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Heiratsvisum (Gelesen: 2.761 mal)
Themen Beschreibung: Was wird benötigt? Hat jemand Erfahrung?
Zeno
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04.10.2011 um 14:03:58
 
Hallo,

ich möchte mich für eine gute Freundin  informieren, wie es für sie aussieht, wenn sie ihren Verlobten (Nicht-EU) in Deutschland heiraten möchte. Ist es sehr aufwendig? Und was muss man beachten um eine Ablehnung zu vermeiden? Sie ist seit kurzem Absolventin und möchte auch sofort arbeiten. Er ist auch Absolvent. Wie sieht es mit der VE aus, muss die Verlobte ein Mindestgehalt verdienen oder würde auch eine VE eines Verwandten/Freundes reichen, der gut verdient. Da meines Wissens der Unterhalt des Antragsstellers bis zum Standesamttermin gewährleistet sein muss.
Kurz gefasst weiß ich, dass er das A1 Zertifikat braucht, und die benötigten Papiere die in der jeweiligen Botschaft im Merkblatt versehen sind. Ansonsten würde sie gerne wissen, auf was sie auf jeden Fall achten soll. Was ich noch erwähnen kann ist, dass ihre Eltern auch ursprünglich aus dem selben Land kommen wie ihr Verlobter, also sie kennen sich eigentlich bereits seid dem Sandkasten und sind beide über 20. Da ich mal gelesen habe, dass besonders bei solch einem Visum beide Partner auf Scheinehe geprüft werden. Okay, ich hoffe ihr könnt mir helfen und gute Ratschläge geben. Smiley
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schweitzer
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Antwort #1 - 04.10.2011 um 14:27:09
 
Gut, ich versuche mich mal:

Ich gehe davon aus, dass die Freundin deutsche Staatsangehörige ist. Richtig? Hat sie neben der deutschen auch noch ihre frühere Staatsangehörigkeit? Spricht sie noch die Sprache des Landes, aus dem sie stammt?

Von den Antworten auf diese Fragen hängt es ab, wie man im vorliegenden Fall die Problematik der Regelausnahme zu beurteilen hätte (markiertes Wort bitte anklicken!).

Zur Frage der VE - diese muss bei einer Heirat in Deutschland abgegeben werden für die Zeit von der Einreise des Partners aus dem Ausland bis zur Hochzeit.

Die VE kann durch die Braut aber auch durch jeden anderen Dritten abgegeben werden. Entscheidend ist ausreichende Bonität.

Zu den Papieren, die für die Heirat benötigt werden und die Form, in der diese vorglegt werden müssen, sollte unbedingt das zuständige Standesamt rechtzeitig (!) befragt werden. - Nur dort bekommt man die entsprechenden Informationen so präzise und konkret, wie sie nötig sind.

Scheinehe wird im Übrigen nicht "automatisch" unterstellt - sollte ein entsprechender Verdacht aufkommen, müsste der von behördlicher Seite begründet werden. Ich würde mir darüber zunächst mal gar keine Gedanken machen.


Soweit fürs erste -


=schweitzer=
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Zeno
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Antwort #2 - 04.10.2011 um 15:24:44
 
schweitzer schrieb am 04.10.2011 um 14:27:09:
Ich gehe davon aus, dass die Freundin deutsche Staatsangehörige ist. Richtig? Hat sie neben der deutschen auch noch ihre frühere Staatsangehörigkeit? Spricht sie noch die Sprache des Landes, aus dem sie stammt?

Ja, sie spricht auch beide Sprachen, sie hat sogar beide Staatsangehörigkeiten. Und ist hier geboren und aufgewachsen. Besucht aber das Land höchstens mal in den Sommerferien.

schweitzer schrieb am 04.10.2011 um 14:27:09:
Von den Antworten auf diese Fragen hängt es ab, wie man im vorliegenden Fall die Problematik der Regelausnahme zu beurteilen hätte (markiertes Wort bitte anklicken!).

Erleichtern diese Antworten beim Beantragen des Visums?

schweitzer schrieb am 04.10.2011 um 14:27:09:
Die VE kann durch die Braut aber auch durch jeden anderen Dritten abgegeben werden. Entscheidend ist ausreichende Bonität.


