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komplexe Situaton FZF Nigerianerin (Gelesen: 8.652 mal)
naivling
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Antwort #15 - 11.10.2011 um 08:13:54
 
Hallo,

vielen dank nochmals.
Das mit den Abschiebkosten habe ich dann wohl falsch eingeordnet. Macht aber nichts.

Sie geht heute mit dem Antrag zur Selbstauskunft zur Deutschen Botschaft in Dakar und ich bin im Antrag als Bevollmächtigter angegeben.
Einen Begleitbrief haben wir nicht angefertigt, sondern, auf Anraten der Dame vom Bundesverwaltungsamt, den Aliasnamen in den Antrag direkt mit hineingeschrieben.
Bin mal gespannt .

Komme gar nicht darüber hinweg wie klasse hier einem geholfen wird.....

LG

Naivling
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Antwort #16 - 27.10.2011 um 14:42:12
 
Hallo,

ich habe noch eine Anschlussfrage. Hoffentlich bin ich hier damit richtig.

Ich würde gerne wissen ob es eine Rolle zur FZF spielt, dass man sich vor der Hochzeit eine bestimmte Zeit kennengelernt hat.

Gibt es da Fristen oder so etwas nach denen sich die Ausländerbehörde erkundigt?
Wie weit muß man sich da überhaupt juristisch entblättern?

Liebe Grüße

Naivling
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Antwort #17 - 27.10.2011 um 15:01:02
 
naivling schrieb am 27.10.2011 um 14:42:12:
Ich würde gerne wissen ob es eine Rolle zur FZF spielt, dass man sich vor der Hochzeit eine bestimmte Zeit kennengelernt hat.

sicher tut es das. Schliesslich gibt es Scheinehen und Zwnagsehen und die "Kennenlerndauer" vor der Hochzeit kann ein Indiz dafür sein.

naivling schrieb am 27.10.2011 um 14:42:12:
Gibt es da Fristen

IMHO nein, nicht pauschal

naivling schrieb am 27.10.2011 um 14:42:12:
Wie weit muß man sich da überhaupt juristisch entblättern?

gar nicht.
Die Wahrheit sagen sollte genügen.

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naivling
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Antwort #18 - 27.10.2011 um 15:29:45
 
Hallo,

danke erne.

Du sagts "die Wahrheit sagen genügt".
Die Frage ist, wann wird man denn eigentlich befragt? Ich habe bisher den Eindruck, dass man nach dem Zusammenzug erst befragt bzw. kontrolliert wird.

Ich bin natürlich sicher, dass es keine Scheinehe ist aber unsere "Kennenlernzeit" war schon ziemlich gering.
Jetzt haben wir etwas bedenken, dass schon bei der Visabeantragungen diesbezüglich Probleme auftauchen könnten.
Ist dem so?

Ich meine, was soll denn passieren, wenn nun jemand eine Scheinehe unterstellt.
Kann ich mir dann den Rest des Lebens meine Heiratsurkunde an die Wand pflastern und sehe meine Frau soz. nie wieder?

Insofern gehe ich davon aus, dass das kein Grund zur Ablehnung des Visa (FZR) ist, sondern wenn wir hier in Deutschland zusammen wohnen erst ein Grund werden könnte, wenn tatsächlich eine Scheinehe gelebt würde,oder?

LG

Naivling
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Antwort #19 - 27.10.2011 um 16:52:22
 
naivling schrieb am 27.10.2011 um 15:29:45:
dass man nach dem Zusammenzug erst befragt bzw. kontrolliert wird.

dann wäre es aus Sicht der ABH zu spät, da deine Frau dann ja schon ein FZF Visum hätte

naivling schrieb am 27.10.2011 um 15:29:45:
ist aber unsere "Kennenlernzeit" war schon ziemlich gering.

das kann bei der ABH oder AV einen Verdacht auf eine Scheinehe begründen. (Muss aber nicht)

naivling schrieb am 27.10.2011 um 15:29:45:
schon bei der Visabeantragungen diesbezüglich Probleme auftauchen könnten.
Ist dem so?

kann sein.
Sie wird ziemlich sicher bei der Beantragung des Visums gefragt, wann und wo  und wie ihr Euch kennengelenrt habt.
Wenn Ihr Euch z.B. im July kennengelernt und im August geheiratet habt, dann ist es IMHO sehr wahrscheinlich, dass bei der AV dieser Verdacht aufkommt.

naivling schrieb am 27.10.2011 um 15:29:45:
Ich meine, was soll denn passieren, wenn nun jemand eine Scheinehe unterstellt.

wenn dieser Jemand die ABH oder AV ist, dann kriegt deine Frau erstmal kein FZF Visum

naivling schrieb am 27.10.2011 um 15:29:45:
Insofern gehe ich davon aus, dass das kein Grund zur Ablehnung des Visa (FZR) ist, sondern wenn wir hier in Deutschland zusammen wohnen erst ein Grund werden könnte, wenn tatsächlich eine Scheinehe gelebt würde,oder?

damit liegst du falsch.
Eine Scheinehe ist, wenn keiner der Eheleute eine eheliche LG eingehen will. Das ist grundsätzlich erstmal keine Straftat und damit egal.
ABER: Das FZF Visum und die entsprechende AE gibt es aber nicht für die Heiratsurkunde, sondern für das eheliche Zusammenleben. GEht die ABH oder AV von einer Scheinehe aus, unterstellt sie, dass Ihr keine eheliche LG eingehen wollt, dann gibt es keinen Grund für FZF und AE.

(wobei: wenn es keinen Verdacht auf Scheiehe gibt, und sie das Visum und dann AE bekommt, und dann erst stellt die ABH irgendwie fest, dass keine eheliche LG besteht, dann kann natürlich auch die entprechende AE "gekündigt" werden)
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Antwort #20 - 27.10.2011 um 18:09:13
 
naivling schrieb am 27.10.2011 um 15:29:45:
Die Frage ist, wann wird man denn eigentlich befragt?


Eine gleichzeitige Befragung wird im Laufe des Visumverfahrens angesetzt.

Also: Sie beantragt ein Visum, wird befragt. Die Unterlagen gehen nach Deutschland. Du bekommst von der ABH einen Termin, bringst Deine Unterlagen mit, wirst befragt.

Wenn dann Botschaft oder ABH den Verdacht haben, dass keine eheliche lebensgemeinschaft geplant ist, sondern Ihr nur das Visum und die AE wollt, aber kein Interesse am Zusammenwohnen habt, wird eine "gleichzeitige Befragung" angesetzt.

Sie bekommt in der Botschaft, Du bei der ABH gleichzeitig die gleichen Fragen gestellt. Anschließend werden die Antworten protokolliert. ABH oder Botschaft werten die Antworten anschließend aus, um festzustellen, ob eine "echte" Ehe vorliegt.
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Antwort #21 - 28.10.2011 um 14:08:00
 
Hallo,

vielen Dank!
na dann .......mal schauen....

LG

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