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Scheidung, Aufenthaltsgenehmigung, Kind (Gelesen: 765 mal)
yel
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kasachstan
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung, Aufenthaltsgenehmigung, Kind
04.10.2011 um 23:24:14
 
Hallo an alle,
ich bin neu hier und möchte erst mal danken für diesen Forum. Das ist echt tolle Sache und hoffe, dass ich hier auch gute Ratschläge bekomme. Ich habe die Themen durchgelesen und leider nichts ähnliches für mein Problem gefunden.

Ich versuche mal zu erklären. Ich habe kasachische Staatsangehörigkeit, bin seit 2003 in DE, habe vor 3 Jahren einen deutschen Mann geheiratet. Leider hat unsere Ehe nicht funktioniert und wir lassen uns scheiden.
Ich bekomme im November ein Kind, das natürlich nicht von meinem Mann ist. Vater des Kindes lebt in Kasachstan. Ich möchte das Kind hier in DE zur Welt bringen und wenn es dann 3-4 Wochen alt ist, zurück in meine Heimat ausreisen.

So wie sollen wir vorgehen ? Kann man so machen, dass mein noch Ehemann nicht als Vater des Kindes in der Geburtsurkunde eingetragen wird ? wenn ich dann ausreise, braucht das Kind dann einen Reisepass oder reicht vielleicht nur Geburtsurkunde ?  braucht das Kind dann auch AE für die 3-4 Wochen ?

Vielen Dank im Voraus.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung, Aufenthaltsgenehmigung, Kind
Antwort #1 - 05.10.2011 um 07:32:24
 
yel schrieb am 04.10.2011 um 23:24:14:
So wie sollen wir vorgehen ? Kann man so machen, dass mein noch Ehemann nicht als Vater des Kindes in der Geburtsurkunde eingetragen wird ?


Ganz so einfach wird es nicht gehen. Denn es gilt:

Ehemänner sind – so lange keine Vaterschaftsanfechtung erfolgt – auch dann Väter der Kinder ihrer Ehefrau, wenn sie nicht die biologischen Erzeuger sind.

Es wird also ein gerichtliches Anfechtungsverfahren notwendig sein, das auch durch Dich eingeleitet werden kann. - Solange das Ergebnis dieses Verfahrens nicht vorliegt, gilt, wie gesagt, der Ehepartner als biologischer Vater.

Vor der Geburt wäre ggf. auch ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren möglich, aber auch das geht nur über ein gerichtliches Verfahren.

Wende Dich zu der Problematik am besten so schnell wie möglich an Deinen Dich in der Scheidungssache vertretenden Rechtsanwalt.


=schweitzer=


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