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Heirat Deutscher-Mexikanerin, (noch) keine Einkommen?? (Gelesen: 4.233 mal)
playagiron
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i4a rocks!


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paris, France
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat Deutscher-Mexikanerin, (noch) keine Einkommen??
16.10.2011 um 17:57:37
 
Hallo,

Ich bin in einer dt.-mex. Beziehung und wir möchten heiraten. Habe nun den ganzen Tag hier gesucht und viel Interessantes gefunden. Allerdings habe ich nicht alle Fragen beantworten können, aber vielleicht war ja jemand in der gleichen/ähnlihcen Situation?
Zu meiner Situation:
Ich und meine mex. Freundin machen zur Zeit den Doktor in Frankreich, werden Anfang 2012 abschließen (sie hat den A1 test), sind dann erstmal auf Arbeitssuche (könnte sich gut ein halbes Jahr hinziehen...), vorzugsweise in Schengen EU, aber wahrscheinlich nicht Deutschland, allerdings wird meine Freundin wohl nur eine Arbeit finden wenn sie eine Arbeitserlaubnis hat, die sie momentan nicht hat.

Da wir sowieso bald heiraten wollten wollen wir nun bald dies tun, entweder in D oder Mex (anscheinend empfehlen die meisten ja Mexiko hier, auch wenn ich die genauen Kosten & rechtlichen UNterschiede nicht finden konnte, gibt es evtl. eine FAQ oder so dazu??).
In Deutschland habe ich meinen ersten WOhnsitz bei meinen Eltern, aber keine Arbeit. IN Frenkreich läuft mein Vertrag (und ihrer) aus.

Sprich im Januar weden wir beide erstmal ohne Einnahmen sein, ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft im März aus, und sie kann momentan keine Stelle in der EU antreten.
Mir erscheint die Situation ziemlich vertrackt (Wohung, Job, Aufenthaltsgenehmigung, AE), und ich bin mir unsicher was rechtlich das beste wäre für unsere Heirat dass wir
(a) hier in Europa bleiben können
(b) sie möglichst bald eine Arbeit aufnehmen kann

Nach dem Forumstudium gibt es 2 Möglichkeiten
1) Heirat möglichst schnell in Deutschland (sofern das ohne eigen Wohnung&Jobs in D möglich ist)
2) Nach der Promotion in Mexiko heiraten, Antrag auf FZF stellen (wird wohl dauern aufgrund der angegebenen "suboptimalen" Situation), sobald sie durch ist könnte sie arbeiten in EU.

Falls jemand in einer vergleichbaren Situation war (bildungs/sprachentechnisch OK, aber Wohnort/Einkommen schwierig), wäre ich für Erfahrungen sehr dankbar.




Merci!!
playagiron
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 16.10.2011 um 18:14:54
 
Ihr könnt in Deutschland oder auch in Frankreich heiraten.

Da Du freizügigkeitsberechtigter Deutscher in F bist, bekommt sie auch eine Aufenthaltskarte. Damit darf sie auch in anderen Ländern der EU rumreisen.

Mit Dir zusammen darf sie dann sowieso mit nach Deutschland und eine AE beantragen. Damit darf sie auch arbeiten. Du musst dafür kein Einkommen haben.
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grisu1000
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Antwort #2 - 16.10.2011 um 19:56:08
 
playagiron schrieb am 16.10.2011 um 17:57:37:
Ich und meine mex. Freundin machen zur Zeit den Doktor in Frankreich


Seit ihr im Status eines Studenten oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt. Hast du noch einen abhängigen Nebenjob?

Wenn ja, könnte deine Frau nach der Heirat und kurzem zusammenleben in Frankreich die abgeleitete EU-Freizügigkeit auch in Deutschland geltend machen. (Rückkehrfall nach EuGH Singh). Damit kann sie in Deutschland relativ einfach eine Aufenthaltskarte erhalten und muss keine AE beantragen.
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playagiron
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Antwort #3 - 17.10.2011 um 15:29:27
 
Hallo und vielen Dank für die Antworten!
Sie hat ein Stipendium (aus Mexiko), ich mittlerweile keinen mehr, beide Studentenstatus und seit 2 Jahren leben wir zusammen.
Vielleicht klappt es ja damit doch direkt in Dt.
Hoffe das klappt mit der EU Freizügigkeit, aber klingt schonmal gut.

Habe nur anderswo häufig gelesen dass viele es vorziehen im Ausland zu heiraten und dann FZF zu beantragen. ANgeblich da es (1) einfacher und (2) weniger teuer ist. Ist daran etwas dran? Bzw. was ist denn an Kosten zu erwarten grob??
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CompadreGüero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.10.2011 um 15:56:02
 
Hallo playagiron.

