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Familienzusammenführung zum Kind oder (deutschem) Ehemann (Gelesen: 948 mal)
ClausP
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Cebu, Philippines
Cebu
Philippines
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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18.10.2011 um 12:53:58
 
Hallo alle zusammen!

Unsere Geschichte ist etwas kompliziert daher muss ich weiter ausholen.

Meine Frau (Philippina) und ich (Deutscher) leben mit unserem Sohn (deutscher Staatsbürger, geboren 12/05) seit Januar 2011 auf den Philippinen. Ich habe nun ein Jobangebot für Februar 2012 in Deutschland bekommen und will mit Familie wieder nach Deutschland zurück.
Es pressiert ein bischen da meine Frau schwanger ist (Entbindung Mai 2012) und bei der ersten Schwangerschaft auf den Philippinen einges schiefgegangen ist, Frühgeburt 7. Monat, etc. Wir wollen beide das das Kind in Deutschland zur Welt kommt.
Sie ist April 2006 nach Holland gekommen und wir haben August 2006 in Dänemark geheiratet, Eheurkunde mit Haager Apostille, Philippinische Registrierung ist alles vorhanden.

Jetzt die Besonderheiten.
Ich habe von April 1998 bis Dezember 2010 bei einer internationalen Organisation in Den Haag, Niederlande, gearbeitet und natürlich auch dort gelebt. Also kein "gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet". Das AA kann/will mir auch nicht helfen - "das ist eben so". Natürlich habe ich jetzt in DE keinen Wohnsitz, außer das meine Mutti uns Übergangsweise in Berlin aufnehmen würde. Wohnraum am neuen Arbeitsort dauert ja auch ein bisschen.

Optimal wäre, wenn ich mit Familie vor Februar  gemeinsam nach DE fliegen könnte und meine Frau dort entbindet. Wir sind schon wie wild am Verkaufen und Packen

Jetzt zu meinen Fragen.
Hat jemand (vielleicht sogar mit der Botschaft Manila) irgendwelche Erfahrungen was besser ist - FZF zum deutschen Ehemann oder zum deutschen Kind bzw Kindern.
Können wir gemeinsam ausreisen (meine Frau hat Flugangst, ich weiss das klingt albern ist aber schlimm) auch wenn ich noch keine eigene Wohnung oder Einkommensnachweis in DE habe?
Visum aus medizinischen Gründen? Bestätigung vom Gynäkologen das eine Risikoschwangerschaft besteht und Entbindung in DE wünschenswert wäre, kriegen wir.
Muss meine Mutti jetzt in Berlin zum Ausländeramt?
Wie ist die beste Vorgehensweise?

Ich stehe ziemlich wie der Ochs vorm neuen Tor da ich diese Probleme vorher nie hatte. Meine Frau hatte eine Sonderkarte als Familienmitglied eines diplomatischen Haushalts die zur unbeschränkten Ein- und Ausreise für alle Schengen Länder berechtigte. Die war natürlich mit Ende meines Vertrages weg.

Ein A1 fällt völlig aus. Wenn ich hier wegziehe wird sie zu ihrer Familie gehen, zwei Kinder, 3 Stunden Fahrt zur nächsten Schule die Deutsch unterrichtet, kein deutsches Fernsehen oder Radio weil 3 Tage die Woche kein Strom da ist=kein Internet oder Telefon. Ich weiss genau was dabei rauskommt. nach Manila ziehen um dort dicht beim Goethe-Institut zu sein können wir uns nicht leisten.

Von einer Scheinehe kann ja wohl bei uns keine Rede sein und Deutsch lernt sie in Deutschland vielleicht auch schneller.

Wir haben noch nicht mit der Botschaft gesprochen da ich mich erstmal kundig machen will bevor ich schlafende Hunde wecke.

Jeder Hinweis ist willkommen!

Danke im Voraus!
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« Zuletzt geändert: 18.10.2011 um 13:20:39 von ClausP »  
 
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reinhard
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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.10.2011 um 13:10:37
 
Dann sollte sie einfach einen Visumantrag zur FZF mit beiden Kindern stellen, Anschrift: Schwiegermutter in Berlin.

Das vorhandene Kind ist deutsch (Heiratsurkunde). Das künftige Kind wird deutsch. Das Visum soll so erteilt werden, dass die Geburt in DE möglich ist.

Auf Deutschkenntnisse, Einkommen oder Deinen Wohnort kommt es bei diesem Visum nicht an. Deine Mutter muss ggf. der Ausländerbehörde bestätigen, dass eine Unterkunft bei ihr zur Verfügung steht, die genaue Größe oder ein Preis ist dabei egal.
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ClausP
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Beiträge: 5

Cebu, Philippines
Cebu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 18.10.2011 um 13:21:34
 
Danke!!!!
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