Hört sich gut an. Smiley
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schweitzer
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Antwort #3 - 04.10.2011 um 15:36:36
 
Zeno schrieb am 04.10.2011 um 15:24:44:
Erleichtern diese Antworten beim Beantragen des Visums?


Nee, in dem Fall hier nun gerade nicht. Sprich:

Auf der sicheren Seite hinsichtlich Visaerteilung wären beide nur, wenn die künftige Ehefrau hinreichend gesicherten Lebensunterhalt für beide nachweisen kann. - Denn, die junge Frau ist zwar auch deutsche Staatsangehörigkeit, aber eben nicht nur.

Und da sie auch die Staatsangehörigkeit des künftigen Ehemannes besitzt und darüber hinaus offenbar seine Muttersprache perfekt beherrscht, gibt es zumindest zwei Argumente für die Regelausnahme, im Falle nicht hinreichend gesichertern Lebensunterhalts, die Führung der Ehe im Herkunftsland des Partners für zumutbar zu halten.

Ob allein diese beiden, allerdings recht starken, Argumente dafür ausreichend sind, unter Berücksichtigung aller Spezifika des Einzelfalles dann die Zumutbarkeit der Eheführung im Herkunftsland des Partners tatsächlich abschließend zu bejahen, steht auf einem anderen Blatt.

"Zumutbarkeit" bedeutet schon was - es wären also durchaus auch die Gesamtsituation im Herkunftsland (ist es etwa ein Krisenstaat, oder ein Land in dem Bürgerkrieg herrscht), die tatsächlichen Chancen für die Integration des (auch) deutschen Partners (tatsächliche Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt) usw. zu berücksichtigen und zu bewerten.

Eine abschließende Beurteilung von hier aus ist freilich seriös unmöglich.


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Antwort #4 - 04.10.2011 um 16:36:40
 
schweitzer schrieb am 04.10.2011 um 15:36:36:
"Zumutbarkeit" bedeutet schon was - es wären also durchaus auch die Gesamtsituation im Herkunftsland (ist es etwa ein Krisenstaat, oder ein Land in dem Bürgerkrieg herrscht), die tatsächlichen Chancen für die Integration des (auch) deutschen Partners (tatsächliche Möglichkeiten des Zugangs zum Arbeitsmarkt) usw. zu berücksichtigen und zu bewerten.

Genau dies trifft auch zu, dass es dort zur Zeit nicht so gut mit der Stabilität aussieht, deswegen möchte sie lieber hier heiraten statt dahinten. Zum Thema Integration kann ich da noch erwähnen dass er Akademiker ist, also einen Hochschulabschluss hat. Natürlich ist dies kein Freischein um einen Job zu bekommen,aber meines Wissens nach, hilft sowas schon bei einer Jobsuche.

Werden diese Punkte nur bei solch einem Visum berücksichtigt, oder auch bei einer FZF?
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 04.10.2011 um 17:22:06
 
Was für Absolventen sind die beiden? Wenn er einen Abschluss von einer Uni hat könnte auch ein geringer Integrationsbedarf vorliegen.

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Zeno
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Antwort #6 - 04.10.2011 um 18:38:31
 
Zitat:
Was für Absolventen sind die beiden? Wenn er einen Abschluss von einer Uni hat könnte auch ein geringer Integrationsbedarf vorliegen.


Ja, das meine ich auch gelesen zu haben. Beide haben nämlich einen Uni-Abschluss in Wirtschafts- und Natuwissenschaften.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 04.10.2011 um 18:52:42
 
Zunächst sollte sie sich beim Standesamt darüber informieren, welche Dokumente von ihr und von ihn für die Eheschließung benötigt werden.

Erst wenn der Dokumente geprüft sind und der Eheschließungstermin feststeht, kann man den zweiten Schritt, die Beantragung des Visums zur Eheschließung, angehen.
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Antwort #8 - 08.10.2011 um 15:30:39
 
.....und was den geringen Integrationsbedarf angeht: da sind durchaus einige Hürden zu überwinden; die Vergleichbarkeit der Abschlüsse etc sind einzusehen unter : www.anabin.de

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