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FZF: Termin ABH (Gelesen: 4.219 mal)
Themen Beschreibung: Was erwartet mich?
Faracha
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14.09.2011 um 12:38:38
 
Hallo zusammen,

sehr interessantes Forum. Großes Kompliment:-)

Bei uns ist einiges mittlerweile schon gut durchgestanden.
Nach unserer Hochzeit am 24.06 hat hein Mann hat den A1 Test Anfang August bestanden und am 26.08. den Antrag auf Familienzusammenführung in Tunis abgegeben. Am 02.09. war er dann in Köln und am 08.09. bei meiner ABH in Düsseldorf. Heute (14.09.) habe ich einen Brief bekommen. dass ich in 2 Wochen dort einen Termin habe.
Ich denke zeitlich ist das alles im angenehmen Rahmen:-)

Wollte mal Fragen, wie bei euch der Termin so verlaufen ist? Was musstet ihr mitbringen? Was wurde gefragt? Wie war der Ablauf?

Also ich muss zum Termin (ABH Düsseldorf) folgendes (zusätzlich in Kopie) mitbringen:
- letzten 6 Gehaltsabrechnungen
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Bestätigung meiner Krankenkasse, dass er dort nach Ankunft aufgenommen wird
- Negativbescheid vom Arbeitsamt, dass ich keine Gelder beziehe
- Reisepass

Sollte ich noch mehr unaufgefordert mirbringen?

Brauchen Sie den Reisepas, um nachzusehen wann ich da war? Oder einfach so zum ausweisen?

Und noch eine Frage: Wenn alles positiv verläuft. Wie lange dauert es dann bis mein Mann angerufen wird, um sein Visum zu holen? Klar kann man das nich genau wissen. Aber was sind so deine/eure Erfahrungen?

Freue mich über Feedback.

Viele Grüße und noch einen schönen Tag
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Faracha 100000024157131  
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Antwort #1 - 14.09.2011 um 13:28:20
 
Faracha schrieb am 14.09.2011 um 12:38:38:
Wollte mal Fragen, wie bei euch der Termin so verlaufen ist? Was musstet ihr mitbringen? Was wurde gefragt? Wie war der Ablauf?

Also ich muss zum Termin (ABH Düsseldorf) folgendes (zusätzlich in Kopie) mitbringen:
- letzten 6 Gehaltsabrechnungen
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Bestätigung meiner Krankenkasse, dass er dort nach Ankunft aufgenommen wird
- Negativbescheid vom Arbeitsamt, dass ich keine Gelder beziehe
- Reisepass


Gehaltsabrechnungen musste ich auch beibringen (ich erinnere jedoch nicht, ob zum Termin vor der Einreise, oder erst bei Beantragung der AE). Sollte eigentlich genügen. Ich brauchte keine Negativbescheinigung vom ArbArmt und auch keinen Arbeitsvertrag. Mietvertrag wurde von mir nicht verlangt, auch kein Nachweis von der KV. Ich wurde danach gefragt, aber es genügte meine mündliche Auskunft. Es wurde kein Nachweis verlangt.

Zum Ablauf: Ich wurde gefragt, wie wir uns kennengelernt haben, wie die Lebensverhältnisse in dem Ausland so sind, Familienverhältnisse, was der Partner arbeitet. Es wurden auch Fragen gestellt, die die Möglichkeit einer Scheinehe beleuchteten sollten.

Faracha schrieb am 14.09.2011 um 12:38:38:
Und noch eine Frage: Wenn alles positiv verläuft. Wie lange dauert es dann bis mein Mann angerufen wird, um sein Visum zu holen?

Bei uns hat's danach noch ca. drei Wochen gedauert.

Viel Glück
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davith
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Antwort #2 - 14.09.2011 um 14:57:17
 
Faracha schrieb am 14.09.2011 um 12:38:38:
Also ich muss zum Termin (ABH Düsseldorf) folgendes (zusätzlich in Kopie) mitbringen:
- letzten 6 Gehaltsabrechnungen
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Bestätigung meiner Krankenkasse, dass er dort nach Ankunft aufgenommen wird
- Negativbescheid vom Arbeitsamt, dass ich keine Gelder beziehe
- Reisepass

Wenn die Regelausnahme auf Dich nicht zutrifft, brauchst Du eigentlich nur Mietvertrag und ggf. Reisepass, weil die LU nicht gesichert muss. Aber auch wenn die Regelausnahme zutrifft, finde ich dass 3 (statt 6) Gehaltsabrechnungen ausreichen sollen oder? Und was soll das mit dem Negativbescheid vom Arbeitsamt? Als nächstes wird noch ein Schufa-Auskunft verlangt.
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erne
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Antwort #3 - 14.09.2011 um 16:23:17
 
davith schrieb am 14.09.2011 um 14:57:17:
Als nächstes wird noch ein Schufa-Auskunft verlangt. 

Niemand vebietet die ABH die oben stehenden Fragen.
Es gibt allerdings auch keine Rechtsgrundlage für z.B. die Gehaltsnachweise.
Es ist für die ABH einfacher mit diesen Unterlagen zu sehen, dass der LU gesichert ist, als erst zu prüfen, ob eine Regelausnahme vorliegen könnte. Denn wenn der LU gesichert ist, ist die Regelausnahme irrelvant (im Gesetz steht es gerade andersrum, aber auf diese Weise ist die Prüfung für die Behörden einfacher).
6 Gehaltsnachweise wegen Probezeit ... aber wie gesagt, irrelvant ohne Regelausnahme.

Ansonsten sind in der Liste die "üblichen Verdächtigen" aufgeführt, nicht mehr und nicht weniger.

und ja, der Reisepass dient dazu, um zu sehen, ob Ihr mal irgendwo gemeinsam wart.
Ist bei Dir und bei Ihr kein Stempel für ein Land drin, wo Ihr angegeben habt, gemeinsam gewesen zu sein, ist der Veracht auf Scheinehe nicht weit.
Ist bei Dir kein Stempel für die Einreise in ihr Land drin, ist der Verdacht nicht weit ....
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davith
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Antwort #4 - 14.09.2011 um 16:41:25
 
erne schrieb am 14.09.2011 um 16:23:17:
Niemand vebietet die ABH die oben stehenden Fragen.

Doch! Wenn LU-Sicherung irrelevant ist, dann sind diese Unterlagen ohne Bedeutung und dürfen nicht angefordert werden, nur weil für jemandem so einfacher ist.

P.S. Die Probezeit und Beginn des Arbeitsverhältnisses stehen im Arbeitsvertrag. Die vereinbarte Probezeit ist eigentlich ohne Bedeutung, wichtig ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses.
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erne
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Antwort #5 - 14.09.2011 um 18:39:51
 
davith schrieb am 14.09.2011 um 16:41:25:
Doch! Wenn LU-Sicherung irrelevant ist, dann sind diese Unterlagen ohne Bedeutung und dürfen nicht angefordert werden,

tatsächlich verboten?
wo steht das?
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Antwort #6 - 14.09.2011 um 19:14:55
 
erne schrieb am 14.09.2011 um 18:39:51:
tatsächlich verboten?
wo steht das? 


VwV zum AufenthG Zitat:
28.1.1.0
.....so ist zu beachten, dass Artikel 6
GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen eine besondere Wirkung entfaltet......
Beim gewöhnlichen Aufenthalt ist darauf abzustellen, ob eine Person an dem Ort nicht nur vorübergehend verweilt. Die Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keineVoraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen und nicht durchgängig zu prüfen. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann jedoch auch der Ehegattennachzug zu Deutschen von dieser Voraussetzung abhängig gemacht
werden
. Besondere Umstände können bei Personen vorliegen, denen die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar....


Das Fettgedruckte sagt eindeutig, erst sind die Umstände (Regelausnahme) dann die LU zu prüfen. Eine Pauschalprüfung LU ist damit unzulässig.

dann kommt da das Bundesdatenschutzgesetz dazu (Zweiter Abschnitt, Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen)

Zitat:
§ 13 Datenerhebung
(1) Das Erheben personenbezogener Daten ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle erforderlich ist.
.......


Das ist hier in Verbindung mit dem vorgenannten VwV des AufenthG nicht gegeben. Folglich ist eine vorsorgliche Erhebung der Daten über die LU ohne vorherige Prüfung der Regelausnahme schlicht und einfach rechtswidrig.
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Faracha
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Antwort #7 - 15.09.2011 um 09:31:04
 
Guten Morgen,

danke schon mal für die vielen Antworten:-)

Also ich bin Deutsche. Daher keine Regelausnahme.
Aber werde wohl einfach alles vorlegen. Habe ja nichts zu verbergen.

Habe schon über 2 Jahre einen guten unbefristeten Job.

Naja. Habe mir zuletzt einen neuen Reisepass machen lassen und den alten habe ich weg getan. Außerdem braucht man ja für die Einreise nach Tunesien bei Pauschalreisen z.B. keinen reisepass. Entsprechend auch kein Stempel.

Naja. Werde alternativ einfach auch nochmal die Reisebestätigungen ausdrucken und mitnehmen.

Viele Grüße,
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Faracha
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Antwort #8 - 05.10.2011 um 13:49:23
 
Hallo zusammen,

Termin ist jetzt erledigt. Es ging super schnell (max. 10 min).
Sie haben nur die Dokumente entgegengenommen und 3 Harmlose Fragen gestellt.

Danach sagte meine SB, dass sie es jetzt nach Tunis zurückschicken wird.

Meine Frage: War es das nun? Oder kann theoretisch noch eine Befragung oder so kommen? Oder warten wir jetzt nur noch bis sich die Botschaft bei meinem Mann meldet?

Wie lange dauert es so im Schnitt bis sich die Botschaft meldet? Was für Erfahrungen gibt es?

Mein Mann ist schon ganz aufgeregt und fragt mich ständig.. Laut lachend

Danke schon mal und viele Grüße Durchgedreht
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Faracha 100000024157131  
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Antwort #9 - 05.10.2011 um 17:24:32
 
Faracha schrieb am 05.10.2011 um 13:49:23:
Termin ist jetzt erledigt. Es ging super schnell (max. 10 min).
Sie haben nur die Dokumente entgegengenommen und 3 Harmlose Fragen gestellt.


Das ist ganz normal (nur dass es selten im Forum erwähnt wird, hier geht es ja um die Lösung von Problemen).



Zitat:
Danach sagte meine SB, dass sie es jetzt nach Tunis zurückschicken wird.

Meine Frage: War es das nun? Oder kann theoretisch noch eine Befragung oder so kommen? Oder warten wir jetzt nur noch bis sich die Botschaft bei meinem Mann meldet?


Ihr könnt ja nur warten.

Theoretisch kann noch was "nachkommen", das ist aber sehr, sehr selten.


Zitat:
Wie lange dauert es so im Schnitt bis sich die Botschaft meldet? Was für Erfahrungen gibt es?


Der Rückweg funktioniert per Mail, es werden keine Dolumente mehr per Post oder Kurier verschickt. Die Antwort könnte also schon in Tunis sein.

Und dann hängt es dort vom Arbeitsanfall ab. Länger als vier Wochen sollte es nicht dauern. Vielleicht hast Du auch Glück und es ist schon am 15. fertig.


Zitat:
Mein Mann ist schon ganz aufgeregt und fragt mich ständig.


Es würde auch zu einer Krise führen, wenn er alle sechs Monate mal bei dir nachfragt.
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