naivling schrieb am 27.10.2011 um 15:29:45:dass man nach dem Zusammenzug erst befragt bzw. kontrolliert wird.
dann wäre es aus Sicht der
ABH zu spät, da deine Frau dann ja schon ein
FZF Visum hätte
naivling schrieb am 27.10.2011 um 15:29:45: ist aber unsere "Kennenlernzeit" war schon ziemlich gering.
das
kann bei der
ABH oder
AV einen Verdacht auf eine Scheinehe begründen. (Muss aber nicht)
naivling schrieb am 27.10.2011 um 15:29:45:schon bei der Visabeantragungen diesbezüglich Probleme auftauchen könnten.
Ist dem so?
kann sein.
Sie wird ziemlich sicher bei der Beantragung des Visums gefragt, wann und wo und wie ihr Euch kennengelenrt habt.
Wenn Ihr Euch
z.B. im July kennengelernt und im August geheiratet habt, dann ist es
IMHO sehr wahrscheinlich, dass bei der
AV dieser Verdacht aufkommt.
naivling schrieb am 27.10.2011 um 15:29:45:Ich meine, was soll denn passieren, wenn nun jemand eine Scheinehe unterstellt.
wenn dieser Jemand die
ABH oder
AV ist, dann kriegt deine Frau erstmal kein
FZF Visum
naivling schrieb am 27.10.2011 um 15:29:45:Insofern gehe ich davon aus, dass das kein Grund zur Ablehnung des Visa (FZR) ist, sondern wenn wir hier in Deutschland zusammen wohnen erst ein Grund werden könnte, wenn tatsächlich eine Scheinehe gelebt würde,oder?
damit liegst du falsch.
Eine Scheinehe ist, wenn keiner der Eheleute eine eheliche
LG eingehen will. Das ist grundsätzlich erstmal keine Straftat und damit egal.
ABER: Das
FZF Visum und die entsprechende
AE gibt es aber nicht für die Heiratsurkunde, sondern für das eheliche Zusammenleben. GEht die
ABH oder
AV von einer Scheinehe aus, unterstellt sie, dass Ihr keine eheliche
LG eingehen wollt, dann gibt es keinen Grund für
FZF und
AE.
(wobei: wenn es keinen Verdacht auf Scheiehe gibt, und sie das Visum und dann
AE bekommt, und
dann erst stellt die
ABH irgendwie fest, dass keine eheliche
LG besteht, dann kann natürlich auch die entprechende
AE "gekündigt" werden)