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Aufhebung der Ehe? (Gelesen: 2.289 mal)
Themen Beschreibung: Ehemann nach einer Woche verschwunden
Mary63
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22.09.2011 um 08:21:57
 
Guten morgen an Alle

Ich bin seit etwa 2,5 Jahren mit einem Algerier zusammen und wir haben letztes Jahr am 6. Dezember in Algerien geheiratet. Sechs Tage nach unserer Hochzeit bin ich wieder zurück nach Deutschland und mein Mann beantragte das FZF-Visum, welches er Ende Juli bekam.

Am 2. September reiste er ein und genau eine Woche später war er ....  weg. Er sagte mir, dass er hier in Deutschland nicht leben kann.

Während der Woche wo er hier war verschwand er für 2 Tage. Er sagte mir, er gehe spazieren... 4 Stunden später kam eine sms von ihm worin er mir mitteilte, er sei bei einem Bekannten in ..... (260 km von hier entfernt). Am nächsten Tag wollter er wieder nach Hause kommen. . . war aber erst 2 Tage später wieder hier. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht s davon, dass er dort einen Bekannten hatte.

Auf meinem PC fand ich später eine mir unbekannte mail-Adresse und einen anderen Messenger als die, die wir immer benutzt hatten. Diesen benutzte er  jeden Abend um mit einem Freund (angeblich in Algerien) chat-Telefonate zu führen bis mitten in der Nacht.

Es sind also viele Ungereimtheiten und es tut einfach nur weh,...auf so einen Mann hereingefallen zu sein, ... über zwei Jahre auf ihn gewartet und für das gemeinsame Leben alles vorbereitet zu haben.
Mal ganz zu schweigen vom Umfeld, die es ja schon alle vorher wussten und einen immer wieder gewarnt haben  Schockiert/Erstaunt    ...  was sich ja leider jetzt bestätigt hat.
Die Ausländerbehörde habe ich gleich darüber informiert, beim Anwalt war ich auch.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

- besteht die Möglichkeit, die Ehe aufheben zu lassen oder   kommt nur eine Scheidung in Frage?

Danke für Eure Antworten

Mary
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Antwort #1 - 22.09.2011 um 08:35:34
 
Mary63 schrieb am 22.09.2011 um 08:21:57:
besteht die Möglichkeit, die Ehe aufheben zu lassen oder kommt nur eine Scheidung in Frage?

Sofern keiner der folgenden Gründe gegeben ist, wird es wohl auf eine ganz normales Scheidung hinauslaufen.

Die Aufhebungsgründe für eine Ehe sind im § 1314 BGB abschließend aufgeführt. Es sind dies zunächst:
Eingehung einer Ehe trotz bestehenden Eheverbots,
einer der Verlobten ist nicht ehemündig,
einer der Verlobten ist geschäftsunfähig (eheunfähig),
die Verlobten geben die Eheerklärungen nicht bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten oder
nicht persönlich oder
unter einer Bedingung oder einer Frist ab,

Weiterhin sind Aufhebungsgründe:
ein Verlobter befand sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit (z. B. im Rausch),
ein Verlobter hat nicht gewusst, dass es sich um eine Eheschließung handelt,
ein Ehegatte wurde durch arglistige Täuschung oder durch Drohung zur Eingehung der Ehe bestimmt oder
die Verlobten waren sich bei der Eheschließung einig, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden soll (= Scheinehe).
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Mary63
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Antwort #2 - 22.09.2011 um 08:49:23
 
Saxonicus schrieb am 22.09.2011 um 08:35:34:
ein Ehegatte wurde durch arglistige Täuschung



Ist es keine arglistige Täuschung was er  gemacht hat?

Er hat mich nur benutzt, um aus seinem Land heraus zu kommen!
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Antwort #3 - 22.09.2011 um 09:19:29
 
Mary63 schrieb am 22.09.2011 um 08:49:23:
Ist es keine arglistige Täuschung was ergemacht hat?

Er hat mich nur benutzt, um aus seinem Land heraus zu kommen! 


s. hier die definition:
Das arglistige Handeln erfordert zumindest Vorsatz, eine gezielte Absicht ist nicht erforderlich. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten.

das Argument das er erst hier festgestellt hat das Zusammenleben nicht ertragen zu können ist unmöglich zu entkräften
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Mary63
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Antwort #4 - 22.09.2011 um 12:34:10
 
sigi-n schrieb am 22.09.2011 um 09:19:29:
Zusammenleben nicht ertragen zu können



@sigi-n   
...... davon hat er nicht gesprochen sondern hat gesagt, hier in Deutschland nicht leben zu können (und das nach einer Woche).
Zudem sprechen noch einige andere Sachen dagegen, wie ich schon geschrieben habe.
Ich weiss nicht wo er ist, er meldet sich nicht mehr und ist auch nicht mehr erreichbar.

.. und es war sein Vorsatz bzw. seine Absicht, nur sein Land zu verlassen, da bin ich mir jetzt fast sicher.
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Antwort #5 - 22.09.2011 um 12:51:05
 
Mary63 schrieb am 22.09.2011 um 12:34:10:
hat gesagt, hier in Deutschland nicht leben zu können (und das nach einer Woche).


Da hast du es doch schon, festgestellt erst nach einer woche

Mary63 schrieb am 22.09.2011 um 12:34:10:
Zudem sprechen noch einige andere Sachen dagegen, wie ich schon geschrieben habe.

.. und es war sein Vorsatz bzw. seine Absicht, nur sein Land zu verlassen, da bin ich mir jetzt fast sicher. 


was du glaubst ist deine Sache,
die Realität ist das es vor gericht nachgewiesen werden muss
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