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Ukrainerin heiraten und so bald wie möglich zusammenleben (Gelesen: 11.717 mal)
Troman
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i4a rocks!


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26.09.2011 um 01:08:28
 
Hallo, ich bin ein Aussiedler, habe deutsche und russische Staatsbürgerschaften und möchte eine Ukrainerin (sie hat Kinder) heiraten und mit nach Deutschland bringen.

So wie ich das verstanden habe, haben wir 2 Wege:

1. Visum zur Eheschließung beantragen und in Deutschland heiraten. Nach der Einreise nach Deutschland kann sie und ihr Kind in Deutschland bleiben.

2. in Ukraine oder einem Drittstaat heiraten und dann Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Meine Frage: wenn dass richtig ist, welchen Weg müssen wir wählen, wenn die höchste Priorität ist so bald wie möchlich zusammenleben zu können? Der Aufenthaltsstatus meiner zukünftigen Frau spielt in diesem Fall eine untergeordnete Rolle.

Gibt es vielleich weitere Wege?
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 26.09.2011 um 01:47:37
 
Es ist im Grunde gleichgültig, welchen Weg Ihr geht, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Deine zukünftige Frau nicht das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat, kann das zum Problem werden.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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kukusick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.09.2011 um 10:44:19
 
Also, ich würde vorschlagen in Deutschland zu heraten.. Ich bin auch Ukrainerin und mein Mann ist Deutscher.. Ich habe in der Ukraine 1,5 Monate auf das Heiratsvisum gewartet.. Soweit ich weiss.. Familienzusammenführung dauert länger..
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Troman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.09.2011 um 12:22:20
 
Ich danke euch.

kukusick schrieb am 26.09.2011 um 10:44:19:
Also, ich würde vorschlagen in Deutschland zu heraten.. Ich bin auch Ukrainerin und mein Mann ist Deutscher.. Ich habe in der Ukraine 1,5 Monate auf das Heiratsvisum gewartet.. Soweit ich weiss.. Familienzusammenführung dauert länger..


Wie lange hat es bei euch gedauert, angefangen mit Vorbereitungen für die Antragstellung bis du endlich in Deutschland war?
Vor der Einreise musstest du wahrscheinlich den Deutsch-Test machen, wie lange hat bei dir die Vorbereitung gedauert?
Ich möchte ungefär die Vorstellung davon haben wie lange es dauern wird, bis wir zusammen sind.
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kukusick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.09.2011 um 14:15:25
 
Also.. Als ich meinen Mann kennengelernt habe, hat er mich zuerst nach DCHL (Deutschland) eingeladen, damit ich sehen kann wie er lebt undsoweiter..
ich war hier 2 mal..
Als ich in hier  letztes Mal war (für 2 Monate-Besuchsvisum), habe ich an einem Sprachkurs teilgenommen und hab dort das A1 Niveu erreicht ( Es geht viel schneller, wenn man die Sprache in DCHL lernt aber nicht von zu Hause aus, das habe ich zumindest festgestellt). Die Prüfung habe ich dennoch in Kiev abgelegt.
Innerhalb dieser Zeit sind wir beim Standesamt gewesen um einen Hochzeittermin zu vereibaren!! ABER VORSICHT!!!! Nicht jeder Beamter kennt sich mit Ausländerrecht aus.. Sie haben uns dort empfohlen sofort zu heiraten, obwohl ich  nur ein Gast Visum hatte.. Da ich wusste, dass  es so nicht geht, habe ich gesagt, dass man dafür ein Marriagevisum braucht.. Und hatte Recht, obwohl der Beamter mich ganz merkwürdig angekuckt hat!!!
Als der Termin vereibart war (Man soll 3 Monate im Kauf nemmen), bin ich in die Ukraine zurückgekehrt mit allen Unterlagen, die ich von meinem Mann bekommen habe.. Und dann Botschaft, Interview und endlich das Visum..die Frau muss zu Hause auch ganz viele unterlagen sammeln, übesetzen lassen and apostiliern.. Bei mir hat das Ganze ungefähr 6 Monate gedauert ( einschlißend der Zeit,  in der ich Deutsch gelehrt habe)..
P.S. wenn es um die wahre Liebe geht, zählt die Zeit nicht!!
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TaBe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 26.09.2011 um 14:30:52
 
kukusick schrieb am 26.09.2011 um 14:15:25:
ABER VORSICHT!!!! Nicht jeder Beamter kennt sich mit Ausländerrecht aus.. Sie haben uns dort empfohlen sofort zu heiraten, obwohl ich  nur ein Gast Visum hatte.. Da ich wusste, dass  es so nicht geht, habe ich gesagt, dass man dafür ein Marriagevisum braucht.. Und hatte Recht, obwohl der Beamter mich ganz merkwürdig angekuckt hat!!!


Natürlich kann man mit einem Besuchervisum in D heiraten. Nur eine AE bekommt man/frau dann nicht sofort, sondern muss dafür eine FZF machen.

Und natürlich kann man mit einem Heiratsvisum heiraten, dann bekommt man die AE direkt nach der Heirat.

@Troman
Ich denke, es kann die niemand sagen, wie lange es braucht, bis deine Frau hier ist. Es hängt von vielen Faktoren ab:
Wie schnell schafft sie den A1?
Wie lange dauert die Überprüfung der Papiere?
Wie lange braucht die ABH zur Bearbeitung, wie lange die Botschaft?

Bei uns hat sich die Botschaft erst quer gestellt, somit hat es 4 Monate gedauert. Anderenfalls wären wir mit 2 Monaten hingekommen.
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Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
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kukusick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 26.09.2011 um 14:48:01
 
TaBe schrieb am 26.09.2011 um 14:30:52:
Natürlich kann man mit einem Besuchervisum in D heiraten. Nur eine AE bekommt man/frau dann nicht sofort, sondern muss dafür eine FZF machen.

Dann verstehe ich etwas nicht..viellecht hat sich was mittlerweile geändert!
Bei der Eheschließung wurde mein Pass gecheckt..Ganz gründlich.. Und da war ein Hochzeits Visum drin, wo stand .. Eherschließung mit...
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 26.09.2011 um 20:49:07
 
kukusick schrieb am 26.09.2011 um 14:48:01:
viellecht hat sich was mittlerweile geändert!

das war auch schon für dich möglich.
Allerdings hätte die Eheschliessung mit Schengenvisum, wie schon oben geschrieben, keinen Anspruch auf eine AE begründet. Man muss ausreisen und vom Ausland die FZF betreiben.


Troman schrieb am 26.09.2011 um 01:08:28:
kann sie und ihr Kind in Deutschland bleiben.

Hinweis:
Sie als Ehefrau eines Deutschen hat einen Anspruch auf eine AE.
Für ihr Kind gilt das nicht. Hier handelt es sich dann um einen FZF zu einer Ausländerin (der Mutter).
In dem Fall muss der LU gesichert sein.
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Troman
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Antwort #8 - 27.09.2011 um 21:16:16
 
Petersburger schrieb am 26.09.2011 um 01:47:37:
Wenn Deine zukünftige Frau nicht das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat, kann das zum Problem werden.

Was kann passieren?

@kukusick: Danke!

kukusick schrieb am 26.09.2011 um 14:15:25:
Als ich in hierletztes Mal war (für 2 Monate-Besuchsvisum), habe ich an einem Sprachkurs teilgenommen und hab dort das A1 Niveu erreicht

War das schwer für dich? Hast du von 0 angefangen oder konntest du schon ein bisschen deutsch?

erne schrieb am 26.09.2011 um 20:49:07:
Hinweis:
Sie als Ehefrau eines Deutschen hat einen Anspruch auf eine AE.
Für ihr Kind gilt das nicht. Hier handelt es sich dann um einen FZF zu einer Ausländerin (der Mutter).
In dem Fall muss der LU gesichert sein. 

Ich danke dir, das ist ein sehr wichtiger Hinweis.
Heißt das jetzt, dass, obwohl ich deutsche Staatsbürgerschaft habe, ich LU vom Kind und von meiner zukunftiger Frau doch sicherstellen muss?
Wie viel muss man schätzungsweise verdienen? Ich verstehe, dass hier keiner die genaue Summe nennen kann, ich möchte mir einfach den Überblick darüber verschaffen ob ich z.Z. überhaupt in der Lage bin solche Arbeit zu finden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 27.09.2011 um 21:23:14
 
Nur mal dazu
Troman schrieb am 27.09.2011 um 21:16:16:
Wie viel muss man schätzungsweise verdienen?


bemühe mal einen der zahlreichen ALG2-Rechner


Z.B. den hier


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kukusick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 28.09.2011 um 00:17:48
 
Troman schrieb am 27.09.2011 um 21:16:16:
@kukusick: Danke!

War das schwer für dich? Hast du von 0 angefangen oder konntest du schon ein bisschen deutsch?


Die Sprache zu lernen war nicht so schwer.. Schweriger war es, die Sprache zu verwenden.. Aber A1 Niveu ist ganz ganz einfach..Schwer war es aber  auch  für mich auf das Englisch zu verzichten.. aber das hab ich geshafft und  kann  mich bei meinem Mann dafür bedanken..Nach ester Woche meines Deutschkurses hat er angefangen mit mir Deutsch zu sprechen.. War wahnsinnig schwerig und in euerer Situation wird es auch, denn ihr habt eine gemeinsame Sprache, nämlich Russisch..Du sollst dir auf jeden Fall auch Mühe geben und mit deiner Herzensdame Deutsch sprechen..dann wird es schneller
Wie schnell man die Sprache lernt, hängt sicherlich vom  Alter ab.. Ich habe die Sprache von 0 gelehrt und innerhalb von 2 Monaten habe ich A1 Niveu erreicht

Wenn Deine zukünftige Frau nicht das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat und es gibt auch den Vater.. soll er auf  das Sorgerecht verzichten..und nichts dagegen haben, dass die Kinder ab einer bestimmten Zeit in Deutschland wohnen.. soweit ich weiss.... Ich kenne Situationen, in denen das Gericht sich einmischen musste
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 06.10.2011 um 19:49:05
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Andreas Pokrovski
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 07.10.2011 um 11:32:56
 
Wenn für Dich LU Berechnung relevant ist, dann brauchst Du ca. 329*2+215(Kind bis 5 Jahre)+300(Warmmiete für 3 Person angemessen)+150(Kranken/ Phlegeversicherung)+100(Werbungskosten)-184(Kindergeld)=1240 Euro pro Monat um der LU sicher zu stellen.

Aber ich hoffe, dass für dich, als für einen Aussiedler LU nicht in die Betrachtung kommen muss, da Du ein deutscher eigentlich bist.

Für die FZF geh davon aus, das im Durhschnitt 1 Monat die Post und 1 Monat ALB braucht, aber ihr könntet den Frist um 2 Woche kürzen, wenn die Papiere nach Deutschland gefaxt werden. Frag einfach bei der Botschaft.

Vor dem Heirat, vergiß bitte nicht, dass in der Ukraine für die Eheschließung mit einem Außländer ist ein Nachweis über die Ehebedürftigkeit vom Außländer relevant, den für Dich lediglich in DE ausgestellt kann.

Was sich alleiniges Sorgerecht angeht, müsst ihr vor Gericht ziehen um das zu bekommen und das kann von sich selbst bis 6 Monate dauern. Ob die Entscheidung später von deutschen Behörden akzeptiert wird, bleibt die Frage offen.
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