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Visum zur Personensorge bei Schwangerschaft (Gelesen: 4.905 mal)
Mausi251080
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21.10.2011 um 22:03:13
 
Hallo ich bräuchte mal eure Hilfe.
Folgende Situation in kurzen Fakten:
-Ägypter verheiratet mit Ägypterin
-Ägypterin schwanger von ihm Geburtstermin Mai 2012
-deutsche Freundin ebenfalls schwanger von ihm
-Geburtstermin Juni 2012

Frage 1:
Kann die deutsche Freundin von ihm bzw. er ein Visum zur Personensorge zum ungeborenen Kind beantragen?

Frage2:
Wie stehen die Chancen auf Bewilligung, da er dort ja noch verheiratet ist und seine Frau ja auch ein Kind von ihm erwartet?

Erklärung:
Er wurde Zwangsverheiratet und von seiner Familie extrem unter Druck gesetzt. Die Schwangerschaft mit der deutschen Freundin war mehr ein Unfall also nicht geplant. Allerdings ist sie jetzt total am Ende und will nicht das sie ihr Kind ohne Vater groß ziehen muss.

Was kann man machen?

Vielen Dank für eure Hilfe
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reinhard
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Antwort #1 - 22.10.2011 um 11:58:04
 
Mausi251080 schrieb am 21.10.2011 um 22:03:13:
Frage 1:
Kann die deutsche Freundin von ihm bzw. er ein Visum zur Personensorge zum ungeborenen Kind beantragen?


Der Vater müsste die Vaterschaft anerkennen.
Die Mutter müsste das Sorgerecht teilen.

Beides lässt sich nicht so ohne weiteres rückgängig machen, beide müssen also wissen, was das bedeutet.

Dann kann der Vater ein Visum beantragen. Für die Zusage spielen seine Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts keine Rolle.

Zitat:
Frage2:
Wie stehen die Chancen auf Bewilligung, da er dort ja noch verheiratet ist und seine Frau ja auch ein Kind von ihm erwartet?


Die deutsche Auslandsvertretung weiß das nicht und interessiert sich auch nicht dafür.

Es könnte höchstens sein, dass aufgrund dieser Umstände die Ausländerbehörde hier glaubt, die Vaterschaft wäre nur vorgetäuscht (Anerkennung, um eine Visum zu bekommen). In diesem Falle könnte die Ausländerbehörde seine Vaterschaftserklärung anfechten.

Ist schwer einschätzbar, weil das Gesetz relativ neu ist und ich noch keine Beispiele kenne.


Zitat:
Allerdings ist sie jetzt total am Ende und will nicht das sie ihr Kind ohne Vater groß ziehen muss.


Schick ihr einen Link. Sie kann sich auch auch hier registrieren, da sie vielleicht noch Nachfragen hat.

Informationen sind gute Mittel gegen Panik.
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Mausi251080
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Antwort #2 - 22.10.2011 um 13:38:44
 
reinhard schrieb am 22.10.2011 um 11:58:04:
Der Vater müsste die Vaterschaft anerkennen.
Die Mutter müsste das Sorgerecht teilen.

Beides lässt sich nicht so ohne weiteres rückgängig machen, beide müssen also wissen, was das bedeutet.

Dann kann der Vater ein Visum beantragen. Für die Zusage spielen seine Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts keine Rolle.



Das hört sich ja schon mal sehr gut an. Beide wollen ja zusammen sein und ihr Leben gemeinsam leben von daher setz ich mal voraus, dass sie sich sehr wohl darüber im Klaren sind was es heißt das gemeinsame Sorgerecht zu haben.

reinhard schrieb am 22.10.2011 um 11:58:04:
Die deutsche Auslandsvertretung weiß das nicht und interessiert sich auch nicht dafür.

Es könnte höchstens sein, dass aufgrund dieser Umstände die Ausländerbehörde hier glaubt, die Vaterschaft wäre nur vorgetäuscht (Anerkennung, um eine Visum zu bekommen). In diesem Falle könnte die Ausländerbehörde seine Vaterschaftserklärung anfechten.

Ist schwer einschätzbar, weil das Gesetz relativ neu ist und ich noch keine Beispiele kenne.



Woher sollen sie wissen, dass er dort Vater wird? Versteh ich nicht ganz hä?
So wie du geschrieben hast, wissen die hier ja nichts davon und es interessiert sie auch nicht von daher gibts ja auch keinen Grund dafür das die ALB es anfechten würde oder?

Das mit dem Link hab ich ihr schon gesagt, allerdings hat sie zu Hause kein Internetanschluss von daher ist sie wenn dann eh immer bei mir also schreib ich halt sobald wieder Panik aufkommt  Zwinkernd

Vielen lieben Dank für die Antwort erstmal jetzt ist sie zumindest schon mal beruhigter als vorher. Sie ist davon ausgegangen, dass er niemals mit ihr Leben darf wegen dem Kind in Ägypten aber die Angst hast du ihr schon mal etwas genommen.

