Zeno schrieb am 04.10.2011 um 15:24:44:Erleichtern diese Antworten beim Beantragen des Visums?
Nee, in dem Fall hier nun gerade nicht. Sprich:
Auf der sicheren Seite hinsichtlich Visaerteilung wären beide nur, wenn die künftige Ehefrau hinreichend gesicherten Lebensunterhalt für beide nachweisen kann. - Denn, die junge Frau ist zwar auch deutsche Staatsangehörigkeit, aber eben nicht nur.
Und da sie auch die Staatsangehörigkeit des künftigen Ehemannes besitzt und darüber hinaus offenbar seine Muttersprache perfekt beherrscht, gibt es zumindest zwei Argumente für die
Regelausnahme, im Falle nicht hinreichend gesichertern Lebensunterhalts, die Führung der Ehe im Herkunftsland des Partners für zumutbar zu halten.
Ob allein diese beiden, allerdings recht starken, Argumente dafür ausreichend sind, unter Berücksichtigung aller Spezifika des Einzelfalles dann die Zumutbarkeit der Eheführung im Herkunftsland des Partners
tatsächlich abschließend zu bejahen, steht auf einem anderen Blatt.
"Zumutbarkeit" bedeutet schon was - es wären also durchaus auch die Gesamtsituation im Herkunftsland (ist es etwa ein Krisenstaat, oder ein Land in dem Bürgerkrieg herrscht), die tatsächlichen Chancen für die Integration des (auch) deutschen Partners (tatsächliche Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt) usw. zu berücksichtigen und zu bewerten.
Eine abschließende Beurteilung von hier aus ist freilich seriös unmöglich.
=schweitzer=