famelor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo,
ich (Herr "Müller", deutsch) möchte meine Freundin (Frau "Lopez Sanchez", bolivianisch) heiraten. Bzgl. der Unterlagen ist alles geklärt und vorhanden, nur das Namensrecht bereitet mir noch leichtes Kopfzerbrechen. Ich bitte, folgende Ausführungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren:
Wenn ich richtig informiert bin, soll zwar ein Ehename bestimmt werden, falls dies jedoch nicht geschieht, behält jeder seinen bisherigen Namen. (Herr Müller & Frau Lopez Sanchez) (§ 1355 Abs. 1 BGB)
Nach deutschem Namensrecht wären somit folgende Ehenamen möglich: 1. Müller 2. Müller-Lopez 3. Lopez-Müller 4. Lopez Sanchez
Die Varianten mit Bindestrich könnten auch nur von der Ehefrau geführt werden. (§ 1355 Abs. 4 BGB)
Wenn jedoch ein Ehepartner Ausländer ist, dann kann sich dieser zur Bestimmung des neuen Namens auf das Recht des Staates berufen, dem er angehört. (Art. 10 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB)
Somit könnte meine Freundin ihren neuen Namen nach bolivianischem Recht bestimmen.
Nach bolivianischem Recht (lt. BMI-Informationen) könnte die Ehefrau gewohnheitsrechtlich ihrem ersten Familiennamen den ersten Familiennamen des Ehemannes mit dem Zusatz „de“ anfügen, also Frau "Lopez de Müller", aber offiziell behalten beide Ehepartner ihre Nachnamen.
Also, was bleibt übrig?
1. Beide "Müller" 2. Beide "Lopez Sanchez" 2. Er "Müller", sie "Lopez Sanchez" 3. Er "Müller", sie "Lopez-Müller" 4. Er "Müller, sie "Müller-Lopez" 5. Er "Müller", sie "Lopez Sanchez" und in Bolivien zusätzlich gewohnheitsmäßig "Lopez de Müller"
Ist das korrekt? Gibt es weitere Möglichkeiten?
Ich würde gerne einfach meinen Namen behalten, aber meine Freundin würde gerne wissen, welche Möglichkeiten für sie bestehen.
Zusatzfrage: Und für die Kinder wäre dann neben dem gewählten deutschen Ehenamen bei Anwendung des bolivianischen Namensrechts "Müller Lopez" möglich?
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