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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.169 mal)
sercem
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: TR
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung
18.10.2011 um 20:16:57
 
Hallo Zusammen!

Hier kurz ein Einblick in meine Geschichte,
mein Verlobter und ich überlegen nächstes Jahr zu heiraten.
Wir sind schon seit acht Jahren zusammen und seit zwei Jahren verlobt.
Ich bin Türkin (er auch), und studiere hier noch, wohne bei meinen Eltern.
Einen Nebenjob habe ich auch, nicht auf 400€ Basis aber eben so viel wie ein Student hier zu Lande verdienen darf.
(Denke, dass das für eine FZF nicht ausreichend ist, das nebenbei)
Meine Frage ist jetzt wie kann ich vorgehen, was muss ich machen, falls wir uns wirklich entscheiden zu heiraten. Mit der Uni bin ich dann noch nicht fertig, d.h. entweder aufhören oder Pause machen? Wobei aufhören finde ich dann wieder zu schade, aber heiraten will ich auch da ich keine Lust mehr habe auf die ganze Warterei wegen Uni etc. .
Wenn ich arbeiten sollte wie viel muss ich dann verdienen damit er sein Visum bekommt? Ich darf ja im Jahr nur einen bestimmten Betrag an Einkommen haben wegen den Steuern, jedoch würde ich dass dann ausgleichen, d.h. dass wenn ich dann mal Paar Monate was mehr verdiene die nächsten auf Minimum runterschrauben kann, zum Jahresausgleich. Aber geht das überhaupt vom Prinzip her dass er sein Visum bekommt obwohl ich Studentin bin? Vorausgesetzt dass ich Einkommen und Miete etc. vorlegen kann?

Für eine Antwort wäre ich super dankbar =))

Gruß Serce
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reinhard
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Beiträge: 15.352

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #1 - 18.10.2011 um 21:37:18
 
Prinzipiell gilt:

Wenn eine Türkin einen Türken heiratet,
beide aber nicht in der Türkei, sondern in Deutschland leben wollen,
müssen sie im Visumverfahren nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.

Wenn er keine feste Stelle hat, bei der er innerhalb einer internationalen Firma von TR nach DE wechselt (das ist ja auch selten), muss entweder sie genug verdienen (1200 bis 1500 Euro netto, je nach Wohnung etc.) oder irgend ein wohlhabender Vater, Onkel oder so übernimmt eine Bürgschaft (heißt VE).

Mit Studium und 400-Euro-Job ist das nicht machbar.

Entweder Studium unterbrechen / abbrechen und was Richtiges suchen. Aber: Die Ausländerbehörde wird bei einem neuen Job abwarten, bis die Probezeit um ist, und es sollte auch kein kurzfristiger Vertrag sein.

Oder Studium zu Ende machen, dann was Richtiges suchen, und ein halbes Jahr nach Arbeitsaufnahme das Visum beantragen.

Ob Du Studentin bist oder nicht, ist für das Visum-Verfahren egal. Es geht nur darum, ob das Einkommen ausreicht.

Und: Es stimmt nicht, dass Du wegen der Steuer nur einen bestimmten Betrag verdienen darfst. Das Finanzamt ist durchaus glücklich, wenn Du jeden Monat eine Million Euro verdienst und 500.000 Euro Steuern bezahlst. Da gibt es keine Obergrenze.
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andhe
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 19.10.2011 um 07:06:35
 
reinhard schrieb am 18.10.2011 um 21:37:18:
Onkel oder so übernimmt eine Bürgschaft (heißt VE).


Laut Auskunft der deutschen Botschaft in Ankara ist die VE im FZ-Verfahren kein gültiges Mittel zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung
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