Danke schön
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reinhard
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Antwort #3 - 22.10.2011 um 14:06:05
 
Ob und was die Ausländerbehörde weiß oder erfährt - keine Ahnung.
Ich wollte nur auf die Möglichkeit hinweisen

Um ein Visum zu beantragen, muss man einen Antrag ausfüllen (Formular) und wird befragt. Die Vorschrift lautet, Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Aber ein rechtliches Hindernis ist es nicht.
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Mausi251080
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Antwort #4 - 22.10.2011 um 14:15:58
 
Ok sorry dann hab ichs falsch interpretiert  hä?

Wird in dem Visumformular denn nach Kindern gefragt?

Wenn ja soll man dann am besten das weitere ungeborene Kind überhaupt schon eintragen? Denn wenn sie das Visum beantragen ist das andere Kind ja auch noch nicht geboren  hä?

Sorry bin grad selbst bissel verwirrt  unentschlossen

Noch was vergessen welches Formular brauchen die denn dann und wo findet man das?
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reinhard
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Antwort #5 - 22.10.2011 um 14:29:32
 
Bleib ganz ruhig.

Zunächst müssen die beiden ja überlegen, die Vaterschaft anzuerkennen und das Sorgerecht zu teilen. Das passiert beim Jugendamt, wobei die deutsche Auslandsvertretung als "Außenstelle" aller deutschen Behörden fungiert. Allerdings gibt es nicht in jeder Botschaft Angestellte, die eine solche Erklärung entgegennehmen und bearbeiten können, da müsste er sich vor Ort erkundigen.

Dann hat jede Botschaft eine Internet-Seite, in Kairo zum Beispiel hier:
http://www.kairo.diplo.de/Vertretung/kairo/de/Startseite.html

Und dort gibt es auch Informationen zum Visum, in diesem Fall ist das "nationale Visum" (also zum Einreisen und Bleiben) das Richtige.

Aber mach Dir keine Sorgen: Ein Formular von einer deutschen Behörde zu bekommen ist eine lösbare Aufgabe.
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Antwort #6 - 22.10.2011 um 14:40:57
 
Wenn der junge Mann verheiratet ist, dann muß er das im Visumverfahren wahrheitsgemäß angeben. Samt der Personendaten seiner Ehefrau.

Es ist von hier aus schwer einzuschätzen, wie die ABH darauf reagieren wird.

Tatsächlich ist an keiner mir bekannten Stelle geschrieben, daß der Kindesvater nicht eine andere Familie haben darf - es kommt hier nur auf die tatsächliche Ausübung der Personensorge an.

Andererseits ist das Verschweigen von Informationen oder gar die Angabe unrichtiger Informationen keine gute Idee.
Wenn die ABH diese Tatsachen für entscheidungserheblich hält und in Kenntnis der wahren Fakten nicht zugestimmt hätte, könnte es später Ärger geben.

Also lieber etwas länger auf das Visum warten und alles ist klar - als später böse zu erwachen.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #7 - 22.10.2011 um 15:03:37
 
Petersburger schrieb am 22.10.2011 um 14:40:57:
Tatsächlich ist an keiner mir bekannten Stelle geschrieben, daß der Kindesvater nicht eine andere Familie haben darf - es kommt hier nur auf die tatsächliche Ausübung der Personensorge an.

Zumal es auch den deutschen Behörden nicht unbekannt geblieben sein dürfte, daß in anderen Ländern polygame Lebensweisen durchaus gesetzeskonform sind.
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Mausi251080
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Antwort #8 - 22.10.2011 um 16:04:40
 
Oh ich glaub ich muss es anders erklären

Petersburger schrieb am 22.10.2011 um 14:40:57:
Andererseits ist das Verschweigen von Informationen oder gar die Angabe unrichtiger Informationen keine gute Idee.
Wenn die ABH diese Tatsachen für entscheidungserheblich hält und in Kenntnis der wahren Fakten nicht zugestimmt hätte, könnte es später Ärger geben.


Also ich wusste erstmal gar nicht das danach überhaupt gefragt wird selbstverständlich sollte man bei Nachfragen sowas auch nicht verschweigen da wird sie aber dann auch schon drauf achten das alles in Ordnung ist, denn ich denke nicht, dass sie besonders begeistert davon wäre wenn er bei ihr ist und dann die Papiere nicht korrekt sind. Ist ja für deren Zukunft nicht sonderlich förderlich dessen ist sie sich auch bewusst.

Für die beiden ists grundsätzlich egal wie, sie wollen nur zusammen sein. Er hat nicht wirklich eine Beziehung zu seiner Ehefrau. Das was bei denen lief ist eher religiös und familiär organisiert worden. Im Grunde haben die beiden die Hölle durchlebt und sie wollte nur noch mal runter um ihre persönlichen Dinge zu holen und kam mit einem Präsent zurück. Manchmal spielt einem das Leben eben doch merkwürdig mit.

