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Jobwechsel und AG gebundenes Visum (Gelesen: 1.995 mal)
M. Eve
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.09.2011 um 20:55:38
 
Hallo zusammen,

ich habe dieses tolle Forum entdeckt und möchte gleich einige Fragen stellen. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Es geht darum, dass mein Freund ein für ihn attraktives Jobangebot bekommen hat. Zur Zeit ist er bei einer Firma beschäftigt und im Besitz eines Visums nach § 18 Abs. 4. Da sein Visum an den Arbeitgeber gebunden ist, stellt sich die Frage, wie man den Übergang zu dem neuen Arbeitgeber fließend gestalten kann. Arbeitstart für die neue Beschäftigung ist Januar, 2012. Die Frage: Ist es möglich Visum für den neuen AG zu bekommen, während man sich, z.B. in der Kündigungsfrist befindet? Wie ist das überhaupt organisiert, muss man erstmal kündigen und warten bis man aus dem Arbeitsverhältnis raus ist, um dann den Visumsantrag stellen zu dürfen oder geht es parallel?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Pfalz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.09.2011 um 23:01:45
 
Wie lange arbeitet er schon? Falls er zwei Jahre lang eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, oder sich drei Jahre lang mit einer Aufenthaltserlaubnis aufgehalten hat, kann er eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis bekommen.

Es richtet sich nach § 9 BeschVerV.

Er müsste den Antrag für diese Arbeitserlaubnis bei seiner Ausländerbehörde stellen, und die würde es an die ZAV weiterleiten.

Falls er aber diese Voraussetzungen nicht erfüllt (§ 9 BeschVerV), und keine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis bekommen kann, dann benötigt er für seinen neuen Arbeitsplatz eine neue Zustimmung von der ZAV. Das bedeutet Vorrangprüfung und Arbeitsmarktprüfung.
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M. Eve
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.09.2011 um 22:16:07
 
Er ist leider unter 2 Jahre im Besitz der AE und versicherungspflichtig, aber gut zu wissen. Die Vorrangprüfung und Arbeitsmarktprüfung werden wahrscheinlich von der Ausländerbehörde nach dem Visumantrag eingeleitet? So war es zumindest bei dem ersten Antrag... Was mich noch wundert, ist, dass er das Visum nur für 1 Jahr bekommen hat und die Erneuerung war ca. 2 Monate vor dem Ablauf... wieder mit der Vorrang- und Arbeitsmarktprüfung.
Wir müssen ja noch die Ausländerbehörde kontaktieren, aber lieben Dank für die Hinweise.
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Pfalz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.09.2011 um 01:27:09
 
So ist es leider. Er muss die Voraussetzungen von § 9 BeschVerV erfüllen um uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang zu erhalten.

Jetzt muss er die Vorrang und Arbeitsmarktprüfung wieder bestehen.

Zitat:
Die Vorrangprüfung und Arbeitsmarktprüfung werden wahrscheinlich von der Ausländerbehörde nach dem Visumantrag eingeleitet?

Diese Prüfungen macht die ZAV, und die Bundesagentur für Arbeit, so weit ich weiß.

Die Ausländerbehörde prüft ander Voraussetzungen für die erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wie z.B. ob der Lebensunterhalt gesichert ist, usw.
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Stella Diver
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasilianisch
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Antwort #4 - 21.09.2011 um 09:05:35
 
Zu dem Thema des Jobwechsels bei AG gebundenes Visum fällt mir eine Frage ein: Was passiert, wenn der Job während der Probezeit gekündigt wird? Bekommt man eine Zeit um sich einen neuen Job zu suchen, oder wie schnell müsste man ausreisen?
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