Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Meine Frau hat mich richtig betrogen ! (Gelesen: 6.872 mal)
Themen Beschreibung: Seit fast 2 Jahren verheiratet und jetzt betruegt sie mich!
Stefano
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Duesseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duesseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kamerunisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine Frau hat mich richtig betrogen !
22.09.2011 um 01:46:43
 
Hallo,
Eine Zeit lang habe ich nichts mehr auf diesem Forum gepostet und bin wieder da nach einige Jahren..
Wenn ihr noch weisst, hatte ich euch von meiner Eheschliessung erzaehlt.. (kann man in meinen alten Beitraege sehen).

Schon fast 2 Jahre dass ich mit einer Deutschen geheiratet habe. Sie war vor 2 Wochen in URlaub in Marocco (ihre Eltern kommen von da) und fuer 2 Wochen. Schon vorher hatte sie sich immer sehr komisch verhalten.. und immer gesagt "ich habe keine Lust mehr" und wir hatten immer wieder Streit..

Ich habe sie dann abgeholt am Flughafen und spaeter so zufaellig habe ich einen Ring in Ihrer Tasche gefunden! Und sie sagte mir, sie haette sich den  Ring dort gekauft.. Ich der Doofe, habe ich erstmal daran geglaubt! Dann auf Ihrer Kamera habe ich  wirklich fuer mich sehr schokierende Bilder gesehen : Die hat dort fast geheiratet !ICh habe Fotos von ihr mit einem Mann von dort gesehen, noch eine grosse Party mit der ganzen Familie wo sie sich dort Ringe getauscht haben..
Ich moechte wirklich nicht sagen wie ich schockiert war. Wie konnte sie mir sowas machen ? Das kommt vor dass man Probleme in der Ehe hat, aber ist es der Grund dafuer, dass man gleich was in einem anderen Land was startet ??

Jedenfalls kann ich und will mir diese Frau nicht mehr anschauen! Das ist einfach zu viel was die gemacht hat.

Ich moechte sie verlassen. Nur frage ich mich was mich jetzt erwartet. Wir werden seit 2 Jahren erst im naechsten Februar sein, also Februar 2012. Jetzt hat sie mich betrogen, und ich kann mehr mit dieser Frau. Wer weiss ob sie auch nicht ein Baby da gleich gemacht hat... Zeit wird uns sagen..
Toll dass sie sich gleich, mit hilfe von Eltern die mich gar nicht moegen weil ich kein Muslim bin bzw. sein moechte,  dort verloben konnte.

Soweit ich weiss, erst nach 2 Jahren bekomme ich sozusagen das "BleibeRecht" in Deutschland. Wie es ist dann wenn ich diese Frau mich betrogen hat kurz vor den 2 Jahren ? Wuerde ich sie jetzt verlassen, wuerde ich auch auf mein Status verzichten muessen?
Ich habe schon so viel mit der Zeit aufgebaut, eine Firma gegruendet die auch gut laueft und vieles geschafft.

Was soll ich jetzt machen ?
Ich bin wirklich verwirrt.
Bitte ich brauche Eure Hilfe.


Erstmal Vielen Vielen Dank !
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #1 - 22.09.2011 um 07:06:27
 
Das mit dem eigenständigen Aufenthaltsrecht hat sich geändert. Es sind jetzt 3 jahre.

Der Rest ist ein familieninternes Problem. Wenn sie tatsächlich sich dort verheiratet hätte, dann wäre es evt. Bigamie.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefano
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Duesseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duesseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kamerunisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #2 - 22.09.2011 um 07:59:27
 
Es sind jetzt 3 Jahre ?? ohh Griesgrämig(

Und wie sieht es mit Einbuergerung aus ? Nach 2 oder 3 Jahre Eheschliessung ?

*

Was koennte ich sonst gegen meine Frau machen ?
Was waere jetzt die Konsequenz von dieser Bigamie ?

Danke


schweitzers Änderung:
Folgepost eingefügt. Bitte das markierte Wort anklicken und die Funktion künftig benutzen! Vielen Dank.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #3 - 22.09.2011 um 08:13:19
 
Stefano schrieb am 22.09.2011 um 07:59:27:
Es sind jetzt 3 Jahre ?? 


Ja, unter anderem der § 31 (1) Nr. 1 AufenthG ist seit dem 30.06.2011 geändert worden.

Stefano schrieb am 22.09.2011 um 07:59:27:
Und wie sieht es mit Einbuergerung aus ? Nach 2 oder 3 Jahre Eheschliessung ?


Für die Regeleinbürgerung werden drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, davon mindestens zwei Jahre im Rahmen einer rechtmäßigen, in familiärer Gemeinschaft mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen gelebten Ehe verlangt. - Außerdem muss die Ehe zum Zeitpunkt der Einbürgerung noch bestehen - schon bei einer nicht nur vorübergehenden Trennung, wäre diese Bedingung nicht mehr erfüllt.

