Mausi251080 schrieb am 21.10.2011 um 22:03:13:Frage 1:
Kann die deutsche Freundin von ihm bzw. er ein Visum zur Personensorge zum ungeborenen Kind beantragen?
Der Vater müsste die Vaterschaft anerkennen.
Die Mutter müsste das Sorgerecht teilen.
Beides lässt sich nicht so ohne weiteres rückgängig machen, beide müssen also wissen, was das bedeutet.
Dann kann der Vater ein Visum beantragen. Für die Zusage spielen seine Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts keine Rolle.
Zitat:Frage2:
Wie stehen die Chancen auf Bewilligung, da er dort ja noch verheiratet ist und seine Frau ja auch ein Kind von ihm erwartet?
Die deutsche Auslandsvertretung weiß das nicht und interessiert sich auch nicht dafür.
Es könnte höchstens sein, dass aufgrund dieser Umstände die Ausländerbehörde hier glaubt, die Vaterschaft wäre nur vorgetäuscht (Anerkennung, um eine Visum zu bekommen). In diesem Falle könnte die Ausländerbehörde seine Vaterschaftserklärung anfechten.
Ist schwer einschätzbar, weil das Gesetz relativ neu ist und ich noch keine Beispiele kenne.
Zitat:Allerdings ist sie jetzt total am Ende und will nicht das sie ihr Kind ohne Vater groß ziehen muss.
Schick ihr einen Link. Sie kann sich auch auch hier registrieren, da sie vielleicht noch Nachfragen hat.
Informationen sind gute Mittel gegen Panik.