Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ukrainische Abschluss in Pharmazie? (Gelesen: 2.351 mal)
Virgil
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 157

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ukrainische Abschluss in Pharmazie?
20.10.2011 um 12:07:32
 
Hallo,

meine Frau belegt momentan ein Bakkalaureusstudium im Fach Pharmazie, ihr Diplom wird sie im Februar machen. Ihr Ziel ist der Beruf als Apothekerin.

Im Anschluß will sie noch ein sogenanntes, einjähriges, "Internatura" machen - "ein Spezialistendiplom"
(Bei 2 Jahren wäre es ein Magister-Diplom).
Das "Internatura" wird in einem Englischen Index für Abschlüsse als "Spezialistendiplom" ausgewiesen.

Laut www.anabin.de, ist es ein "Postgraduiertenabschluss"

"Magister- und Spezialistenabschluss sind in der Ukraine als separate Abschlusstypen konzipiert. Das Magisterdiplom soll nach insgesamt sechs Studienjahren (darin vier Jahre Bakkalaureusstudium) erworben werden, das Spezialistendiplom nach fünf Studienjahren.

In jüngster Zeit ist aber eine Vermengung dahingehend zu beobachten, dass auch das Magisterdiplom zum Teil nach fünf Studienjahren ausgestellt wird. Dabei wird zum Teil der Magistergrad mit dem Vordruck für das Spezialistendiplom zugeschrieben, zum Teil wird aber auch der Magisterdiplomvordruck verwendet.

In allerjüngster Zeit ist der Spezialist in der Ukraine kein grundständiger Studienabschluss mehr . Er ist vielmehr aufbauend auf den vierjährigen bakalavr ein einjähriger Postgraduiertenabschluss und eine Variante zum zweijährigen Postgradiertenabschluss eines magistr. Dabei wird zum Teil der Abschluss des bakalavr nicht mehr mit einer Diplomurkunde nachgewiesen, sondern dieser Studienabschluss wird nur noch mit der Diplombeilage bestätigt. Mit einer Diplomurkunde wird nur der darauffolgende Abschluss des Spezialisten kenntlich gemacht."



Die große Frage für uns ist, wird dieser zusätzliche "Postgraduiertenabschluss" hier in Deutschland anerkannt, damit sie hier in Deutschland später als Apothekerin arbeiten kann?

Oder wäre es sinnvoller den "Postgraduiertenabschluss" in Deutschland zu machen, denn das "Spezialistendiplom" würde bedeuten, dass wir 1,5 Jahre länger getrennt wären und eventuell ist es im Endeffekt völlig nutzlos?

Vielleicht kennt sich hier jemand mit russischen/ukrainischen Abschlüssen aus oder kann mir dazu Fachforen empfehlen?

Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jetflyer
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 752

Pinneberg, Germany
Pinneberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ukrainische Abschluss in Pharmazie?
Antwort #1 - 20.10.2011 um 13:10:56
 
Moin Moin,

beim Apotherker handelt es sich um einen sog. geregelten Beruf. Die Anerkennungsverfahren sind abhängig vom Bundesland.

Einen guten Überblick für S.H. zB gibt diese Seite

http://access-frsh.de/hauptmenu/bildungsangebote/qualifizierungsangebote.html

Ihr solltet mit den zuständigen Stellen Kontakt aufnehmen

GRüße

Jetflyr
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ukrainische Abschluss in Pharmazie?
Antwort #2 - 20.10.2011 um 17:47:49
 
jetflyer schrieb am 20.10.2011 um 13:10:56:
sog. geregelten Beruf. Die Anerkennungsverfahren sind abhängig vom Bundesland.


Nicht nur geregelt sondern ein Heilberuf, der einer Approbationsordnungen unterliegt. Sie muss entweder eine Approbation in ihrem Heimatland haben und diese hier anerkennen lassen wenn das geht, oder sie läßt Teile des Studiums anerkennen und macht in Deutschland die Staatsprüfungen.
Links für weitere Informationen:
http://www.daad.de/ausland/tipps-vorab/anrechnung-und-anerkennung-von-im-ausland...
http://de.wikipedia.org/wiki/Apothekerkammer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema