Stefano schrieb am 22.09.2011 um 22:29:52:Noch eine letze Frage :
Wie verlaueft eigentlich die Sache bei der
ABH ?
ISagen wir, ich entscheide mich die Frau zu verlassen.
Ich kuendige dann die Trennung an der
ABH an.
Erstmal verliere ich automatisch das
AE. Das ist ja klar.
Nein, so läuft das nicht.
Du trennst Dich, ziehst aus, meldest Dich um.
Die Anmeldung in der neuen Wohnung geht automatisch an die
ABH, und die schreibt Dir: "Wir beabsichtigen...".
Das heißt normalerweise, dass z.B. die
AE auf den 30. November oder einen ähnlichen Termin verkürzt wird und Du aufgefordert werden sollst, bis dahin auszureisen.
Dann kannst Du dazu Stellung nehmen, z.B. Deinen Antrag für die
AE als Student stellen.
Zitat:Bekomme ich dann erstmal eine Duldung ? (denn ich muesste ab dem Moment eigentlich ausreisen, wenn ich es richtig verstanden habe)
Nein, Du bekommst keine Duldung. Du bekommst eine "Kündigung" für Deine
AE, aber davon erfährst Du zwei oder vier oder sechs Monate vorher. Und bis zu dem angekündigten Zeitpunkt gilt Deine
AE weiter.
Zitat:Was sollte ich dann machen, um nach § 16 (1)
AufenthG mein altes Stundentenvisum zu bekommen ?
Ein Visum brauchst Du nicht. Ein Visum brauchst Du nur zur Einreise, aber Du bist ja hier.
Du musst eine
AE beantragen. Dazu musst Du
- an der UNI eingeschrieben sein,
- fleißig studieren (lege Deine Scheine der letzten 18 Monat vor)
- der Lebensunterhalt muss durch Einkommen, Vermögen, Garantie oder Sperrkonto gesichert sein.