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Bitte Hilfe Sprachkurs A1 (Gelesen: 7.067 mal)
marinajamaica
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20.09.2011 um 17:04:17
 
Hallo zusammen,
mein Mann und ich bräuchten mal wieder Hilfe von kompetenter Seite direc
Kurze Schilderung des Problems: mein Mann hat deutsch mit einem "Selbstlernkurs" , empfohlen vom Göthe Institut, gelernt.
Gestern hat er bei der einzigen Stelle in Jamaica, die für die Abnahme des Testes lizensiert ist, angerufen und nach einem Termin gefragt. Dort wurde er jedoch nur genötigt, zu einer Teilnahme bei einem Vorbereitungskurs zu erscheinen. Kostenpunkt 1000 EUR. Auch auf mehrmalige Nachfrage erhielt er keinen Termin, an dem er den Test schreiben kann.
Bei der fraglichen Schule handelt es sich nicht um ein Göthe Institut, sondern um einen Lizenznehmer.
Ich habe jetzt schon mit dem Göthe Institut gesprochen und nachgefragt, ob man mit der Lizenz auch das Recht zur Nötigung erwirbt, was natürlich nicht so ist und der Herr dort war auch sehr hilfsbereit und hat mir versprochen, das ganze zu klären.
Meine Frage wäre nun: Im Gesetz ist ja nur gefordert, nachzuweisen das man auf einfache Art und Weise mit der deutschen Sprache umgehen kann. Ein Test per se ist nicht gefordert.
Muss ich mich jetzt im Extremfall wirklich nötigen lassen oder gibt es noch einen anderen Weg? Die deutsche Botschaft meinte auf meine email-Anfrage dass dies der einzige Weg sei....
Ich kann einfach nicht glauben, dass das rechtens ist!!!! Smiley
Habe ich denn in diesem ganzen Verfahren überhaupt keine Rechte?
Bitte helft! Möchte gerne noch vor der goldenen Hochzeit mit meinem Mann zusammenleben. 
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus!
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lamayela
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Antwort #1 - 20.09.2011 um 17:31:51
 
Hello, hoping you will understand english Smiley
I believe its not possible without the A1 but am not 100% sure...
Am currently testing for the A1 in order to obtain a residency, I have only a Fiktion... while I achieve my A1 test... am not making an official Goethe, am going to a private school and the teacher is writing a certificate for me saying I have achieved the level and so on, I have heard also that sometimes in the Auslander they may ask you some questions just to test the language skills...
I will bring this non official certificate on friday and I can tell you if they accepted this and maybe this information will help in your situation? Smiley
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marinajamaica
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Antwort #2 - 20.09.2011 um 17:43:27
 
Hello,
nice to hear from you! Where are you from? You try this in Jamaica too? I know already that in some countries it´s work like this or you could even get tested at the embassy... but the embassy told me it´s not working in jamaica??? Wish you good luck in any ways! Zwinkernd
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erne
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Antwort #3 - 20.09.2011 um 18:31:22
 
marinajamaica schrieb am 20.09.2011 um 17:04:17:
Muss ich mich jetzt im Extremfall wirklich nötigen lassen oder gibt es noch einen anderen Weg?

Man muss die A1 Kenntnisse nicht mit einem Zertifikat vom Goetheinstitut nachweisen. Eine grundsätzliche Alternative wäre, diese "einfachen" Deutschkenntnisse in einem Praxistest in der AV zu "zeigen" (man stellt den Visaantrag suf Deutsch und die AV Mitabreiter stellen alle Fragen auf Deutsch, die man dann auch auf Deutsch beantwortet).
Dummerweise reichen aber reine "A1" Kennntnisse, mit denen man objektiv ein A1 Zertifikat bekommen kann, nicht aus, um ein Gespräch auf deutsch zu bestreiten. Man muss also wirklich gut deutsch können, um so einen "Praxistest" zu bestehen. Und da dieser nicht objektiv sein kann, kann es dann auch Streitereien darüber geben, ob "einfache" Deutschkenntnisse vorhanden sind.
Daher wird grundsätzlich ein A1 Zertifikat gefordert ... dieser reicht auch aus, wenn er nicht älter als ein Jahr ist.

Also: wenn dein Mann schon recht gut deutsch kann, dann kann er so einen Praxistest versuchen.
Wenn er aber über einen "Selbstlernkurs" gelernt hat, sind die Chance minimal (es sei denn, er ist ein Sprachtalent).
Er mag vielleicht einen A1 Test bestehen, aber Du kannst ja selbst beurteilen, ob er sich in dt. unterhalten kann und einfache Fragen versteht und auch beantworten kann.
Kann er das?
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lamayela
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Antwort #4 - 20.09.2011 um 18:49:52
 
marinajamaica schrieb am 20.09.2011 um 17:43:27:
Hello,
nice to hear from you! Where are you from? You try this in Jamaica too? I know already that in some countries it´s work like this or you could even get tested at the embassy... but the embassy told me it´s not working in jamaica??? Wish you good luck in any ways! Zwinkernd


Hello Marina, no, I didnt try it in Jamaica, I got married in Germany and am doing all from here... so its a little different, the only thing that might help you is telling them if you can get something written by the German school he will attend in case he attends one? thats what am doing I will tell you if it works! Smiley
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marinajamaica
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Antwort #5 - 20.09.2011 um 19:32:25
 
Hallo Erne,

erst mal vielen Dank für Deine Antwort!

Und ja... einmal muss man ja auch Glück haben in so einem Prozeß Zwinkernd mein Mann ist wirklich ein Sprachtalent. Er spricht schon fließend italienisch portugiesisch und of course englisch, alles selbst gelernt.
Ganz ehrlich glaube ich, dass er mit dem Kurs vom Goethe Institut (deutsch rapid) mehr gelernt hat als jemals in diesem Kurs an dieser Schule möglich wäre.... man kann sich schon mit ihm über alles unterhalten, also Formulare ausfüllen, erzählen wie und wo wir uns kennengelernt haben und so weiter wäre kein Problem...mit der Grammatik haperts halt noch aber ich denke das wird toleriert, oder?

Ich hab allerdings schon konkret bei der Botschaft nachgefragt und die bestehen auf diesem Test???
Bin echt ratlos! Traurig 

...

Hey lamayela,

keeping my fingers crossed for u! Hope it will work out! Please tell me the results Smiley

Änderung:
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« Zuletzt geändert: 20.09.2011 um 20:36:51 von N/V »  
 
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lamayela
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Antwort #6 - 20.09.2011 um 20:03:04
 
Thank you! I will as soon as I know more Smiley I hope you get a solution for your issue too!  Smiley
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Antwort #7 - 20.09.2011 um 20:19:38
 
marinajamaica schrieb am 20.09.2011 um 19:32:25:
mit der Grammatik haperts halt noch aber ich denke das wird toleriert, oder?

Ich hab allerdings schon konkret bei der Botschaft nachgefragt und die bestehen auf diesem Test???
Bin echt ratlos! Traurig 


Ja, die Grammatik ist beim A1 Test nicht wichtig, wenn er sich grundlegend verständigen kann reicht das.

Habt ihr irgendeinen schriftlichen Nachweis, daß dieser Kooperationspartner sich weigert, ihn ohne Kurs an der Prüfung teilnehmen zu lassen? Habt ihr die Botschaft darüber informiert, was sagen die dazu?
Ich habe gesehen, daß die Prüfungen wohl in Kooperation mit dem Goethe Institut Mexiko stattfinden. Habt ihr schon mal versucht direkt mit denen Kontakt aufzunehmen?
Wenn das nichts nutzt, würde ich mich an eurer Stelle an den Bürgerservice des AA und die Zentrale des GI in München wenden. Das Goethe Institut wird vom AA aus Steuermitteln subventioniert und hat de Facto ein Monopol für die Prüfungen, wenn dieses Monopol zu "Verkauf" von Kursen mißbraucht wird, ist das mit Sicherheit nicht zulässig. Wenn es in dem betreffenden Land keine zumutbare Möglichkeit zur A1 Prüfung gibt, muß die Botschaft selber die Sprachkenntnisse prüfen.
Eine Prüfung ohne vorherigen Kurs darf kein Problem sein, hat mein Partner in Thailand auch so gemacht.
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fons
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Antwort #8 - 20.09.2011 um 20:39:11
 
@
marinajamaica und
@
lamayela

bitte verlagert euren small talk auf Mail- oder PN-Ebene.
Hab euch beide auf 5 Posts gesetzt, damit ihr euch ggf.
austauschen könnt.


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Antwort #9 - 20.09.2011 um 21:07:32
 
erne schrieb am 20.09.2011 um 18:31:22:
Man muss die A1 Kenntnisse nicht mit einem Zertifikat vom Goetheinstitut nachweisen. 

Doch, muß man.

Es steht in der AVwV, was die Behörden akzeptieren dürfen.

Wir hatten das Thema bereits mehrfach, daher hier nur mal ganz kurz:
Eine einheitliche Bewertung der vorhandenen Sprachkenntnisse weltweit kann nur erreicht werden, wann man Spezialisten den Test machen läßt.
Behördenmitarbeitern in den AV und ABH sind keine Spezialisten für diese Fragen - und genauso unterschiedlich sind dann die Bewertungen, die ich allein in meiner Dienststelle von meinen Kollegen gesehen habe.

