sigi-n schrieb am 27.10.2011 um 10:53:18:Das ist doch deine Schuld, hättest du das GESCHENK der
FB angenommen gäbe es keine Duldung. Geschenk abgelehnt = dann bekommt man das was das Gesetz vorschreibt.
"Schuld" - nun mal halblang. Wenn der
TS nicht genug Geld für seinen Lebensunterhalt und den seiner Frau hat, dann blieb ihm ja nichts anderes übrig, als sich um Unterstützung zu bemühen und damit die ganze Lawine in Gang zu setzen.
Und das Verhalten der beteiligten Behörden finde ich schon etwas merkwürdig:
- Das Sozialamt verweigert Leistungen entgegen den (eindeutigen) gesetzlichen Vorschriften und schickt die Frau zum Amt für Asylbewerber (bzw. die Behörde - wie immer sie heißt - die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt).
- Das Amt für Asylbewerber ist nach den gesetzlichen Vorschriften
nicht zuständig, statt die Frau aber zum Sozialamt zurückzuschicken, ruft man bei der
ABH an und sorgt dafür, dass man zuständig wird. Hmm.
- Die
ABH wiederum ändert den aufenthaltsrechtlichen Status, anscheinend ohne weitere Rücksprache mit den Betroffenen zu halten. Zwar rechtlich OK (was man von den Aktionen der anderen Ämter nicht sagen kann), aber unter einer "freundlichen"
ABH stelle ich mir etwas anderes vor.
Die gute Nachricht für den
TS: sobald das Kind geboren ist, ist der ganze Heckmeck vorbei. Sobald das Kind geboren ist:
1. Ab zur
ABH und eine
AE nach §28 Abs.1 Nr. 3
AufenthG beantragen.
2. Dann gibt es erst mal eine neue
FB (durch den elektronischen Aufenthaltstitel kann die
ABH neuerdings, selbst wenn sie guten Willens ist, nicht mehr sofort eine
AE erteilen).
3. Aufgrund der
FB ist das Amt für Asylbewerber dann nicht mehr zuständig. Auch eine Duldung (= Ablehnung des Antrags auf AE) ist dann nicht mehr zu befürchten.
4. Also ab zum Sozialamt und dort Sozialhilfe beantragen. Bei Bedarf den Vorgesetzten verlangen. Falls trotzdem wieder (widerrechtlich) Leistungen verweigert werden, ab zum Sozialgericht und einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen. Das kann man notfalls auch ohne Anwalt tun und ist kostenlos. Über so einen Antrag wird dann innerhalb 1-2 Wochen entschieden.
Und noch eine Anmerkung:
sigi-n schrieb am 27.10.2011 um 10:53:18:Bei deinem Verhalten (Unterstellungen etc) sollest du dich aber nicht wundern wenn das in der gesetzlichvorgeschriebenen Frist minus 1 Tag passiert
Self-fulfilling prophecy?
Von Unterstellungen habe ich in keinem Beitrag des
TS gelesen. Dass die Frau, die wahrscheinlich gar nicht genau begreift, was passiert, sich Sorgen macht, wie es weitergeht, kann man wohl schwerlich "Unterstellung" nennen.