Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FNZ aus Ukraine - Problem wg. Sorgerecht für Tochter (Gelesen: 1.412 mal)
Havannaclub
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FNZ aus Ukraine - Problem wg. Sorgerecht für Tochter
06.10.2011 um 19:35:54
 
Hallo,

ich bin ganz neu hier. Mein Problem.....
Ich bin mit einer Ukrainerin verheiratet. Sie hat aus erster Ehe eine Tochter. Wir leben zur Zeit noch in der Ukraine, d.h. ich muss ständig zwischen Deutschland und der Ukraine pendeln, da ich in Deutschland arbeite. Wir haben jetzt die Familienzusammenführung geplant. Dafür war meine Frau heute bei der deutschen Botschaft in Kiew. Sie hatte alle Unterlagen mit die wir dafür benötigen. Was ihr dann jedoch fehlte, war der Nachweis für das alleinige Sorgerecht. Das haben wir irgendwie in dem ganzen Behördenwirrwar falsch verstanden und lediglich nur eine Zustimmung des Kindesvaters vorgelegt, in der er erklärt, dass seine Tochter das Land auch verlassen darf. Also müssen wir jetzt vor Gericht ziehen um das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Weiterhin teilte man ihr auf der Botschaft mit, dass sie schon in Kiew einen Verdienstnachweis von mir vorlegen muss. Ich bin selbständig, und denke, dass ich dafür eine BWA abgeben muss. Kann das sein? und von wie vielen Jahren muss diese sein? Man hat mir bei der Ausländerbehörde lediglich gesagt, dass ich diese BWA erst in Deutschland einreichen muss.

Hat jemand von Euch Erfahrungen machen können wie schnell die Gerichte hinsichtlich des Sorgerechts in der Ukraine sind? Ist es machbar, diese Sache in den nächsten 4 Wochen zu Ende zu bringen?

Mein nächstes Problem ist, dass mein Visafreier Aufenthalt ( 180 Tage) nur noch auf zehn Tage beschränkt ist. Danach kann ich womöglich nicht mehr zu meinen beiden Frauen fahren. das Wäre der absolute Supergau.
Was kann ich dagegen tun?

Ich bin für Tipps und Ratschläge sehr sehr dankbar, denn so langsam liegen bei uns die Nerven blank.

Vielen Dank
Patrick

Änderung:
Grundsatz: neuer Fall = neuer thread, habe es daher abgetrennt
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 06.10.2011 um 20:09:19 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Andreas Pokrovski
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FNZ aus Ukraine - Problem wg. Sorgerecht für Tochter
Antwort #1 - 07.10.2011 um 10:57:35
 
Havannaclub schrieb am 06.10.2011 um 19:35:54:
Ist es machbar, diese Sache in den nächsten 4 Wochen zu Ende zu bringen?

Zum einen, wenn Ihre Frau in der Ukraine die richtigen Menschen kennt, wird es schneller als in 6 Monate erledigt, aber in 4 Woche auf keinen Fall, da dafür noch ukrainischer Jugendsamt, Passbehörde usw. zuständig sind.

Zum zweiten ob die gerichtliche Entscheidung über alleiniges Sorgerecht seitens der Botschaft sowie ALB akzeptiert wird, sollten Sie vorher nachfragen, evtl. einen deutschen Anwalt zum Sachverhalt anschließen.

Havannaclub schrieb am 06.10.2011 um 19:35:54:
Mein nächstes Problem ist, dass mein Visafreier Aufenthalt ( 180 Tage) nur noch auf zehn Tage beschränkt ist. Danach kann ich womöglich nicht mehr zu meinen beiden Frauen fahren. das Wäre der absolute Supergau.
Was kann ich dagegen tun?

Was alle Ausländer regelmäßig machen - Eine ukrainische Visum beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema