Hallo,
ich bin ganz neu hier. Mein Problem.....
Ich bin mit einer Ukrainerin verheiratet. Sie hat aus erster Ehe eine Tochter. Wir leben zur Zeit noch in der Ukraine, d.h. ich muss ständig zwischen Deutschland und der Ukraine pendeln, da ich in Deutschland arbeite. Wir haben jetzt die Familienzusammenführung geplant. Dafür war meine Frau heute bei der deutschen Botschaft in Kiew. Sie hatte alle Unterlagen mit die wir dafür benötigen. Was ihr dann jedoch fehlte, war der Nachweis für das alleinige Sorgerecht. Das haben wir irgendwie in dem ganzen Behördenwirrwar falsch verstanden und lediglich nur eine Zustimmung des Kindesvaters vorgelegt, in der er erklärt, dass seine Tochter das Land auch verlassen darf. Also müssen wir jetzt vor Gericht ziehen um das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Weiterhin teilte man ihr auf der Botschaft mit, dass sie schon in Kiew einen Verdienstnachweis von mir vorlegen muss. Ich bin selbständig, und denke, dass ich dafür eine BWA abgeben muss. Kann das sein? und von wie vielen Jahren muss diese sein? Man hat mir bei der Ausländerbehörde lediglich gesagt, dass ich diese BWA erst in Deutschland einreichen muss.
Hat jemand von Euch Erfahrungen machen können wie schnell die Gerichte hinsichtlich des Sorgerechts in der Ukraine sind? Ist es machbar, diese Sache in den nächsten 4 Wochen zu Ende zu bringen?
Mein nächstes Problem ist, dass mein Visafreier Aufenthalt ( 180 Tage) nur noch auf zehn Tage beschränkt ist. Danach kann ich womöglich nicht mehr zu meinen beiden Frauen fahren. das Wäre der absolute Supergau.
Was kann ich dagegen tun?
Ich bin für Tipps und Ratschläge sehr sehr dankbar, denn so langsam liegen bei uns die Nerven blank.
Vielen Dank
Patrick
Änderung: Grundsatz: neuer Fall = neuer thread, habe es daher abgetrennt