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Alles geht in die Brüche (unglückliche Ehe) (Gelesen: 2.498 mal)
kukusick
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i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Alles geht in die Brüche (unglückliche Ehe)
25.09.2011 um 02:47:13
 
Hallo ihr lieben.
Ich bin hier neu und freue mich wahnsinnig, dass ich dieses Forum gefunden habe. Versuche mein Problem kurz zu erzählen.
Es geht um Folgendes.. Ich komme nicht aus EU Land, bin aber seit 1,5 Jahren mit einem Deutchen verheiratet.. Vor kutzem sagte er mir, dass es ein Fehler war und er würde es bevorzugen, lieber allein zu wohnen.. Als wäre das Ganze echt ein Experiment, so fühle ich mich...Er will sich mit mir aber nicht scheiden lassen, denn es kostet viel Geld. Will aber auch nicht, dass ich zu meinem Heimatland zurückkehre. Sagt, dass ich hier gute Berfufschancen haben  kann.. (Bin eine Englischlehrerin) Aber zusammen zu leben, ohne Sex, ohne Zärtlichkeit, ohne seine Liebe kann ich nicht und merke schon, dass wir mittlerweile einander auf die Nerven gehen.. DIE FRAGE ist... Kann ich von seiner Wohnung ausziehen und allein wohnen?? Oder wird es als eine Scheidung betrachtet und  sobald ABH das herausfindet, wird mich dazu zwingen das Land zu verlassen?
Ich danke euch im Voraus!!!
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.09.2011 um 06:53:25
 
aufenthaltsrechtlich ist die eheliche Lebensgemeinschaft mit der Trennung und nicht erst mit der Scheidung aufgelöst. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht aus der Ehe hast du nicht begründet. 

Ob du aus einen anderen Grund - z.B. Beschäftigung als Englischlehrer - nach einem anderen - Paragrafen z.B. 18 AufenthG bekommen kannst ist von vielen Faktoren abhängig auf alle Fälle nicht leicht. Nach §19 dürfte es noch unwahrscheinlicher werden.  Lies dir einfach mal die Verwaltungsvorschriften zu diesen Paragrafen durch.

Du sprichst gut Deutsch, so könnte ein Aufbaustudium ein Aufenthaltsrecht begründen.

Eine Scheidung nach 2 Jahren ist i.d.R. nicht so teuer, da kaum Zugewinn entstanden ist. Wenn ihr dies vorher klärt sollte dies auch kein Thema sein. Steuervergünstigungen auf Grund einer Ehe sind allerdings für viele ein Argument verheiratet zu bleiben.
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kukusick
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i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.09.2011 um 12:38:12
 
Danke für so eine blitzschnelle Antwort.Hab vergessen zu sagen, dass ich meine AE bekommen habe nachdem ich ihn geheiratet habe.
Das ist ja das Poblem. Wir wollen uns beide nicht scheiden lassen, denn es wird für uns ungünstig. Ich bekomme monatlich das Geld von ihm, das er duch eine Steuerklassewechsel gewonnen hat!!! Also, falls ich umziehe, wird das schon als eine Trennung betrachtet, oder? Aber es gibt viele Eheleute in Deutschland, die verheiratet bleiben aber getrennt leben.. ist das nicht der Fall für mich??? Wann kann ich dann in der Lage sein auszuziehen?
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Earl Grey
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.09.2011 um 12:47:54
 
kukusick schrieb am 25.09.2011 um 12:38:12:
Also, falls ich umziehe, wird das schon als eine Trennung betrachtet, oder?

Ich denke, dass  JA!

kukusick schrieb am 25.09.2011 um 12:38:12:
Aber es gibt viele Eheleute in Deutschland, die verheiratet bleiben aber getrennt leben..

Das dürften aber in vielen Fällen Deutsche sein, oder Ausländer, die bereits einen, vom Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft unabhängigen Aufenthaltstitel haben.
Dieser Fall liegt bei Dir nicht vor.
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kukusick
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i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.09.2011 um 13:51:29
 
Ok, danke, verstehe ich.. Hm.. Habe aber auch noch gehört, dass man so was wie das Nebenwohnsitz beantragen darf..Ich lasse meine Sachen bei meinem Mann, seine Wohnung wird als unser Hauptwohnsitz gesehen und ich werde im Nebenwohnsitz wohnen.. könnte es gehen?  Wie viel muss man monatlich Zweitswohnungssteuer bezahlen?
Oder wird es auch zu verdächtig sein, denn ich möchte in dieselber Stadt weiter bleiben..
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 25.09.2011 um 14:02:47
 
kukusick schrieb am 25.09.2011 um 13:51:29:
Ok, danke, verstehe ich.. Hm.. Habe aber auch noch gehört, dass man so was wie das Nebenwohnsitz beantragen darf..Ich lasse meine Sachen bei meinem Mann, seine Wohnung wird als unser Hauptwohnsitz gesehen und ich werde im Nebenwohnsitz wohnen.. könnte es gehen?Wie viel muss man monatlich Zweitswohnungssteuer bezahlen? 


Das fällt dann in die Kategorie Tricksen und Täuschen. Melderecht hat nichts mit dem vorhandensein der ehelichen Lebensgemeinschaft zu tun.  Deine AE ist vom vorhandensein einer ehelichen Lebensgemeinschaft abhängig und nicht dass du an der gleichen Adresse gemeldet bist.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.09.2011 um 19:33:40
 
Die Art deiner Fragestellung ist insgesamt verdächtig.
Wir unterstützen hier keine schrägen Sachen

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« Zuletzt geändert: 25.09.2011 um 19:44:27 von N/V »  
 
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