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Heiraten im Iran - Papiere (Gelesen: 2.585 mal)
RickJames
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04.10.2011 um 22:52:19
 
Servus,

leider ist der letzte Beitrag schon eine Weile her, ich hoffe es melden sich trotzdem noch einige,.. die Probleme und Fragen sind immer noch dieselben  Zunge....

ich bin Student (dt. Staatsbürger) und möchte im Iran (Frau: iranische Staatsb.).

Welche Dokumente man benötigt steht ja auf der Seite der diplomatischen Vertretung Teheran,...

Ich habe da mal ne Frage zum pol. Führungszeugnis, welches ich mir mit einer Apostille nun beantragt habe.
Muss ich dieses Dokument jetzt noch in irgendeinerweise nochmals von einer iran. Vertretung beglaubigen lassen oder sogar Übersetzen lassen ???

Bin für jede Hife sehr dankbar

beste Grüße
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.10.2011 um 23:08:56
 
RickJames schrieb am 04.10.2011 um 22:52:19:
leider ist der letzte Beitrag schon eine Weile her, ich hoffe es melden sich trotzdem noch einige,.. die Probleme und Fragen sind immer noch dieselben 


Leider hast du nicht begriffen, dass man sich nicht an
Jahre alte threads anhängen soll.

Eigener Fall = eigener thread  Cool

Hab dir daher was eigenes gegönnt.
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RickJames
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Antwort #2 - 04.10.2011 um 23:13:42
 
besten Dank  Laut lachend
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Blaise
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Antwort #3 - 05.10.2011 um 10:40:03
 
Hallo,

eine Apostille wird dir wohl recht wenig nutzen. Für den Iran benötigst Du für das Führungszeugnis eine Legalisierung (bzw. Überbeglaubigung) durch das Bundesamt für Justiz, hier dazu eine Erklärung. Das Führungszeugnis mit der Vorbeglaubigung muss dann noch dem Generalkonsulat zur Legalisierung vorgelegt werden (Info hier)

Wenn das Führungszeugnis im Iran verstanden werden soll, ist wahrscheinlich auch eine Übersetzung erforderlich. Wie die Übersetzung aussehen soll und wer die erstellen soll, sagt dir die iranische Behörde, bei der Du das Dokument vorlegen sollst.

Viel Glück und alles Gute,

Blaise
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RickJames
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Antwort #4 - 05.10.2011 um 16:38:12
 
...soweit ich das verstanden habe erhält man die apostille erst wenn man eine Überbeglaubigung durch das Bundesamt für Justiz erhalten hat, welche das Zeugnis anschließend an das Bundesverwaltungsamt nach Köln schickt wo letztendlich die Apostille draufkommt,....
mit der Übersetzung muss ich wohl mal in der Botschaft Fragen, Besten Dank schonmal  Smiley...

mfg

RickJames
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Antwort #5 - 06.10.2011 um 12:29:24
 
Hallo,

die Apostille ist ein bestimmtes Verfahren zur Beglaubigung von Urkunden für die Verwendung im Ausland.

Apostillen sind nur möglich, wenn die betreffenden Staaten einem Übereinkommen beigetreten sind. Für den Iran sind keine Apostille möglich, weil der Iran dem Übereinkommen beigetreten ist.

Für Urkunden, die im Iran benutzt werden, gibe es also keine Apostille.
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Antwort #6 - 06.10.2011 um 22:06:57
 
...verstehe, dann wird das wohl darauf hinauslaufen, dass ich das Zeugnis übersetzen lasse und anschließend bei der Botschaft legalisiere Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt,...

besten Dank schonmal
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