Liebe Forumsmitglieder,
ich bin neu hier und begrüße hiermit alle Mitglieder.
Ich wende mich an Euch wegen einer Rechtsberatung in einer Angelegenheit der Familienzusammenführung bzw. des Ehegattennachzuges.
Meine Frau ist Nigerianerin und ich bin deutscher Staatsbürger.
Wir heirateten Anfang Oktober in Dakar (Senegal) und werden die Heiratsurkunde über das senegalesische Außenministerium legalisieren lassen. Meine Frau wird dann nach Nigeria zurückkehren und den Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft stellen, da sie in Senegal keinen permanenten Wohnsitz hat.
Leider hat sie eine Vorgeschichte in Deutschland, die sich negativ auf eine Zusammenführung auswirken dürfte.
Sie war schon einmal in Deutschland und hat damals leider unter falschem Namen ein Visum auf Arbeit ausgestellt bekommen und ist damit auch nach Deutschland eingereist. Nach Ablauf dieses Visums hat sie sich eine Zeitlang illegal in Deutschland aufgehalten. Um nicht ausreisen zu müssen hat sie sich als liberianische Bürgerin ausgegeben und einen Asylantrag gestellt. Nach vielem hin-und her (div. Frauenhäuser, Umzüge, Verfahren, Registrierung per Foto/Fingerabdrücke) hat man sie dann in der liberianischen Botschaft „prüfen“ lassen. Das Ergebnis war, dass sie als nigerianische Bürgerin sozusagen erkannt wurde (allerdings nicht namentlich) und sie nach ca. 2 Monaten Haft in Begleitung zweier Polizisten nach Nigeria abgeschoben hat.
Im Ausländerzentralregister ist sie natürlich nun nicht unter ihrem Namen gespeichert, so dass ein Antrag auf
Selbstauskunft vermutlich (?) keinen Sinn macht. Natürlich ist uns klar, dass Sie bei der Beantragung eines o.g. Visums zur erneuten Einreise über ihre Fingerabdrücke vermutlich (?) identifiziert wird und natürlich kein Visum bekommt, so lange die
Einreisesperre nicht von der „abschiebenden“ Behörde zurückgenommen wird bzw. befristet wird.
Dazu wird natürlich der ganze damalige Aufwand in Rechnung gestellt. Da sie die
Selbstauskunft unter ihrem echten Namen nicht machen kann, wissen wir nicht wie man an die Kosten gelangt und wie wir nun ehrlicherweise neu beginnen können.
Zudem ist meine finanzielle Situation begrenzt, so dass ich nicht mal eben einige tausend Euro auf den Tisch legen kann.
Info:
Ich bin seit 25 Jahren bei eine großen deutschen Unternehmen unbefristet tätig, verdiene ca. 1900 Euro netto im Monat, bin unterhaltspflichtig für vier Kinder und gehe wegen einer Immobilienzwangsversteigerung in Privatinsolvenz (Schuldnerhilfe ist schon seit ca. einem Jahr in Begleitung).
Nun stellt sich mir die Frage, ob die Ausländerbehörde meiner Heimatstadt nicht ohnehin schon ungeachtet der
Einreisesperre Probleme sieht meine Frau nach Deutschland zu lassen, da ich ja für sie aufkommen muss. Allerdings habe ich ja meinen vollen Verdienst, da ich per Pfändungsfreigrenze alles behalten darf und bin selbst kein Empfänger von Sozialleistungen und habe eine kleine Wohnung, in welcher wir leben können oder ich könnte eine größere Wohnung mieten, wenn die Gattin eintrifft. Insgesamt sehe ich keine Schwierigkeiten bescheiden aber sorgenfrei über die Runden zu kommen, und zudem auf lange Sicht eine gehörige Betriebsrente winkt.
Wie beurteilt Ihr die Einschätzung der Ausländerbehörde in dieser Frage? Mache ich mir da evtl. zu viele Sorgen, da ich ja eine feste Arbeit habe?
Meine nächste Überlegung bezieht sich auf die Vorgehensweise bezgl. der
Einreisesperre.
Da ich ja im Grunde die aufgelaufenen Kosten der Abschiebung erstatten muss/will, da meine Gattin ja niemals das Geld in Afrika dazu aufbringen kann (evtl. später durch Arbeit in Deutschland), würde ich natürlich gerne eine Ratenzahlung anstreben und natürlich dafür auch tatsächlich zeitnah meine Frau nach Deutschland holen können. Ich habe aber gehört, dass die Kosten grundsätzlich vollständig beglichen werden müssen, damit eine unbefristete
Einreisesperre aufgehoben wird. In manchen Fällen habe ich auch schon gehört, dass eine Zeitlang Ratenzahlungen eingegangen sein müssen um einen guten Willen zu erkennen auch den Rest zu bezahlen und dass man daraufhin die
Einreisesperre zeitnah aufhebt, so dass dann die Gattin einreisen kann.
Wie ist dort das übliche Verfahren und wie gehe ich am besten vor?
Sollte ich erst in meiner Heimatstadt mit der Ausländerbehörde wegen meiner Leistungsfähigkeit sprechen, und wenn ja, sollte ich auch schon auf die unangenehme Vorgeschichte hinweisen?
Oder sollten wir erst bei der Botschaft einen Visa-Antrag stellen und dann abwarten, was bezüglich des
AZR auf uns zukommt? Oder gibt es insgesamt eine bessere Vorgehensweise, die Ihr uns empfehlen könnt?
Wir hätten nie gedacht, dass das ganze so kompliziert werden könnte. Aber nun sehen wir die Probleme und wollen auch nicht weglaufen, sind aber natürlich sehr in Sorge wie es weitergehen soll.
Ich würde mich wirklich sehr über Ratschläge freuen. Vielen Dank im Voraus!
...naivling