Alles in allem sieht es also leider nicht so gut aus, Stefano. - Sobald die ABH Kenntnis davon hätte, dass Du /Ihr Euch nicht nur vorübergehend getrennt habt, würde sie Dich zwecks einer Anhörung einladen.

In der Regel ist es dann so, dass man Dir in der Folge etwas Zeit geben, dann aber Deine Ausreise erwarten würde, da Du nach den jetzt geltenden gesetzlichen Bestimmungen halt noch kein eigenständiges, von Deiner Partnerin unabhängiges Aufenthaltsrecht erworben hast. - Der Wechsel hin zu einer anderen AE ist bei so einer Konstellation regelmäßig nicht möglich. (Eine diesbezügliche Frage bei der ABH kostet zwar nix, und Du hast dann eh' nichts mehr zu verlieren, aber wirklich Hoffnung zu machen wäre an dieser Stelle einfach nicht fair...).

Stefano schrieb am 22.09.2011 um 07:59:27:
Was koennte ich sonst gegen meine Frau machen ?


Die Frage zielt ausschließlich auf familienrechtliche Aspekte.

Dazu kann man im Rahmen dieses Forums nur empfehlen, dass Du Dich entweder zunächst an eine gute Familienberatungsstelle wendest, oder, wenn Du eine Trennnung schon für unabwendbar hältst, an einen kompetenten Familienrechts-/Scheidungsanwalt.


=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Stefano
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Duesseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duesseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kamerunisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #4 - 22.09.2011 um 21:34:41
 
Vielen Dank fuer die schnellen Antworten.

Nur wollte ich noch fragen :
Da ich noch nebenbei studiere, gaebe es nicht die Moeglichkeit, nach oder waehrend der Trennung, dass ich mein altes StudentenVisum bekomme und das Studium forsetze ?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #5 - 22.09.2011 um 21:51:16
 
Ja, das geht. Nachweis gesicherten Lebensunterhalts wäre Voraussetzung. - Du würdest so (wieder) die AE nach § 16 (1) AufenthG erhalten können.

Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums hättest Du dann die Möglichkeit über die AE - "Stationen" § 16 (4) AufenthG und § 18 AufenthG einen Daueraufenthalt zu begründen.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Stefano
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Duesseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duesseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kamerunisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #6 - 22.09.2011 um 22:03:08
 
Ja, dann wuerde ich das so machen ! Ich wollte sowieso weiter studieren. Die ganze Zeit wo ich gearbeitet habe, habe ich nur gespart. Koennte mir noch fuer die naechsten 2 -3 Jahre (als Student) reichen.


"§ 18a Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung"
-> was ist eigentlich mit "Gelduldete" genau gemeint ?
Und wie kann man das zu mir oder meiner Situation vergleichen ?

Vielen DAnk!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #7 - 22.09.2011 um 22:09:01
 
Stefano schrieb am 22.09.2011 um 22:03:08:
Und wie kann das zu mir oder meiner Situation vergleichen ?


Nein, überhaupt nicht!

Stefano schrieb am 22.09.2011 um 22:03:08:
was ist eigentlich mit "Gelduldete" genau gemeint ?


Jemand mit einer Duldung ist ausreisepflichtig. Eine Duldung wird erteilt, wenn keine AE mehr erteilt werden kann und der Betreffende nicht freiwillig ausgereist ist, in der Folge aber ein rechtliches oder tatsächliches Abschiebehindernis besteht.

Hat mit Deiner Konstellation gar nichts zu tun.

Der § 18a AufenthG ist einer der "exotischeren", gibt nur ganz selten Leute, für die er Anwendung finden kann.

Der Weg kann für Dich nur so gehen, wie ich es in meinem vorigen Post geschrieben habe.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #8 - 22.09.2011 um 22:09:06
 
Stefano schrieb am 22.09.2011 um 22:03:08:
was ist eigentlich mit "Gelduldete" genau gemeint ?


Personen im Besitz einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung)

Stefano schrieb am 22.09.2011 um 22:03:08:
Und wie kann man das zu mir oder meiner Situation vergleichen ?


Gar nicht. Zuersteinmal bist du gar nicht geduldet, sondern im Besitz einer AE.

Zweitns wird ja u.a folgendes verlangt:

Zitat:
1) Einem geduldeten Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat und der Ausländer

1.
    im Bundesgebiet

    a)
        eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hat oder
    b)
        mit einem anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss seit zwei Jahren ununterbrochen eine dem Abschluss angemessene Beschäftigung ausgeübt hat, oder
    c)
        als Fachkraft seit drei Jahren ununterbrochen eine Beschäftigung ausgeübt hat, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, und innerhalb des letzten Jahres vor Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen nicht auf öffentliche Mittel mit Ausnahme von Leistungen zur Deckung der notwendigen Kosten für Unterkunft und Heizung angewiesen war, und
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefano
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Duesseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duesseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kamerunisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #9 - 22.09.2011 um 22:29:52
 
OKay ich verstehe. VIelen Dank !

