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Studienbewerbervisum - Bearbeitungsdauer (Gelesen: 3.513 mal)
mjk
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07.10.2011 um 15:11:43
 
Hallo zusammen,

ich muss hier mal wieder das leidige Thema Langzeitvisa und Bearbeitungsdauer in den Raum werfen. In diesem Fall geht es um ein Studienbewerbervisum.

Die Antragsstellerin hatte vor 8,5 Wochen ihr Interview. Die ABH hat vor zwei Wochen ihre Stellungnahme verschickt (elektronisch). Seitdem hat die Botschaft (Deutsche Botschaft Astana ) noch keine Entscheidung getroffen. Eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass bei einem "ok" der ABH alles in trockenen Tüchern ist. Eine Einsichtnahme in den Prozess wurde der Antragsstellerin seitens der Botschaft nicht gegeben. Einziges Statement: "in Bearbeitung".

Kann die ABH auch eine bedingte Entscheidung abgeben? (wie könnte diese aussehen?) Was könnte die Entscheidung der Botschaft sonst noch verzögern?

Gruß
Michael
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mjk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.10.2011 um 09:00:57
 
Hat niemand eine Idee was da schief laufen könnte? Vielleicht sogar ein ganz banales Problem (z.B. Konsul krank oder im Urlaub)?
Die Zeit drängt leider ziemlich mittlerweile.

Gruß
Michael
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Antwort #2 - 10.10.2011 um 10:46:53
 
Von hier aus kann man auch nur mutmaßen, woran es liegen könnte. (Zwei Wochen nach Absendung der Unterlagen durch die ABH liegen allerdings grundsätzlich noch im Rahmen - viel länger darüber hinaus würde ich aber wahrscheinlich auch beginnen, ein wenig unsicher zu werden)

Die junge Dame könte ggf. noch versuchen,
per mail
(als Kontaktadressat "Visastelle" eingeben) nachzufragen.

(Blaues bitte anklicken!)


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Antwort #3 - 10.10.2011 um 11:39:15
 
mjk schrieb am 07.10.2011 um 15:11:43:
Kann die ABH auch eine bedingte Entscheidung abgeben? (wie könnte diese aussehen?) 

Grundsätzlich ja.

Sie kann aber auch einfach nur eine Frage stellen, die dann als "Stellungnahme" bezeichnet wird. Gelegentlich haben wir aber auch schon negative Stellungnahmen bekommen, die wir selbst so nicht vertreten wollten.
Da haben wir uns dann bemüht, das intern mit der ABH zu klären ohne den Antragsteller mit der Katastrophenmeldung "ABH hat abgelehnt" zu verunsichern.


Ebenso auch mit Zusatzbedingungen, die so in unseren Augen nicht haltbar waren.

Solange Du also nicht sicher bist, daß die Stellungnahme der ABH tatsächlich eine bedingungslose Zustimmung war, solltest Du Dir keine Sorgen machen.


Nebenbei: info@astana.diplo.de
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Antwort #4 - 13.10.2011 um 16:10:41
 
Vielen Dank für diese hilfreichen Antworten.

Die Botschaft hat nun anklingen lassen, dass noch Rückfragen zur ABH nötig sind. Diese Tatsache verwundert mich, da wir eigentlich versucht hatten einen guten Kontakt zur ABH herzustellen, insbesondere mit dem Hinweis sich bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen doch bitte direkt an uns zu wenden.

Gruß
Michael
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Antwort #5 - 13.10.2011 um 16:26:47
 
mjk schrieb am 13.10.2011 um 16:10:41:
insbesondere mit dem Hinweis ...

Nicht vergessen: Die sind "nur" behördenintern beteiligt. Grundsätzlicher Ansprechpartner ist also die AV.

Hat sich die ABH eine Meinung gebildet, muß das nicht zwingend von der AV einfach so weitergegeben werden. Ich schrieb bereits oben, daß dann intern versucht wird, Unklarheiten auszuräumen.
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Antwort #6 - 14.10.2011 um 15:30:19
 
Petersburger schrieb am 13.10.2011 um 16:26:47:
Nicht vergessen: Die sind "nur" behördenintern beteiligt. Grundsätzlicher Ansprechpartner ist also die AV.

Hat sich die ABH eine Meinung gebildet, muß das nicht zwingend von der AV einfach so weitergegeben werden. Ich schrieb bereits oben, daß dann intern versucht wird, Unklarheiten auszuräumen.


Laut ABH sollte die Stellungnahme keinen Interpretationsspielraum lassen. Da es sich um behördeninterne Kommunikation handelt ist ein Einblick natürlich nicht möglich.
Die AV hat sich heute nach zwei Monaten gemeldet und weitere Dokumente angefordert. Hoffen wir das beste.

Gibt es eigentlich bei der Bearbeitung von Studienbewerber- und Studentenvisa grundsätzliche Unterschiede, insbesondere bezüglich der Bearbeitungsdauer?

Gruß
Michael
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Antwort #7 - 24.10.2011 um 14:24:59
 
Sooo... wir warten immer noch. Mittlerweile seit gut 10 Wochen.

Weiß jemand ob Studienbewerber im Gegensatz zu Studienanwärtern mit unbedingter Zulassung intensiver geprüft werden? Wird für Studienbewerber das Schweigefristverfahren angewandt? Fall nein, warum nicht?

Gruß
Michael
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Antwort #8 - 09.11.2011 um 13:04:23
 
So, das Daumendrücken aus dem Chat hat leider nicht geholfen. Das Visum wurde nun nach fast 3 Monaten schriftlich abgelehnt. Der Brief wurde telefonisch angekündigt, aber auch auf Nachfrage keine Angaben zum Verfahrensstand gemacht. Wollte man eine Diskussion am Telefon vermeiden?

Im Schreiben der Botschaft werden Rückkehrbereitschaft und Reisezweck angezweifelt. Ich dachte die Rückkehrbereitschaft wird bei Studenten nicht geprüft? Der Reisezweck wurde bereits durch ein Motivationsschreiben gegenüber der Uni bestätigt (die dann eine Zulassung ausgestellt hat). Natürlich ist so eine Sache immer sehr dehnbar... Eine Remonstration steht noch aus.

Aufgrund der Null-Kommunikation seitens ABH (verständlich) und AV (unverständlich), fühlt sich die Antragsstellerin ziemlich hängengelassen.

Gruß
Michael
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