Hallo,
ich bin 22 Jahre alt, hole als deutscher Staatsbürger mein Abitur im zweiten Bildungsweg in Berlin nach und habe im Juli meine Frau in Moskau geheiratet.
Wir haben angenommen, dass wir heiraten, sie den
A1 Deutschtest in Moskau besteht und einen Antrag auf das Visum zur Familienzusammenführung stellt.
Wenn sie hier ist, lassen wir die Heirat hier anerkennen und beantragen eine Aufenthaltserlaubnis.
Ich hoffe soweit ist unser Plan richtig aufgestellt.
Jetzt bekomme ich aber lediglich 520€ BaföG und Sie ist noch zwei Jahre Studentin (Werbedesign und Kunst).
Erschwert wird alles zusätzlich dadurch, dass ich einen russischen Pass, russische Sprachkenntnisse und alle Voraussetzungen habe, um in Russland zu leben (hätte ich auch gemacht, habe mich jedoch für das Abi in Dtl entschieden).
1. Werde ich mit meinen Voraussetzungen zu 100% nach meinem Lebensunterhalt gefragt?
2. Wann (also z.B. wenn sie in Moskau den Visumsantrag gestellt hat?) und von welcher Behörde aus geschieht das?
3. Gibt es eine Möglichkeit des Bürgens einer wohlhabenden Person, falls ich nicht auf die ~1200€ Gehalt komme.
4. Nach welchen Kriterien wird geprüft, ob ich fähig bin die Ehe im Ausland zu führen?
Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe