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Auskunf (Gelesen: 2.685 mal)
mamibouba
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.10.2011 um 15:59:36
 
hallo alle Zusammen,

ich brauche dringend eure Hilfe. Ich komme aus Mali und bin letzten Januar eingebürgert worden. Ich habe eine Tochter.Meine Tochter ist vor der Einbürgerung zur Welt gekommen. Meine Frage wie ist es rechtens :
Tochter ist Mali Staatsangehörige,was für AEwird sie demnach bekommen und Vater auch aus Mali verheiratet.

Was für wird mein Mann jetzt bekommen? Ich habe vor die Kleine bei meiner Mutter zu lassen um hier weiter zu arbeiten ist dies möglich? Ich muss noch sagen ich lebe seit 2 Monaten von meinem Mann getrennt, will Ihn aber ermöglichen in der BRD zu bleiben, was kann ich da machen?

eine Freundin sagte mir , dass sobald ich die Kleine nach Afrika schicke, der AE meines Mann weg ist, da ich das Aufenthaltbestimmungsrecht habe.

Kann ich dann nach Jahren meine Tochter wieder nach Deutschland holen, obwohl sie keine D-staatangehörigkeit hat?

vielen Dank im Voraus
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.10.2011 um 16:17:04
 
Da Ihr getrennt seid, nehme ich an, dass Dein Ex eine Aufenthaltserlaubnis hat, um sich um das Kind kümmern zu können. Wenn das Kind nach Mali geht, muss er logischerweise mit, um sich um das Kind kümmern zu können, oder?

Da Du Deutsche bist, spielt für Dich ein Aufenthaltsrecht ja keine Rolle mehr.

Du könntest aber Deinem Ex, wenn Du ihm helfen willst, einen Link schicken. Dann kann er sich hier registrieren und seine Situation schildern.
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mamibouba
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: mali
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Antwort #2 - 23.10.2011 um 18:51:15
 
Danke für die schnelle Antwort.

Er hatte eine Fiktionbescheinigung bekommen, da wir nur 1 zusammengelebt haben. Er ist mit FZFnach BRD gekommen. Wir müssten laut Gesetzt 2 Jahren eheliche Gemeinschaft leben, damit er ohne meine Zustimmung ein AE bekommt.

Da er aber kein Unterhalt bezahlt und sich nicht um die Kleine kümmert. Er ist jetzt in einer andere Stadt gezogen und verlangt jetzt die Kleine einmal im Monat zu sehen.

Er hat jetzt ein Schreiben von AbH bekommen, die drohen Ihn abzuschieben. Hat er eine Chance hier zu bleiben, wenn das Gericht ihn das Umgangsrecht zuspricht.

Ich habe Angst die Kleine wegzuschicken weil es seine einzige Chance ist hier zu bleiben.

vielen Dank

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 23.10.2011 um 19:56:25
 
Wenn ihm das Umgangsrecht zugesprochen wird und er das Umgangsrecht auch wahrnimmt, sich also um das Kind kümmert, hat er diese Chance. Allerdings sollte er auch den normalen Unterhalt bezahlen.

Du solltest aber für das Kind das machen, was für das Kind am besten ist. Wenn er sich um das Kind erst nicht kümmert, aber dann plötzlich den Umgang will, weil die Ausländerbehörde ihm sonst keine Aufenthaltserlaubnis gibt - dann ist das vielleicht nicht das Beste für das Kind.

