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Arabische Namenskette in Aufenthaltserlaubnis falsch geschrieben (Gelesen: 9.339 mal)
KrisA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Arabische Namenskette in Aufenthaltserlaubnis falsch geschrieben
19.09.2011 um 18:31:08
 
Hallo!

Mein Mann hat ein Problem mit der Schreibung seines Namens in der Aufenthaltserlaubnis.

Die Ausländerbehörde versteht das arabische Namenssystem nicht (Namenskette bestehend aus Vorname, Vatername, Grossvatername und Familienname). In seinem jordanischen Reisepass stehen die vier Namen in der Namenszeile unter "Full Name" alle hintereinander, es ist nicht ersichtlich, was Vor- und was Nachname ist. Ein Schreiben seiner Botschaft in Berlin, welches die Namensbestandteile genau erklärt, akzeptieren sie nicht.

Sie nehmen die vier Namensbestandteile als Nachnamen und geben ihm keinen Vornamen. Es steht nur ein Zusatz "Familienname xy nach deutschem Recht". Diesen Zusatz akzeptiert z. B. aber die Meldebehörde schon mal nicht und meldet ihn auch ohne Vornamen an. Warum können sie nicht einfach Nachname, Vorname schreiben? Alle seine Dokumente (Geburtsurkunde übersetzt, Heiratsurkunde, Führerschein, frühere Schengen-Visa etc...) erklären den Namen ganz genau. Auch jordanische Bekannte von ihm in anderen Bundesländern haben keine Probleme diesbezüglich.

Jetzt werden deshalb von anderen Behörden seine Daten auch falsch aufgenommen. Auch bei der Einbürgerung später könnte es Probleme geben wurde uns gesagt.

Die Ausländerbehörde beharrt auf ihrer Schreibweise und meint, es müsse der Name im Aufenthaltstitel genau so geschrieben werden wie im Pass, man könne nicht Name, Vorname schreiben. Auf den Einwand hin, dass dies in anderen ALB aber auch geht, meinten sie nur, "aber bei uns nicht". Mein Mann soll sich gefälligst einen neuen Pass in Jordanien machen lassen (ist aber unmöglich, haben dort schon nachgefragt).

Kann jetzt jede ALB machen, was ihr gefällt? Gibt es keine einheitlichen Regelungen bundesweit? Wie kann man ohne Vornamen leben?

Weiss jemand Rat?

Vielen Dank.

KA
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Mick
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Antwort #1 - 19.09.2011 um 18:49:52
 
KrisA schrieb am 19.09.2011 um 18:31:08:
Weiss jemand Rat?

Den gibt es nicht, weil "Deine" ABH alles richtig macht.
Siehe hierzu die Regelungen in Nrn. 3.0.8 AVwV-AufenthG .
Lies Dir dieses und die zwei folgenden Nummern mal in
Ruhe durch.

Unmittelbar nach einer Einbürgerung kann übrigens eine
Erklärung abgegeben werden, mit der Vor- und Zuname
bestimmt werden. So erscheinen sie dann auch in den
deutschen Pässen/Ausweisen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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KrisA
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Antwort #2 - 05.10.2011 um 00:10:57
 
Hallo,

habe mir die Regelungen durchgelesen, vielen Dank für den Link.

Was ich allerdings nicht verstehe: unter 3.0.8. steht, dass ausschliesslich der eigene Staat den Namen feststellen kann. Das hat Jordanien, hier vertreten durch die jordanische Botschaft in Berlin, ja auch getan, indem sie ein Schreiben ausgestellt haben, wo drin Vor- und Nachname genau erklärt sind. Im Pass steht stehen die vier Namensteile ja auch unter "Full Name", was ja bedeutet, dass dieser sich logischerweise aus Vor- und Nachnamen zusammensetzt. Warum wird dieses Schreiben dann nicht akzeptiert?

Des weiteren: unter 3.0.9 steht, dass, wenn der Name nach deutschem Recht von dem Namen nach ausländischem Recht abweicht, im Aufenthaltstitel ein Zusatz vermerkt sein muss. Wir haben diesen Eintrag "Familienname xyz nach deutschem Recht", obwohl der Ehename in Jordanien der gleiche ist. Weshalb dann diese Anmerkung? Bzw. was ist der Sinn dieser Anmerkung, wenn sie z. B. von einzelnen Ämtern nicht akzeptiert wird?

Weiterhin steht drin, dass der Name eingetragen werden muss, der im Pass steht, um Verwechselungen vorzubeugen. Logisch. Aber man kann doch anstelle von Vorname Name folgendes schreiben: Name, Vorname.

Im Moment besteht das Problem, dass sie in seinen zukünftigen deutschen Führerschein auch seinen ganzen Namen als Nachnamen schreiben wollen und unter Vornamen nichts. Ich sehe dies schon als Problem an.

Vielleicht kann nochmal jemand antworten?

Vielen Dank.
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Antwort #3 - 05.10.2011 um 12:52:04
 
Hallo,

die rechtlich verbindliche Schreibweise ergibt sich aus dem Pass und nicht aus dem Schreiben der Botschaft.

Wenn im Pass nur ein Eintrag aller Namen als "full name" vorhanden ist, lässt das auf eine Namenskette und nicht auf Vor- und Familiennamen schließen. Es wird eben nicht nach Vor- und Familienname im Pass unterschieden.

Vornamen wären z.B. "first name" oder "given name", der Familienname wäre "surname" "family name" oder "last name".

Habt ihr in Deutschland geheiratet und habt ihr eine Rechtswahl für die Wahl eines Ehenamens bestimmt? Wenn ja, welcher Namensteil wurde bestimmt? Hat dein Mann eine Erklärung nach Art. 47 EGBGB abgegeben.
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KrisA
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Antwort #4 - 28.07.2013 um 12:26:53
 
Hallo,
hier mal nach langer Zeit ein Update zu dem Fall der Namenskette:

Wir sind in ein anderes Bundesland umgezogen (in eine westdeutsche Grossstadt) und haben bei der Ausländerbehörde dort den Sachverhalt vorgetragen. Diese hat anstandslos den Namen in der eAT geändert und nun hat mein Mann dort (komischerweise) einen Vornamen, so wie es sein sollte. Sie akzeptierten den Pass und auch alle anderen Dokumente und meinten, das wäre doch logisch auch nach gesundem Menschenverstand dass man einen Vornamen hat. Sie konnten die Entscheidung des vorigen Ausländeramtes nicht ganz nachvollziehen. Was ich bis heute nicht verstehe: wenn in Deutschland angeblich für alle das gleiche Recht gilt, frag ich mich, wie es hier zu so unterschiedlichen Interpretationen kommen kann?!

Zu Ihrer Frage übrigens: Wir haben im Ausland geheiratet aber später in Deutschland einen Ehenamen nach deutschem Recht bestimmt.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.07.2013 um 15:50:56
 
KrisA schrieb am 28.07.2013 um 12:26:53:
das wäre doch logisch auch nach gesundem Menschenverstand dass man einen Vornamen hat.


ja, nach den *westlichen* Gepflogenheiten, doch diese gelten nun mal nicht überall auf der Welt.
IMHO hat da die "neue" ABH mit ihrer "Logik" Ignoranz gegenüber anderen Gepfolgenheiten/Kulturen gezeigt.

KrisA schrieb am 28.07.2013 um 12:26:53:
frag ich mich, wie es hier zu so unterschiedlichen Interpretationen kommen kann?!

na der eine oder anderen SB hält sich nicht an die Vorschriften und spring über seinen Schatten. Man hat keinen Anspruch darauf, dass das alle so tun.


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