Für ihn ist klar das es nur sie gibt. Er kann sich aber nicht scheiden lassen von seiner Ehefrau denn dann würde die Familie ihn auf links drehen vor allem jetzt. Sie überlegt halt was sie machen soll Kind behalten dann aber nur wenn die beiden auch eine Chance haben auf ein gemeinsames Leben ansonsten würde sie eher gehen und abtreiben wie hier als Alleinerziehende Frau zu leben so ist ihre derzeitige Meinung.

Daher ists eben auch schwer sich jetzt zu entscheiden. Aber wenn es grundsätzlich kein Problem darstellt, dass er dort verheiratet ist und ein Kind hat und das fürs Visum zweitrangig ist, dann haben sie ja eine Chance und das würde ich ihnen wirklich wünschen.

Ich hab noch eine weitere Frage meint ihr es macht Sinn das sie sich mit ihrer ABH in Verbindung setzt und dort das Gespräch sucht wie die deren Geschichte gegenüber stehen oder sollten sie erst alles andere beantragen und einfach abwarten was passiert?
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reinhard
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Antwort #9 - 22.10.2011 um 16:26:10
 
Ich denke, es lohnt sich nicht, jetzt das Verwaltungsverfahren "von hinten" ins Chaos zu stürzen, solange es den Visumantrag überhaupt nicht gibt.

Am besten ist, das Verfahren in der ganz normalen Reihenfolge anzugehen und Probleme dann zu lösen, wenn sie wirklich auftauchen.

1) Vaterschaftsanerkennung
2) Sorgerechtsteilung
3) Visumantrag
4) Beteiligung der Ausländerbehörde

Das Problem der "doppelten Schwangerschaft" ist kein moralisches oder rechtliches. Für die Ausländerbehörde könnte sich die Frage stellen, ob nicht die ägyptische Ehe und Schwangerschaft das "richtige Leben" ist und die Verantwortung für ein deutsches Kind vorgetäuscht, um ein Visum zu bekommen und Frau und Kind in Ägypten mit Überweisungen versorgen zu können.

Die beiden können ja jederzeit mit dem einem Vatrschaftstest solch einen Verdacht entkräften, müssen sich also nicht wirklich Sorgen machen. Wenn er der Vater des deutschen Kindes ist, bekommt er auch das Visum.
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Mausi251080
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Antwort #10 - 22.10.2011 um 17:43:33
 
Stimmt das könnte man denken, allerdings wäre er im Falle eines Vaterschaftstestes also wenn der verlangt werden würde bei der Geburt seines Kindes doch noch nicht bei ihr oder? Und darum gehts ihr ja.

Es ist ja ihr erstes Kind und sie möchte nicht alleine alles erleben, da sie auch keine Familiäreunterstützung hier hat sondern mit ihm zusammen. Daher ist halt die Frage schaffen die beiden es zumindest einen Teil der Schwangerschaft zusammen zu erleben oder stehen die Chancen eher schlecht für diesen Zeitraum?

Nee was ist das alles kompliziert  Traurig
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Antwort #11 - 22.10.2011 um 18:19:19
 
Mausi251080 schrieb am 22.10.2011 um 17:43:33:
Es ist ja ihr erstes Kind und sie möchte nicht alleine alles erleben, da sie auch keine Familiäreunterstützung hier hat sondern mit ihm zusammen. Daher ist halt die Frage schaffen die beiden es zumindest einen Teil der Schwangerschaft zusammen zu erleben oder stehen die Chancen eher schlecht für diesen Zeitraum? 

Dann sollten sie schnellstens "in die Gänge" kommen und die Sache angehen, je mehr Zeit vorher vertrödelt wird, um so enger wird es.
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Antwort #12 - 22.10.2011 um 19:38:55
 
Mausi251080 schrieb am 22.10.2011 um 17:43:33:
Stimmt das könnte man denken, allerdings wäre er im Falle eines Vaterschaftstestes also wenn der verlangt werden würde bei der Geburt seines Kindes doch noch nicht bei ihr oder? Und darum gehts ihr ja.


Das kann ein Problem sein, aber ich wollte nur auf die Möglichkeit hinweisen. Es ist eine Möglichkeit, auf die sich beide vorbereiten sollten.

Zitat:
Es ist ja ihr erstes Kind und sie möchte nicht alleine alles erleben, da sie auch keine Familiäreunterstützung hier hat sondern mit ihm zusammen. Daher ist halt die Frage schaffen die beiden es zumindest einen Teil der Schwangerschaft zusammen zu erleben oder stehen die Chancen eher schlecht für diesen Zeitraum?


Das führt zu nichts. Die vier Schritte haben ich oben genannt.

Die Richtlinien für die Botschaft sehen vor, dass das Visum so vergeben werden soll, dass dem Vater die Anwesenheit bei der geburt ermöglicht wird. Wenn es eine problematische Schwangerschaft ist (vom Arzt bestätigt) und sein Beistand benötigt wird, soll das Visum auch früher gegeben werden.

Aber eine sichere Prognose, wie es laufen wird, kann dir hier niemand geben.

Kompliziert ist es nicht, wenn Du Dir die vier Punkte ansiehst.
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