Entscheide einfach, was für das Kind am besten ist, und mach das.
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muffin1
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Antwort #4 - 23.10.2011 um 21:21:36
 
wenn du aber dein kind nach mali schickst und dein mann dann deutschland verlassen muss, geht er sicher auch nach mali zurück. kann er dir dort schwierigkeiten machen evtl. das kind entziehen oder so? ob ich unter diesen umständen mein kind nach afrika schicken würde weiss ich nicht...

er kümmert sich bis jetzt nicht so besonders um das kind. er zahlt nicht (nehme ich mal an) und jetzt möchte er das kind 1 mal im monat sehen - nur wegen der AE. 1 mal im monat sehen ist für die beziehung vater/kind nicht so wirklich der brüller. das sieht eher so aus, als würde das kind zum spielball gemacht.

davon mal abgesehen: wenn du das kind jetzt nach afrika schickst, denkst du, das ist gut für die entwicklung des kindes?
wartest du nicht besser noch ein wenig mit dem arbeiten und schickst das kind hier in einen kindergarten? wenn du darauf nicht warten willst lässt sich aber doch sicher eine private möglichkeit (tagesmutter oder so) schaffen.
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mamibouba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.10.2011 um 14:37:09
 
Hey,

Danke nochmal für die schnelle Antworten.

Muffin , Sie haben  in allen Belangen recht. Ich habe mein Mann angerufen nachdem ich Ihren Beitrag gelesen habe. Er meint: Ja und ich habe Ihn zwar in der BDR gebracht aber ich kann Ihn nicht mehr aus dem Jagen. Und es ist ja auch seine Tochter und er könne machen was er will.

Jetzt bin ich überfragt, ich will nur das Beste für meine Tochter allerdings habe ich auch keine Lust mehr mein Mann zu helfen, er soll zusehen wie er seine AE rettet.

Ich weiß aber nicht ob ich es über Herz bringe meine Tochter bei meiner Tochter zu lassen. Wir gehen erst mal in Urlaub, es ist mir alles bißchen zu viel im Moment und weiß nicht mehr was ich denken soll. Ich will nicht, dass meine Tochter mir später vorwirft den Umgang zu ihren Vater verhindert zu haben.

Die Lästereien von meinem Mann machen mich fertig und erhlich gesagt hätte ich ihn gern abgeschoben gesehen.

Was kann ich da jetzt machen? Ich brauche euere Hilfe. Bin verzweilfelt.
Danke
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reinhard
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Antwort #6 - 24.10.2011 um 15:49:51
 
Geh zu Deiner besten Freundin und beratet das zusammen.

Du kannst auch zu einer "Erziehungsberatung" gehen oder zum Jugendamt.

Aber manchmal kann die beste Freundin das einfach besser.

Ob Dein Ex eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, entscheidet die Ausländerbehörde. Du solltest überlegen, was für Dein Kind am besten ist. Wenn Dein Kind später groß ist und sich für den Vater interessiert, kannst Du ihn sicherlich wieder finden.
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mamibouba
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Antwort #7 - 24.10.2011 um 22:56:36
 
Hey,

meine beste Freundin fragen, sie kommt immer mit noch mehr verrückte Sache. Ich solle die AHB schreiben und verlangen , dass mein Ex abgeschoben wird, wie Sie es geschrieben haben und noch mehr.  Deswegen habe ich mich hier angemeldet.

Also Danke für die Ratschläge und ich muss für mich selber jetzt eine Entscheidung treffen und abwarten.

Danke nochmal





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muffin1
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i4a rocks!


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Antwort #8 - 24.10.2011 um 23:15:05
 
du wirst kaum verlangen können, das dein ex abgeschoben wird. aber du kannst der ABH mitteilen, das ihr euch getrennt habt, das dein ex keinen unterhalt zahlt und jetzt sein kind 1 mal im monat sehen möchte einzig und allein um seine AE nicht zu verlieren, nicht, weil ihm sein kind so wichtig ist.

die ABH wird dazu sicher eigene überlegungen anstellen. und du hast damit weder etwas böswillig falsches gesagt oder getan, sondern nur den sachverhalt dargestellt.

halt dich an deine freundin. wenn die so sehr gegen deinen ex ist, vermute ich mal, das der sich schon mehr geleistet hat, als du hier geschrieben hast. freundinnen sind meistens gute seismographen was die beziehung zum (ex)partner angeht...
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fons
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Antwort #9 - 24.10.2011 um 23:32:27
 
Lebensberatungsforen mag es anderswo geben.

Die rechtlichen Hinweise wurden gegeben.

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