Noch eine letze Frage :
Wie verlaueft eigentlich die Sache bei der ABH ?
ISagen wir, ich entscheide mich die Frau zu verlassen.
Ich kuendige dann die Trennung an der ABH an.
Erstmal verliere ich automatisch das AE. Das ist ja klar.

Bekomme ich dann erstmal eine Duldung ? (denn ich muesste ab dem Moment eigentlich ausreisen, wenn ich es richtig verstanden habe)

Wenn JA,
Was sollte ich dann machen, um  nach § 16 (1) AufenthG mein altes Stundentenvisum zu bekommen ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.684

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #10 - 22.09.2011 um 22:40:53
 
Stefano schrieb am 22.09.2011 um 22:29:52:
Erstmal verliere ich automatisch das AE

nein, nicht automatisch.
Je nachdem wie lange deine AE auslaufen würde, wird sie befristet oder die ABH wartet einfach ob, bis sie ungültig wird. Eine Verlöngerung nach §28 ist ja dann ausgeschlossen.
Da kannst du dann einen Antrag auf eine andere AE stellen.

Stefano schrieb am 22.09.2011 um 22:29:52:
Bekomme ich dann erstmal eine Duldung ? (denn ich muesste ab dem Moment eigentlich ausreisen, wenn ich es richtig verstanden habe)


eben nicht ... die ABH sagt dir dann, wie lange deine AE noch gilt.
Duldung ist unnötig und ist in jedem Fall ein schlechterer Status.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Stefano
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Duesseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duesseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kamerunisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #11 - 22.09.2011 um 23:07:17
 
Aso ok, ich verstehe.

Das heisst, nachdem der aktuelle AE abgelaufen ist, muesste ich dann ein AE nach § 16 (1) AufenthG beantragen. richtig ?

Wieviele Chance haette ich dieses altes Studentenvisum zu bekommen ? oder weisst ihr vielleicht, aus welchen Faktoren es besteht ?

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #12 - 22.09.2011 um 23:21:46
 
Stefano schrieb am 22.09.2011 um 21:34:41:
Da ich noch nebenbei studiere, 


Öhm, w.h. denn nebenbei? Bist du in der Uni/FH noch
"richtig" immatrikuliert? Und hast auch die max. Studienzeit
noch nicht erreicht / überschritten?

ABH könnte Nachweise verlangen, wie du denn dein Stu-
dium in den letzten Jahren "betrieben" hast und der der-
zeitige Studienfortschritt gediehen ist.

Wenn das passt und der LU tatsächlich ausreichend gesich-
ert ist, seh ich da sehr gute Chancen, dass du dein Studium
beenden kannst mit der zu ändernden AE.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefano
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Duesseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duesseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kamerunisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #13 - 22.09.2011 um 23:56:38
 
Ich bin noch in der UNI immatrikuliert. Zur Zeit in 10 Fachsemester. Seit einem Jahr (1,5) wo ich mich selbstaendig gemacht habe, arbeite ich an einem Projekt der voraussichtlich am Ende von diesem Jahr beendet ist. Und ich wollte auf jeden Fall nach diesem Projekt das Studium forsetzen. Ich habe im Unternehmen verstanden, dass man so gut wie moeglich in seinem Job sein kann, aber jedoch Abschluss jedoch NIE Chef wird! Also ich habe mich nicht ex-matrikuliert.
LU ist auf jeden Fall gesichert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Frau hat mich richtig betrogen !
Antwort #14 - 23.09.2011 um 07:21:30
 
Stefano schrieb am 22.09.2011 um 23:07:17:
Das heisst, nachdem der aktuelle AE abgelaufen ist, muesste ich dann ein AE nach § 16 (1) AufenthG beantragen. richtig ?


Nein. Nicht warten, bis die aktuelle AE abgelaufen ist - denn dann bist Du ausreisepflichtig.

Beantrage die AE nach § 16 (1) AufenthG auf jeden Fall noch rechtzeitig vor Ablauf Deiner jetzigen AE. Nur dann besteht die Chance, dass Du, ohne ausreisen zu müssen, die neue AE bekommst. - Diese Möglichkeit eröffnet sich nach § 39 Nr. 1 AufenthV - ich zitiere:

Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
1.
er ein nationales Visum (§ 6 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt ...


Der "Noch"-Besitz einer gültigen AE (in Deinem Falle Deiner jetzigen) ist also unbedingte Voraussetzung dafür, dass Du eine neue (in Deinem Fall die gemäß § 16(1) AufenthG ) einholen (erfolgreich beantragen) kannst.

Ist Deine jetzige AE bereits abgelaufen, geht das nicht mehr!!!

Bitte also unbedingt beachten!


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema