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alle (Gelesen: 3.775 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung
hanidani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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23.10.2011 um 13:37:20
 
Hallo Leute
Ich möchte einige Informationen zum Thema Ehegattennachzug haben.

Als erstens möchte ich über meine Lage euch berichten.


Ich habe im April 2007 in der Türkeı, Istanbul geheiratet.
Seit Mai 2009 lebe ich getrennt von meinem Ehemann in Berlin.
Bin deutsche Staatsbürgerin.
Habe einen Sohn der am 01.12.2011 2 Jahre alt wird.
Und beziehe Leistungen von Jobcenter also ALG2.

Nun möchte ich wieder mit meinem Mann zusammen in Berlin leben.
Mein Mann ist vom Beruf Maschineningenieur.

Was muss ich dafür tun, um eine Familienzusammenführung zu erhalten.
Wie muss ich vorangehen und was muss ich beachten.

Ich hoffe das Ihr mir weitehelfen könnt.

danke vorab
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.10.2011 um 13:58:03
 
Handelt es sich um sein Kind?

Stimmt meine Vermutung, dass das Kind deutsch ist?
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hanidani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.10.2011 um 14:19:24
 
ja mein sohn ist auch deutscher staatsbürger..

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also es ist kein uneheliches kind. als ich mich von meinem mann getrennt habe, war ich schon im 2-3. monat schwanger.was ich natürlich 2 wochen nach trennung erfahren habe.

schweitzers Änderung:
Folgepost eingefügt. - Bitte das markierte Wort anklicken und die Funktion künftig benutzen! Vielen Dank.
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« Zuletzt geändert: 23.10.2011 um 14:40:18 von schweitzer »  
 
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schweitzer
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Antwort #3 - 23.10.2011 um 14:43:06
 
So, wie die Dinge liegen, beantragt Dein Mann am besten ein Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über sein deutsches Kind in Deutschland.

Da das Kind ein eheliches ist, ist er ja automatisch personensorgeberechtigt.

Für dieses Visum benörigt er keine A1 - Sprachkenntnisse. Auch die Frage der Sicherung des Lebensunterhalts ist unerheblich.

In der Folge erhält er nach der Einreise eine AE gemäß § 28 (1) Nr. 3 AufenthG. - Er ist sofort zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen.


Viel Erfolg!


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Antwort #4 - 23.10.2011 um 14:44:52
 
Bei einem ehelichen Kind hat der Vater automatisch Sorgerecht.
Oder hast Du das zurückgezogen? Oder wie ist das zur Zeit geregelt?


Wenn er als Vater eines deutschen Kindes das Sorgerecht hat, kann er jederzeit ein FZF-Visum ("zur Ausübung der Personensorge für mein deutsches Kind") beantragen. Dabei kommt es weder auf Deutsch-Kenntnisse noch auf das Einkommen (in diesem Fall: Einkommen des Kindes) an.

Da er im Visumantrag vermutlich Deine Adresse als beabsichtigte Wohnadresse angibt, wirst Du von der Ausländerbehörde benachrichtigt und gefragt, ob Du damit einverstanden bist. Fragen zu Trennung / Versöhnung musst Du nicht beantworten, weil das privat ist, Du darfst es aber beantworten. Möglicherweise ist die Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde einfacher, wenn Du darüber sprichst, das musst Du entscheiden.
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hanidani
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Antwort #5 - 23.10.2011 um 15:31:23
 
danke für die efreulichen nachrichten. mir ist wirklich ein stein vom herzen gefallen.
also mit sorgerecht oder jugendamt hatten wir bis jetzt keinerlei probleme.
das problem ist nur, iich wohne mit meiner mutter zusammen. müsste dann eventuell ausziehen und mir ne eigene wohnung suchen. wird mir das jobcenter eine wohnung für drei personen,kind,mann und ich genehmigen. denn mein mann ist a noch nicht in deutschland.
Wie lange dauert die Ausstellung auf eine FZF- zum zwecke des kindes=?

vielen vielen dank.
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schweitzer
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Antwort #6 - 23.10.2011 um 15:36:55
 
Wo Ihr wohnt, und wie groß Eure Wohnung ist, spielt ausländerrechtlich keine Rolle.

hanidani schrieb am 23.10.2011 um 15:31:23:
müsste dann eventuell ausziehen und mir ne eigene wohnung suchen. wird mir das jobcenter eine wohnung für drei personen,kind,mann und ich genehmigen.


Werden sie, kann sein, dass sie seine Einreise abwarten bis zum endgültigen "okay", aber vorbereiten solltest Du das Ganze schon mal.

hanidani schrieb am 23.10.2011 um 15:31:23:
Wie lange dauert die Ausstellung auf eine FZF- zum zwecke des kindes=?



Das ist schwer zu sagen, von Land zu Land unterschiedlich und auch von der Arbeitsbelastung der Behörden abhängig. Deshalb sit meine "Prognose" nur eine sehr ungefähre: - Wenn die Antragsunterlagen vollständig eingereicht sind, sage ich mal: zwischen zwei und vier Monaten. (Ohne Gewähr!!!)


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Antwort #7 - 23.10.2011 um 15:47:30
 
also müsste ich nochmals zum jobcenter und denen bescheid geben das ich bald ausziehen möchte, da ich meinen mann aus der türkei herholen möchte.
mit der Visumserteilung denke ich nicht das mein mann Probleme haben sollte. weil er öfters im ausland wie zuletzt in Ukraine, england und deutschland war.
Zudem kommt auch mein am anfang November nach berlin. sollten wir gmeinsam doch zur auslanderbehörde gehen? würde das uns weiterhelfen?

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Antwort #8 - 24.10.2011 um 07:28:26
 
hanidani schrieb am 23.10.2011 um 15:47:30:
also müsste ich nochmals zum jobcenter und denen bescheid geben das ich bald ausziehen möchte


Ja, das würde ich schon machen. In der Regel will das Jobcenter drei  potenzielle Wohnungen (entsprechende Angebote vorgelegt bekommen - davon wird dann für eins, sofern gewährleistet, unter Berücksichtigung der Angemessenheitskriterien die Zustimmung erteilt.)

Wie gesagt, das Ganze braucht grundsätzlich etwas Zeit - ich würde im Übriegen zuvor die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins empfehlen - gib dort schomn die Personenzahl einschließlich deines Mannes an. - Von den in Frage kommenden Vermietern wird dann von vornherein nach Wohnraum Ausschau gehalten, der wahrscheinlich den Angemessenheitskriterien des Jobcenters entspricht.

(Ggf. wende Dich zur Unterstützung auch an eine Migrationsberatungsstelle in Deiner Nähe - zu erfragen bei den Wohlfahrtsverbänden wie AWO, DRK, Caritas, Diakonie, DPWV.)

hanidani schrieb am 23.10.2011 um 15:47:30:
mit der Visumserteilung denke ich nicht das mein mann Probleme haben sollte. weil er öfters im ausland wie zuletzt in Ukraine, england und deutschland war.


Ich sehe da zunächst mal auch keine Probleme, aber diesmal handelt es sich um ein nationales Visum, vormals waren es sicher Schengenvisa - da gibt es hinsichtlich Berabeitungs- und Beteiligungsregularien schon erhebliche Unterschiede.

hanidani schrieb am 23.10.2011 um 15:47:30:
Zudem kommt auch mein am anfang November nach berlin. sollten wir gmeinsam doch zur auslanderbehörde gehen? würde das uns weiterhelfen?


Könnt Ihr machen - vielleicht ergibt es sich gar, mal höflich nach einer Vorabzustimmung zu fragen (markiertes Wort bitte anklicken!). Mit der ließe sich das Visaverfahren beschleunigen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.


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Antwort #9 - 24.10.2011 um 10:33:31
 
vielen vielen dank schweitzer..
mein Ehemann hat sich auch in der Türkei erkundigt.
Viele der Beratungsstellen in Istanbul sind der Meinung, dass es sehr sehr schwer sei und das viele es nicht schaffen.
Und nach so einem Gespräch hat man nicht wirklich mehr Mut und Hoffnung.
Ich habe ihm gestern Abend von deiner Hilfe und Beratung erzählt.
Nun wissen wir beide dank deinerseits wie wir vorangehen müssen.
Die Hoffnung ist wieder da- es wird und muss  klappen!!!
du hast mir wirklich seelisch geholfen .

Für deine Bemühungen und Informationen danken wir dir sehr.
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reinhard
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Antwort #10 - 24.10.2011 um 11:46:52
 
hanidani schrieb am 24.10.2011 um 10:33:31:
mein Ehemann hat sich auch in der Türkei erkundigt.
Viele der Beratungsstellen in Istanbul sind der Meinung, dass es sehr sehr schwer sei und das viele es nicht schaffen.
Und nach so einem Gespräch hat man nicht wirklich mehr Mut und Hoffnung.



Das funktioniert so:

100 Väter beantragen ein Visum. Die deutsche Botschaft gibt 97 Zusagen und 3 Absagen.
Dann gehen 97 Leute zum Flughafen, 3 gehen zur Beratungsstelle.

Die wissenschaftliche Auswertung der Beratungsstelle hat ein eindeutiges Ergebnis: 100 % unserer Kunden haben eine Ablehnung bekommen.
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Antwort #11 - 24.10.2011 um 16:45:06
 
hallo schweitzer noch eine frage an dich

wie gesagt habe ich einen sohn der erst im dezember diesen jahres 2 jahre alt wird.
nun habe ich heute vom jobcenter einen brief erhalten, thema: bewerbung usw...

nach meinem wissen habe ich doch eigentlich 3 jahre babypause oder nicht? als ich schwanger war, hatte mir das mal ne angestelltin beim jobcenter gesagt...
warum jetzt die einladung?
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schweitzer
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Antwort #12 - 24.10.2011 um 19:38:58
 
hanidani schrieb am 24.10.2011 um 16:45:06:
nach meinem wissen habe ich doch eigentlich 3 jahre babypause oder nicht?


Nee, nee, beim Jobcenter nicht. Das SGB II sieht in dem Sinne keine Babypause vor. (Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage damals die Angestellte da geredet hat.)


Da ist es so, dass jeder, der Leistungen in Anspruch nehmen muss, in allererster Linie verpflichtet ist, im Rahmen seiner Möglichkeiten alles Zumutbare zu unternehmen, um den Leistungsbezug wenigstens zu verringern.

Wenn es also die Möglichkeit gibt, einen Krippenplatz zu bekommen (ggf. auch halbtags), oder jemand anderes in der Familie das Kind (mindestens zeitweise) betreuen kann, dann ist es schon so, dass man von einer Mutter eines zweijährigen Kindes erwartet, zumindest in Teilzeit zu arbeiten.

Habe solche Fälle immer wieder in der eigenen Beratungspraxis.

Geh' erstmal hin zu dem Termin -

Ich denke, es geht zunächst erst einmal darum, dass Du nachweist, Dich (wieder) aktiv um Arbeit zu bemühen. Die Konditionen (Tägliche Arbeitszeit, Wochenarbeitszeit) sind dann der nächste Schritt. Und, wie gesagt, auch die tatsächlichen Betreuungsmöglichkeiten für das Kind spielen eine Rolle.


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