Mündliche Tests des A1-Niveaus in den AV sind nur beim Fehlen von lizensierten Prüfungsanbietern zulässig; für die "offenkundigen Sprachkenntnisse" muß man in der AV wenigstens mündliches B1-Niveau haben.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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lamayela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #10 - 20.09.2011 um 22:01:03
 
Zitat:
@
marinajamaica und
@
lamayela

bitte verlagert euren small talk auf Mail- oder PN-Ebene.
Hab euch beide auf 5 Posts gesetzt, damit ihr euch ggf.
austauschen könnt.




Danke!  Smiley
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 20.09.2011 um 22:50:42
 
Petersburger schrieb am 20.09.2011 um 21:07:32:
Doch, muß man. 

wo steht das?
Im AufenthG konnte ich den Passus nicht finden, in den AVWV steht, dass das A1 Zertifikat anerkannt werden darf (und somint IMHO muss), aber nicht, dass es die einzige Möglichkeit ist.
In 30.1.2.3.4.1 steht explzit
Zitat:
Soweit dies aus Kapazitätsgründen möglich ist,
kann sich die Ausländerbehörde – wie bereits
bisher im Rahmen der Verpflichtung nach § 44a
Absatz 1 Nummer 1 – selbst auf geeignete
Weise vom Vorliegen der einfachen Deutschkenntnisse
des Antragstellers überzeugen. Die
Ausländerbehörde kann sich hierbei an der
Sprachprüfung „Start Deutsch 1“ orientieren.
Dabei ist darauf zu achten, dass während des
Gesprächs mit dem Ehegatten die akustische
Verständnismöglichkeit nicht beeinträchtigt
wird.


Daraus ein muss zu machen, ist reichlich dreist.
Natürlich ist hier die Hürde "Kapazität" zu nehmen, und ich kann mir gut vorstellen, dass die AVn sich darauf zrückziehen werden ... aber da vorzugreifen ist nicht angebracht.


liest man in den AVWV weiter, wird es lustiger
"30.1.2.3.4.2 Die Ausländerbehörden dürfen in Deutschland
ausgestellte Sprachnachweise anerkennen, die
auf standardisierten Sprachprüfungen beruhen."
Wie soll ein Ehegatte, der im Ausland ein FZF Visum begehrt, einen in Deutschland ausgestellten Sprachnachweis beibringen`?

Mit Dem "Muss" und der nachfolgenden Aufweichung  beziehst du dich auf
Zitat:
"Sofern in bestimmten Herkunftsstaaten
ein derartiges Sprachzeugnis
nicht erlangt werden kann, hat sich die Auslandsvertretung
vom Vorliegen der einfachen
Deutschkenntnisse (hierzu siehe oben Nummer
30.1.2.1 f.) im Rahmen der persönlichen
Vorsprache des Antragstellers in geeigneter
Weise zu überzeugen."


dabei lautet der nächste Satz:
Zitat:
Ein besonderer Nachweis
ist nicht erforderlich, wenn die geforderten
Deutschkenntnisse des Antragstellers bei der
Antragstellung offenkundig sind (vgl. hierzu
Nummer 30.1.2.3.4.4).


Somit eröffnen die AVWV explizit die Möglichkeit, bei vorhandenen Deutschkenntnissen ein Zertifikat zu umgehen.
Wobei ich persönlich auch glaube, dass man da mindestens B1 Niveau braucht, um diese Hürde zu nehmen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 20.09.2011 um 23:06:16
 
erne schrieb am 20.09.2011 um 22:50:42:
Wie soll ein Ehegatte, der im Ausland ein FZF Visum begehrt, einen in Deutschland ausgestellten Sprachnachweis beibringen`?

Indem er vorher visafrei Einreist, einen Sprachkurs und die Sprachprüfung hier in Deutschland während des visafreie Aufenthaltes macht, und dann wieder in sein Wohnsitzland zurückreist um dann z.B seinen deutschen Ehegatten dort zu heiraten.

Sollte er nicht zu den begünstigten Ländern nach §41 AufenthV gehört, ist das ein möglicher Weg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #13 - 21.09.2011 um 00:45:33
 
Pragmatischer Tipp:
Gibt's vielleicht im benachbarten Ausland von Jamaika ein GI, wo er den Test ablegen könnte?
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marinajamaica
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Antwort #14 - 21.09.2011 um 10:28:03
 
grisu1000 schrieb am 20.09.2011 um 23:06:16:
Indem er vorher visafrei Einreist, einen Sprachkurs und die Sprachprüfung hier in Deutschland während des visafreie Aufenthaltes macht, und dann wieder in sein Wohnsitzland zurückreist um dann z.B seinen deutschen Ehegatten dort zu heiraten.

Sollte er nicht zu den begünstigten Ländern nach §41 AufenthV gehört, ist das ein möglicher Weg



Ist für uns leider kein gangbarer eg, da wir bereits verheiratet sind und ein solches Visum daher nicht mehr zu bekommen ist. Ist trotzdem interessant! Zwinkernd
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