Also dazu müsste man wahrscheinlich mal eine hypotetische Kostenaufstellung machen. Aber allein die Flugkosten nach Mexiko wären ja schon ein gewaltiger Kostenpunkt.
Wir haben uns für Heirat in MEX entschieden, da es in meiner beruflichen Situation einfacher war, ein FZF bewilligt zu bekommen (bei welchem idR der Lebensunterhalt nicht sichergestellt sein muss) als ein Heiratsvisum (idR mit erforderlicher Verpflichtungserklärung).
Von den Kosten war die Heirat in Mexiko inkl. Flugkosten und der Heiratserlaubnis der Migración, die mit etwa 200€ zu Buche schlägt, teurer, vom Verfahren allerdings einfacher, denn dort brauchte ich neben der Heiratserlaubnis lediglich meine Internationale Geburtsurkunde mit Apostille zum Heiraten. Das wars!
Ich denke, pauschal kann man dazu keine Aussage treffen. Es kommt ganz auf den Einzelfall an. Bei einer Heirat in Deutschland dürften die mexikanischen Urkunden mit Apostille und Übersetzung recht teuer sein. Außerdem muss ja wegen des fehlenden Ehefähigkeitszeugnisses ein Verfahren vorm OLG angestrengt werden, welches auch noch einmal kostet. Ich würd mich einfach mal über beides informieren und dann durchrechnen.
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Antwort #5 - 17.10.2011 um 19:22:52
 
Hallo,

vielen Dank für die Infos und gracias Güero Zwinkernd. Bzgl. Ort wäre der Flug noch das wenigste (könnte man mit einem Heimatbesuch sowieso verbinden)
Habe nun nur mal etwas über die Ehefähigkeitsbescheinigund vom OLG gelesen, scheint ja etwas komplizierter zu sein. Puh, hatte ich mir alles einfacher vorgestellt.

Nach meinen Recherchen habe ich mir jetzt folgende zwei Möglichkeiten überlegt:

A) Heirat in Deutschland
1. im Standesamt heiraten (brauche hauptsächlich beglaubigte Geburtsurkunde und Pass)
2. Mit dem Standesbeamten wird dann am OLG der Antrag auf
Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisse gestellt (oder muss ich das schon vorher machen?)
3. Sobald die durch ist, hat Sie dann Aufenthalts und Arbeitserlaubnis für die EU
Kosten: ca. 60 Standesamt + ca. 200 (?) für Apostille der Geburtsurkunde plus beglaubtigte Übersetzung + max. 300 OLG

Da ich arbeitssuchen bin könnte ich mir vorstellen das es vorteilhafter bin wenn wir in D heiraten dass ich evtl. bei der ARGE Unterstützuung bei der Jobsuche suchen kann.
zudem gibt es ja Unterschiede im Namensrecht.

Apropos Namensrecht, wird ein Familienname im dt. Standesamt festgelegt (hätten gerne ihren ersten Namen und meinen als zweiten Nachnamen ohne Bindestrich) und wir behalten jeweils unsere Namen?
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CompadreGüero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 17.10.2011 um 19:53:19
 
Ich glaube, du hast da was vertauscht. Vor der standesamtlichen Eheschließung muss das OLG-Verfahren abgeschlossen werden, damit die Grundlage für die Eheschließung vorliegt.
Standesamt dürfte ca. 80€ kosten, Kosten für OLG sind vom Gehalt abhängig.

Hinsichtlich der Dokumente aus Mexiko: Ich habe pro Dokument (DIN A 4 Seite) jetzt incl. Apostille und Übersetzung rund 80€ gezahlt (10 € Dokument, 10€ Begl & Apostille, 50-60€ Übers.).

Und hinsichtlich der Namensführung. Da sind wir auch gerade dran. So wie ihr es Euch vorgestellt habt, dürfte es meiner Meinung nach nicht gehen. Entweder ihr wählt deutsches Recht, dann: entweder dein Name oder ihr Name oder ein Partner hängt den anderen Namen an/stellt ihn voraus, mit Bindestrich.

oder mex. Namensrecht: Dann behält jeder seinen Namen, Kinder bekommen dann NachnameVater NachnameMutter!
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playagiron
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Antwort #7 - 18.10.2011 um 09:24:35
 
Vielen Dank! Das mit dem OLG wusste ich nicht, habe diese sehr gute Beschreibung gefunden: http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187076/Allgemeine-Hinweise.pdf werde es nur noch ca. 10mal lesen müssen bis ich da durchsteige Zwinkernd
Etwas doof das ihr Visum im März ausläuft und wir daher etwas unter Zeitdruck sind, aber mal schaun.

Wegen dem Namen, habt ihr das schon entschieden (ich dachte das wird bei der Eheschließung quasi unwiderbringlich festgelegt?)

Und bedeutet Heirat in Dt = Dt. Reche, Heirat in Mex = mex. Namensrecht oder lässt sich das auch kombinieren? Habe gelesen das deutsche Standesämter flexibler sind.

Wir stellen uns vor sowieso das wie in Mexiko, wir beide unseren Namen behalten und Kinder dann José NachnameVater NachnameMutter heissen sollen. Oder lässt sich das bei Eheschließung in Deutschland nicht so festlegen?? Mal schaun.

Viel Erfolg auf jeden Fall ebenso!!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 18.10.2011 um 09:51:40
 
Wir haben in Mexiko geheiratet und somit eine mex. Heiratsurkunde. Eine Namenserklärung ist in Mexiko nicht vorgesehen, da das Namensrecht klar ist und man dort idR keine Wahlmöglichkeit hat. Wir können jetzt jedoch hingehen und auf dem deutschen Standesamt eine Namenserklärung abgeben, in der wir uns entweder nach deutschem oder mex. Namensrecht auf einen Ehenamen festlegen. Die Wahlmöglichkeit hat man, wenn ein Ehepartner Mexikaner ist. Das geht natürlich auch bei Eheschließung in Deutschland! Wir sind uns aber noch nicht ganz schlüssig und wägen noch ein wenig ab.
Ich empfehle Dir, Dich am Standesamt Deines Wohnortes zu informieren, welche Dokumente sie von Dir und Deiner Freundin benötigen. Manchmal brauchen die doch weniger oder auch mehr, als man denkt.

Viel Erfolg!
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