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Sprachtest in der Botschaft trotz A1 (Gelesen: 1.886 mal)
stan_K
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sprachtest in der Botschaft trotz A1
04.10.2011 um 19:11:51
 
Meine Frau war heute in der deutschen Botschaft in Kiew. Sie hat einen Antrag auf Familienzusammenführung beantragt. Sie hatte alle nötigen Papiere dabei, auch den mit Erfolg (80 Punkte), Ende Februar 2010 bestandenen Goethe Institut Zertifikat A1. Trotz des Zertifikates wurde sie nach der Prüfung aller Unterlagen von einer deutschen Mitarbeiterin der Botschaft über eine Sprechanlage!!! wie bei einem Test abgefragt. Meine Frau hat fast alle Fragen verstanden und auch beantworten können, trotz der schlechten Tonqualität der Sprechanlage als auch schnelles und nicht dialektfreies Reden der Mitarbeiterin.

Ist den so was überhaupt erlaubt, wenn ja, wozu ist den das Zertifikat überhaupt da?
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eisregen02
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.10.2011 um 19:20:51
 
Soweit ich weiß wird das öfter so durchgeführt. Um festzustellen, dass der Kurs bzw. das Zertifikat auch wirklich erworben wurde. Könnte ja auch illegal ausgestellt oder erworben worden sein.

Solange deine Frau die meisten Fragen beantworten konnte, ist doch alles bestens!
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stan_K
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 04.10.2011 um 19:28:40
 
Das Problem ist aber, dass der russischsprachige Mitarbeiter zu meiner Frau gemeint hat, dass Sie bei der Erteilung der Visa noch ein Mal geprüft wird, weil sie auf eine Frage nicht antworten konnte. Die Botschaft hat doch auch Möglichkeit mit dem Goethe Institut in Verbindung zu setzen, um das Zertifikat auf Richtigkeit zu überprüfen.
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.10.2011 um 19:46:24
 
Ich denke eher, dass ein relativ aktueller Sprachnachweis erforderlich ist. A1 Ende Feb 2010 - das ist mehr als 1,5 Jahre alt; die Frage ist, wie die Kenntnisse seitdem entwickelt - oder vernachlässigt - wurden.
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stan_K
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 04.10.2011 um 19:56:09
 
oohh, ich habe mich verschrieben,das war Ende Februar 2011
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 04.10.2011 um 20:42:50
 
Dieses Vorgehen scheint nicht unüblich zu sein, siehe hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/011/1701112.pdf

Seite 5
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