonst schreiben soll.

Zum Thema.
Meine Freundin wird im September 50 Jahre alt, geboren wurden sie in den USA und besitzt somit eine Amerikanische Staatsbürgerschaft, ihr Vater ist vor ca 55 Jahren in die USA ausgewandert und hat dann dort eine Amerikanerin geheiratet. Auf ihrer Geburtsurkunde steht das ihr Vater Deutscher ist.

Meine Freundin ist vor 2 Jahren mit mir nach Deutschland gekommen, damals noch mit einem einfachen Visum (bzw. 3 Monate Visumsfrei da sie ja Amerikanerin ist), Wir wollten eigentlich wiefder zurück nach USA, vor Ablauf der 3 Monate, aber persönliche Dinge haben mich hier aufgehalten (Tod meines Vaters nach langer Krankheit) und wir haben das Visum nicht verlängert, was also heißt das sie jetzt seit 1 3/4 Jahren ohne Visum hier ist. Das das ziemlich dumm von uns war ist mir bewusst.
Die Frage ist nur können wir nach solanger Zeit überhaupt noch eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen ohne dafür belangt zu werden das sie ja eigentlich illegal hier ist. Da sie ja halb Deutsche ist, kann sie die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen, oder gibt es überhaupt keine Möglichkeit für uns?
Wie sieht die Rechtslage in einem solchen Fall aus?
Heiraten kann ich sie auch nicht, da sie noch immer mit einem Amerikaner verheiratet ist. (und wenn ichs könnte würde ich mit ihr zurück in die USA)

Gruß
hurt
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.10.2011 um 17:48:23
 
Wenn sie Deutsche ist, kann sie natürlich die Staatsangehörigkeit nicht mehr beantragen (sie hat die ja schon).

Wenn sie keine Deutsche ist, kann sie bei jeder Kontrolle sofort ins Gefängnis kommen und von dort aus abgeschoben werden.

Sie sollte also feststellen, ob sie Deutsche ist. Dabei hilft das Bundesverwaltungsamt oder die örtliche Einbürgerungsbehörde. Sie sollte sich vorsorglich so schnell wie möglich bei der Ausländerbehörde melden.

Ein Visum kann man nicht verlängern, außer Ausreisen hilft ihr da nichts.

Nach Deiner Beschreibung ist sie aber wohl Deutsche. Deutsche dürfen nach Deutschland nur mit einem deutschen Pass einreisen. Dass sie das nicht gemacht hat, wird meines Wissens nach aber nicht bestraft.
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Zak
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Antwort #2 - 24.10.2011 um 17:49:35
 
Hat der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit
vor der Geburt der Tochter aufgegeben ?

Welche Staatsangehörigkeit steht
in der Geburtsurkunde der Freundin?

Ende
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hurt85
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Antwort #3 - 24.10.2011 um 18:00:02
 
Danke für die schnellen Antworten.

@reinhard
Um die Verlängerung des Visas gehts eigentlich nich mehr das das nur in Einzelfällen noch mal um 3 Monate verlängert werdedn kann weiß ich schon.
Es geht eher darum ob sie eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen kann.

Und sich bei der Ausländerbehörde zu melden, ist das wirklich eine gute Idee, denn wie gesagt ich weiß so gar nicht wie die Rechtslage in einem solchen Fall aussieht und ob sie dann nicht gleich von dort abgeschoben wird.

@ZAK
Der Vater hat die deutsche Staatsbürgerschaft bis heute nicht aufgegeben soweit ich weiß.
In ihrer Geburtsurkunde steht das der Vater die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Sie selber hat nur die Amerikanische Staatsbürgerschaft.

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Zak
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Antwort #4 - 24.10.2011 um 18:07:03
 
Wenn der Vater bei der Geburt deutscher
Staatsangehörige war,ist die Tochter auch
Deutsche.

Da würde ich mich dem Weg anschließen,
den reinhard vorgeschlagen hat.

Ende
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reinhard
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Antwort #5 - 24.10.2011 um 18:07:33
 
Wenn der Vater Deutscher ist, ist sie auch Deutsche.

Dass sie "nur" die US-Staatsbürgerschaft hat - wie kommst Du darauf? Weil sie nur einen Pass hat?

Deshalb kann sie ja trotzdem zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten haben, vor allem durch Geburt. Die deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt verliert man normalerweise nicht.
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hurt85
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Antwort #6 - 24.10.2011 um 18:15:15
 
@reinhard
Ja genau ich dachte da sie nur den Amerikanischen Pass hat ist sie "nur" Amerikanerin.

Muss man denn nicht die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 23. Lebensjahr geltend machen, ich meine da so etwas gelesen zu haben.

Und wir haben wirklich angst das sie abgeschoben wird wenn wir jetzt zur Ausländerbehörde gehen und denen sagen das sie schon so lange illegal hier ist, aber nach euren Aussagen bin ich mir gar nicht mehr so sicher ob sie wirklich illegal hier ist da sie anscheinend Deutsche ist.
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reinhard
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Antwort #7 - 24.10.2011 um 18:19:24
 
Theoretisch hat sie die Pflicht, mit 18 Jahren einen Personalausweis zu beantragen. Aber wenn man das nicht macht, passiert nichts.

Sie könnte einfach einen Personalausweis beantragen. Dann würde sie vermutlich erst zu der Stelle geschickt (Standesamt oder Einbürgerungsbehörde), wo bei Euch der Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wird. Die prüfen dann
- wer ihr Vater war
- ob sie später z.B. durch Einbürgerung woanders die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat. (Gemeint sind Einbürgerungen nach der Volljährigkeit, nicht die gleichzeitig angeborene US-Staatsangehörigkeit).

Dann bekommt sie einen Staatsangehörigkeitsausweis und einen Personalausweis und muss ein paar Euro dafür bezahlen, und alles ist gut.
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« Zuletzt geändert: 24.10.2011 um 18:33:56 von reinhard »  
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Antwort #8 - 24.10.2011 um 18:32:13
 
Und das wars dann?
Keine Fragen warum sie erst nach über einem Jahr ohne Visum/Aufenthaltsgenehmigung die deutesche Staatsangehörigkeit beantragt, keine Strafgebühren, evtl. Freiheitsstrafe für mich da ich sie beherbergt habe und ich weiß nicht was sonst noch?
Das sie nirgendwo anders eingebürgert wurde ist eigentlich klar, da sie die USA vorher nie verlassen hat, oder nicht?
Das hört sich alles zu schön und einfach an um Wahr zu sein.
Ich meine, bitte nicht falsch verstehen, denn wir haben, wie gesagt wirklich angst vor einer Abschiebung, es geht ja sogar so weit das sie sich nicht mehr auf die Strasse traut und deswegen schwer depressiv geworden ist.
Aber so wie es scheint haben sich unsere Probleme von selbst gelöst wenn du recht hast.
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reinhard
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Antwort #9 - 24.10.2011 um 18:38:09
 
Also:

Deutsche können in Deutschland nicht illegal sein.

Die Beherbergung von Deutschen ist straffrei.

Fragen? naja, kann sein. Aber wenn jemand fragt, dann gibt sie eine sinnvolle oder weniger sinnvolle Antwort.

Wie gesagt: Bei Doppelstaatlern ist es so, dass sie verpflichtet sind, nach Deutschland mit deutschen Papieren (Personalausweis oder Pass) einzureisen. Sie hätte das also vor zwei Jahren beim deutschen Konsulat in den USA machen müssen.

Bussgeld? Ich glaube nicht, aber vielleicht kann Zak ja nochmal überlegen, ob es da eine Vorschrift gibt.

Gefängnis? Ich weiß ja nicht, wofür man in den USA ins Gefängnis kommt (ich glaube 20x so häufig wie in Deutschland), aber davon ist sie noch zwei Banküberfälle entfernt.
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Antwort #10 - 24.10.2011 um 18:49:05
 
Ja macht Sinn wenn du sagst das Deutsche nicht illegal in Deutschland seien können.

Sorry ich weiß ich geh euch damit langsam auf die Nerven, ich kanns halt nur nicht fassen das es so einfach ist und wir mit der Angst leben das sie abgeschoben werden kann, wenn sie in Wahrheit legal hier ist. (Von etwaigen Bußgeldern jetzt nicht zu reden, das wäre wohl das kleinste aller Übel)
Ich danke für die schnellen Antworten, jetzt muss ich erstmal mit meiner Freundin reden und sie davon überzeugen das alles gut ist und sie deutsche Staatsbürgerin ist.
Ich schaue morgen noch mal vorbei und schaue ob ZAK noch was geschrieben hat.

Gruß und Dank
hurt
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Zak
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Antwort #11 - 24.10.2011 um 19:13:36
 
hurt85 schrieb am 24.10.2011 um 18:49:05:
Sorry ich weiß ich geh euch damit langsam auf die Nerven, 

Nö,  knuddel

hurt85 schrieb am 24.10.2011 um 18:49:05:
das sie abgeschoben werden kann

Wenn sie sich erlaubt hier aufhält, wird sie
auch nicht abgeschoben. Auch wenn der
Aufenthalt unerlaubt wäre, wird in Deutschland
nicht so schnell abgeschoben.

Geht den Weg, den reinhard aufgezeigt hat und
dann sehen wir weiter.

Melde Dich, wenn neue Fragen auftauchen.
Für solche Fälle haben die Betreiber das
hervorragende Forum gegründet. i4a is great

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Antwort #12 - 24.10.2011 um 19:32:32
 
reinhard schrieb am 24.10.2011 um 18:38:09:
Bussgeld? Ich glaube nicht, aber vielleicht kann Zak ja nochmal überlegen, ob es da eine Vorschrift gibt.


Mir würden nur drei Tatbestände für Bußgelder einfallen. Verstoß gegen die Passpflicht bei der Einreise.

Verstoß gegen das Melderecht wenn sie nicht bei der Meldebehörde gemeldet ist. Verstoß gegen die Personalausweispflicht bei Inlandaufenthalt wenn sie unter das Meldegesetz fällt.
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Antwort #13 - 24.10.2011 um 20:29:41
 
Ich denke wir sollten uns über Bußgelder
Gedanken machen, wenn wir wissen, dass
wir aus den Strafvorschriften " raus " sind.

Aus diesem Grund gilt, klären, ob deutsch !!

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