gabi1976 schrieb am 05.11.2011 um 18:06:19:Du solltest das neueste BGH-Urteil zur Familienversicherung kennen (Beschluss 14.6.2011, Az.: 1 BvR 429/11).
Bundesverfassungsgericht, nicht BGH. (Und es ist auch kein Urteil, nur ein Beschluss - sorry).
Geregelt ist das Ganze, wie schon gesagt, schon seit langem in §10 Abs. 3 SGB V.
Das BVerfG hat mit seinem Urteil nun (mal wieder, das Grundsatzurteil dazu stammt aus dem Jahre 2003) die gesetzliche Regelung bestätigt und für verfassungskonform erklärt.
grisu1000 schrieb am 05.11.2011 um 19:45:24:Wegen der Schwangerschaft und der zukünftigen hohen Kosten alleine der Geburt wegen, werden
IMHO die privaten und auch die gesetzlichen Versicherungen (Stichwort: Pflichtversicherung für Unversicherte) versuchen die Ehefrau abzuwimmeln.
Wenn die Frau bisher immer gesetzlich krankenversichert war, sehe ich durchaus gute Chancen für eine Pflichtversicherung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Es müssen halt die Bedingungen aus §5 Abs. 11 SGB V (AE-Erteilung unabhängig vom gesicherten Lebensunterhalt,
AE mindestens für 13 Monate erteilt) erfüllt sein.