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Kindsvater zahlt kein Unterhalt wie sieht es mit der Aufenthalsverlängerung aus?? (Gelesen: 4.051 mal)
Themen Beschreibung: Kontakt zum Kindsvater schwierig und Kind hat angst
mausilein
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02.10.2011 um 15:00:34
 
Hallo an alle,
ich weis gerade garnicht wie ich am besten anfang das ich verstanden werde, weil es ist Kompliziert.
Ok ich versuch es so gut wie möglich.
Ich hab mit einem Nigerianer ein Uneheliches Kind (wir waren nicht verheiratet und haben auch nie zusammen gewohnt) wir haben uns getrennt da war mein Kind noch nicht mal 1 jahr alt.
Er hatte nie wirklich interesse an dem Kind und Umgang nur wenn er lust und laune hatte dann wollte er es sehn, Unterhalt bezahlt er nicht ,,jetzt seit ca 6-7 Monaten zahlt er mal 40 euro mal 50 euro oder mal 80 euro und betitelt diese als Unterhalszahlung wohlgemerkt auf das Sparbuch des Kindes. Er hatt das kind abundzu abgeholt und nach ca 1 stunde wieder gebracht, nun war es aber soo das mein Kind immer dann wenn es den Vater gesehn hat unter sehr starken schlafstörungen und weinkrämpfen gelitten hat,erst wusst ich garnicht was los ist, nach langem hin und her und im spielerischen hat mein kind endlich gesagt was los ist warum es immer soo weint in der nacht. Mein Kind  (jetzt3,5 jahre alt) sagte zu mir Mama ich hab angst vom papa ich will nicht das er kommt. Ich hab immer lange gebraucht bis ich mein Kind beruhigen konnte und war auch beim Artz hab auch etwas verschrieben bekommen, habe natürlich versucht mit dem Kindsvater zu reden, er glaubt aber garnichts und ich sagte ich möchte einige zeit sehn ob es besser wird wenn kein kontakt besteht (ich muss dazu sagen zu dem zeitpunkt hat er das kind wenn er lust hatte ca alle 2 bis 3 wochen 1 stunde gesehn). Und wirklich als mein Kind ihn etwas länger nicht gesehn hatte wurde es immer besser mit dem Schlafen (ich konnte nun auch das kind ins bett legen das es von allein einschläft das war vorher überhaupt nicht möglich). Nun meldetet er sich wieder das er das kind sehn will, er hatte es auch gesehn aber dann nicht mehr alleine (die treffen sind dann auf dem Spielplatz), doch immer wieder sagt er er will ein stück mit dem kind laufen doch meine kind sagte schon von allein nur wenn mama mit geht ( er kommt aber auch die letzten male immer mit anderen freunden von sich die mit ihren Autos auf ihn warten),ich sagte zu ihm du kannst hier auf dem Spielplatz mit dem Kind spielen (ich hab mich immer im hintergrund gehlaten,aber ich wollte mein kind nicht mehr mit ihm alleine lassen ,vielleicht könnt ihr mich da ja verstehn? Nun ist es mit ihm so abgemacht alle 4 wochen das er das Kind sieht.
Jetzt kam von der Behörde ein brief sie wollen wissen ob er Unterhalt bezahlt und ob er regelmässigen kontakt zu dem kind hat, er hat auch schon angerufen und gesagt er brauch das ganz dringend (da hatte ich den Brief noch nicht mal erhalten).
Jetzt hab ich eine Frage an euch. ?
Was ist wenn ich der Behörde mitteil das er KEIN UNTERHALT bezahlt und er das kind in jetzt ausgemachtem 4 wöchigem rytmus sieht. Werden die ihm steine in den weg legen ??
Kann ich beim Kindernotdienst oder eine andere Einrichtung beantragen das ich kein kontakt mehr mit ihm möchte weder telefonisch noch persönlich (da es immer in streitereien ausartet und ich und wenn er nicht mit dem kind allein sein kann können wir wieder gehen sagte er) und das wenn er mein Kind sehn will nur über eine Familienhelferin einen Betreuten Umgang beantragen geht das ???  Weil ich weis er hat ein recht auf einen Umgang aber mein Kind hat angst und sagt das auch des öfteren zu mir und ich möchte nicht das er mein Kind alleine sieht und vielleicht noch Verschleppt da immer irgendwelche freunde von ihm mit Auto um die ecke stehn.
So das war nun recht viel ich hoff man versteht mich ein wenig und kann mir ratschläge geben und mir und meiem Kind weiterhelfen.
danke schon mal im vorraus.
mausilein
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reinhard
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Antwort #1 - 02.10.2011 um 15:18:07
 
Grundsätzlich solltest Du Dich verhalten wie bei einem deutschen Vater - Unterschiede machen kann die Ausländerbehörde, alle anderen nicht.

Schreib die Wahrheit.

Wenn es Probleme mit dem Umgangsrecht gibt, der Umgang dem Kind mehr schadet als nützt, wende Dich an das Jugendamt. Du kannst Dir auch von einer Frauenberatungsstelle (Beratungsstelle des Frauenhauses) weiterhelfen lassen, Dir z.B. eine Familienanwältin empfehlen lassen und Dich von ihr beraten lassen, was Du für Dein Kind tun kannst.

Für dein Kind, nicht gegen ihn!

Er braucht für seine Aufenthaltserlaubnis einen Zweck. Der ist im Moment vermutlich das Umgangsrecht, es handelt sich also um eine Aufenthaltserlaubnis "im Interesse des Kindes". Du kannst diese in Zweifel ziehen, aber die Entscheidung muss letztlich die Ausländerbehörde fällen. Diese wird aber nie alleine entscheiden, sondern immer ein Votum des Jugendamtes oder eine Entscheidung des Gerichts abwarten.
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mausilein
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Antwort #2 - 02.10.2011 um 16:58:01
 
Hallo Reinhard
ich sag die wahrheit, er hatte mir ja sogar schon gesagt er macht das alles nicht weil er das will.. hört sich für mich so an als ob er das nur macht weil er sonst keine verlängerung bekommt. Aber mir geht es in erster linie um mein KIND und alles andere iss sein problem, ich wollt wissen ob es den möglich ist ein betreutes umgangsrecht über den Kindernotdienst oder über eine Familienhelferin zu bekommen.
Weil wirklich soo gehts nicht wenn das Kind angst und Schlafstörungen wegen dem Erzeuger hat. Und ständig irgendwelche anderen Freunde mit nem Auto an der ecke warten.

wie meinst du das ich kann diese im zweifel ziehn ==? sorry wenn ich grad auf dem schlauch steh.
Vielen dank für deine rasche antwort.
grüssle
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bibimal
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Antwort #3 - 02.10.2011 um 17:14:15
 
http://www.fzpsa.de/Recht/Rechtsprechung/OLG/SorgerechtGefahr

guck mal hier rein; da gibt es interessante Links.
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reinhard
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Antwort #4 - 02.10.2011 um 18:02:58
 
Wenn du der Ausländerbehörde sagst, dass er keinen Unterhalt bezahlt,

und das Jugendamt feststellt, dass der Umgang negativ für das Kind ist,

dann könnte die Ausländerbehörde der Meinung sein, dass es für eine verlängerung der Aufenthaltserlaubnis keinen grund mehr gibt.

Die ersten beiden Punkte kannst Du beeinflussen, den dritten nicht (nur indirekt).

Mach einfach, was richtig ist. Du kannst Dich aber nicht darauf verlassen, dass er Deutschland verlassen muss - das liegt nicht direkt in deiner Macht.
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franky_23
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Antwort #5 - 03.10.2011 um 07:06:52
 
Er zahlt ja Unterhalt, halt nicht den Mindestsatz. Beantrage Unterhaltsvorschuss und soll das Jugendamt den Rest mit dem Vater klären.

Jedes Jugendamt hat Psyschologen die beraten, vermitteln. Evt. wird dann eine begleiteter Umgang mit einer Begleitperson vom Jugendamt arrangiert.

Wieso auf das Sparbuch des Kindes zahlen, das ist für den täglichen Lebensbedarf?

Aber das ist nicht das Problem hier, denn mit Ausländerrecht hat es wenig gemein.

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mausilein
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Antwort #6 - 03.10.2011 um 11:37:24
 
Hallo,
@reinhard ..ja ich werd der Ausländerbehörde auf jeden fall die wahrheit sagen, und wie und was diese Behörde dann entscheidet ist nicht mehr mein problem,ob er hier ist oder nicht ist mir ehrlich egal, ich hatte nur nachgefragt was da dann passieren kann, weil mich ja diese Behörde angeschrieben hatte und er sogar schon angerufen hat das ich da sagen soll das er zahlt und das er das kind immer sieht...nur deshalb hatte ich hier nachgefragt,, mir ist nur wichtig das es meinem Kind gut geht und nur das alleine zählt für mich.
danke dir für deine Antwort.
@franky..... sorry aber das kind ist fast 3,5 jahre alt (wir waren schon nicht mehr zusammen als das kind noch nicht mal 9 monate alt war,,,haben auch niee zusammen gewohnt) nun sag mir mal bitte woooo hab ich geschrieben das er Unterhalt bezahlt ????   ER zahlt auf ein sparbuch manchmal (also nicht regelmässig)etwas für das kind ein mal sind es 30 euro mal 40 euro oder 50 euro (das waren in den 3,5 jahren 5 einzahlungen) und seit 5 monaten zahlt er 80 euro und da schreibt er dann dazu Unterhalt?? soooo nun sag mir mal bitte jemand ,,,seit wann kann ein Kindsvater den Unterhalt selber festsetzen ?? das ist mir neu ? Und eigentlich geht eine Unterhaltszahlung auf das konto der Mutter oder seh ich da was total falsch,,, man kann mich bitte aufklären,,??
Und das hat wohl doch schon was mit dem Ausländerrecht zu tun sonst würden die nicht eine Stellungnahme von mir erwarten bevor sie entscheiden ob er eine Verlängerung bekommt ?? oder ??
ich bin für jeden dankbar der mich aufklärt und auch ratschläge nehme ich gerne an.
ich danke auch dir franky für deine antwort.
@bibimal ..danke für dein link ist wirklich interessant.
lg mausilein

schönen freien montag wünsch ich euch allen....
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Antwort #7 - 03.10.2011 um 12:04:51
 
mausilein schrieb am 03.10.2011 um 11:37:24:
Und das hat wohl doch schon was mit dem Ausländerrecht zu tun sonst würden die nicht eine Stellungnahme von mir erwarten bevor sie entscheiden ob er eine Verlängerung bekommt ?? oder ?? 

Nein, mit dem Ausländerrecht hat das nun wahrlich nichts zu tun.
Inwieweit die Zahlungsbereitschaft oder -fähigkeit in die Entscheidung über die Verlängerung der AE einfließt, kann ich nicht sagen, allerdings konnte ich bisher keinen Paragrafen im Aufenthaltsgesetz entdecken, der den Aufenthalt von der regelmäßigen Alimentenzahlung abhängig macht.

Sollte ich damit falsch liegen, bitte ich um Hinweise oder Korrekturen.
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reinhard
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Antwort #8 - 03.10.2011 um 16:01:40
 
Hier ist es ja so, dass der Ausländer eine AE haben bzw. verlängern will, weil er Vater eines deutschen Kindes ist.

Die Mutter hat, soweit ich es verstanden habe, das Sorgerecht nicht geteilt. Deshalb entfällt der Aufenthaltsgrund "zur Ausübung der Personensorge".

"Ein Kind haben" ist aber zu wenig.

Deshalb muss die Ausländerbehörde prüfen, inwieweit er sich um sein Kind tatsächlich kümmert. Dabei ist die regelmäßige Zahlung des Unterhalts ein Punkt neben anderen, der Umgang wäre ein anderer Punkt.

Beispiel:
• Wenn er dem Kind jedes Jahr Weihnachten eine Karte schickt und sonst nichts macht, kann die ABH davon ausgehen, dass er die Karte auch von Nigeria aus losschicken kann.
• Wenn er das Kind jeden Morgen zum Kindergarten bringt und mittags abholt und damit der Mutter eine Berufstätigkeit ermöglicht, wäre das ein guter grund für die Verlängerung der AE.
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franky_23
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Antwort #9 - 04.10.2011 um 10:25:36
 
reinhard schrieb am 03.10.2011 um 16:01:40:
Hier ist es ja so, dass der Ausländer eine AE haben bzw. verlängern will, weil er Vater eines deutschen Kindes ist.

Die Mutter hat, soweit ich es verstanden habe, das Sorgerecht nicht geteilt. Deshalb entfällt der Aufenthaltsgrund "zur Ausübung der Personensorge".



nachdem seit Jahren die Rechte des Vaters gestärkt sind, dürfte dieses Argument der Zustimmung der Mutter ins Leere laufen.

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